Beratung und Anerkennung
Wenn es um die Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz geht, hilft Ihnen die Praktikaberatung gerne weiter.
Für die Anerkennung des Praktikums und für die Ausstellung von Bescheinigungen ist der Praktikumsbeauftragte zuständig.
Praktikaberatung
Miriam Lorenz
Raum 102
Wilhelmstraße 36 (Hegelbau)
praktikaberatung @ifsoz.uni-tuebingen.de
07071/29 75497
Sprechzeiten Vorlesungszeit:
Mittwochs 14-16 Uhr
keine Sprechstunde am 31.05. & 14.06.2023
Praktikumsanerkennung
Dr. Volker Lang
zur Zeit vertreten durch Miriam Lorenz, erreichbar unter:
Raum 102
Wilhelmstraße 36 (Hegelbau)
praktikumsanerkennung @ifsoz.uni-tuebingen.de
07071/29 75497
Erforderliche Unterlagen für die Anerkennung des Berufspraktikums
1. | (wenn vorhanden) die Bestätigung des Praktikumsträgers, dass es sich um eine studienrelevante Tätigkeit handelt (Begleitschreiben + Bestätigung dt.) oder Begleitschreiben + Bestätigung in Englisch | ||
Bitte besorgen Sie sich diese Bestätigung vor Antritt des Praktikums, so dass Sie nicht in die Verlegenheit kommen, ein nicht anerkannbares Praktikum zu absolvieren. | |||
2. | eine Kopie des Praktikumsvertrages | ||
3. | Mit der Bestätigung des Praktikumsträgers und einer Kopie des Praktikumsvertrages empfehlen wir bereits vor Absolvieren des Praktikums eine Anerkennungsbestätigung vom Praktikumsbeauftragten einzuholen. Hierzu füllen Sie die Anerkennungszusage Pflichtpraktikum mit den Angaben zum Praktikumsplatz aus. | ||
4. | eine Kopie des Praktikumszeugnisses oder der Bestätigung des Praktikumsträgers, dass das Praktikum absolviert wurde. | ||
Diese Unterlagen sind vollständig beim Praktikumsbeauftragten vorzulegen, um die – vom Kolloquium unabhängigen – ECTS für das Berufspraktikum zu erhalten. |