Beratung und Anerkennung
Wenn es um die Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz geht, hilft Ihnen die Praktikaberatung gerne weiter.
Für die Anerkennung des Praktikums und für die Ausstellung von Bescheinigungen sind die Praktikumsbeauftragten zuständig.
Praktikaberatung
Antonia Platten
Sprechstunde: Mittwoch 14-16 Uhr
Bitte melden Sie sich per E-Mail zur Sprechstunde an:
Terminvereinbarung Praktikaberatung
Institut für Soziologie
Wilhelmstraße 36 (Hegelbau)
Raum 102
07071 29 75497
Praktikumsanerkennung
Silvia Kopecny und Fabian Stöhr
Bitte melden Sie sich per E-Mail zur Sprechstunde an:
Silvia Kopecny Institut für Soziologie Wilhelmstraße 36 (Hegelbau) Raum 109 07071 29 75436 silvia.kopecny @uni-tuebingen.de | Fabian Stöhr Institut für Soziologie Keplerstraße 2 Raum 146 07071 29 78376 fabian.stoehr @uni-tuebingen.de |
Erforderliche Unterlagen für die Anerkennung des Berufspraktikums
1. | (wenn vorhanden) die Bestätigung des Praktikumsträgers, dass es sich um eine studienrelevante Tätigkeit handelt (Begleitschreiben + Bestätigung dt.) oder Begleitschreiben + Bestätigung in Englisch | ||
Bitte besorgen Sie sich diese Bestätigung vor Antritt des Praktikums, so dass Sie nicht in die Verlegenheit kommen, ein nicht anerkannbares Praktikum zu absolvieren. | |||
2. | eine Kopie des Praktikumsvertrages | ||
3. | Mit der Bestätigung des Praktikumsträgers und einer Kopie des Praktikumsvertrages empfehlen wir bereits vor Absolvieren des Praktikums eine Anerkennungsbestätigung von einem der Praktikumsbeauftragten einzuholen. Hierzu füllen Sie die Anerkennungszusage Pflichtpraktikum mit den Angaben zum Praktikumsplatz aus. | ||
4. | eine Kopie des Praktikumszeugnisses oder der Bestätigung des Praktikumsträgers, dass das Praktikum absolviert wurde. | ||
Diese Unterlagen sind vollständig bei einem der Praktikumsbeauftragten vorzulegen, um die – vom Kolloquium unabhängigen – CPs für das Berufspraktikum zu erhalten. |