Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät

Gleichstellungskommission

§ 4 Chancengleichheit von Frauen und Männern; Gleichstellungsbeauftragte

Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz-LHG) vom 01.01.2005

§ 4 Chancengleichheit von Frauen und Männern; Gleichstellungsbeauftragte
(1) Die Hochschulen fördern bei der Wahrnehmung aller Aufgaben die tatsächliche Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern und wirken auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin; sie fördern aktiv die Erhöhung der Frauenanteile in allen Fächern und auf allen Ebenen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, und sorgen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher, künstlerischer und medizinischer Tätigkeit. Bei allen Aufgaben und Entscheidungen sind die geschlechterspezifischen Auswirkungen zu beachten.

Ziele und Aufgaben der Gleichstellungskommission

Die/der Gleichstellungsbeauftragte der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät erfüllt in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungskommission den im Landeshochschulgesetz festgelegten gesetzlichen Auftrag der Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern. Die Gleichstellungsbeauftragte/der Gleichstellungsbeauftragte sowie die Mitglieder der Gleichstellungskommission sind ferner für die Förderung von Diversität zuständig und dienen als Ansprechpartner im Falle von sexueller Belästigung und Diskriminierung.

Athene-Mentoring startet in eine neue Runde!

Das Athene Mentoring Programm zur Unterstützung von Frauen* (gemeint sind alle Personen, die sich selbst als weiblich identifizieren, inkl. inter*, trans* und nicht binäre Personen) startet im Wintersemester 2024/25 in eine neue Runde. Ab dem 03.02.2025 werden die Matchings per E-Mail bekannt gegeben. 

Weitere Informationen zum Programm finden Sie weiter unten unter dem Reiter "Athene Mentoring Programm".

Notfallanträge

Aufgrund der aktuellen Lage nimmt die Gleichstellungskommission wieder „Notfallanträge“ zur Finanzierung studentischer Hilfskräfte für Nachwuchswissenschaftler*innen mit Betreuungsaufgaben an (Förderungsbetrag 600 Euro). Sie können einen solchen Antrag stellen, wenn Sie tatsächlich zusätzliche Schwierigkeiten bei der Betreuung anderer Personen erfahren haben, welche durch Schließung oder ähnliche Notlagen verursacht wurden. In diesem Fall gilt ausnahmsweise ein formloser Antrag mit kurzer Beschreibung Ihrer Situation an Mail. Im Falle des wissenschaftsunterstützenden Dienst stellt der/die Lehrstuhlinhaber*in den Antrag auf Unterstützung durch eine studentische Hilfskraft.

Unterstützung bei der Finanzierung von Kinderbetreuungskosten

Die Universität Tübingen bietet als familienfreundliche Hochschule Beschäftigten und Stipendiat*innen eine Unterstützung bei der Finanzierung von Kinderbetreuungskosten, die ihnen im Zusammenhang mit einer wissenschaftlichen bzw. dienstlichen Tätigkeit entstehen. Zu diesem Zweck hat das Rektorat der Universität eine "Richtlinie zur Finanzierung von Kinderbetreuungskosten" verabschiedet und das Familienbüro mit deren Umsetzung beauftragt. Gefördert werden können Kinderbetreuungskosten beispielsweise für Randzeit- und Notfallbetreuung oder Kosten, die im Zusammenhang mit einer Tagung, Forschungs- oder Dienstreise entstehen. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das Familienbüro. Die Einzelheiten der Antragsstellung finden Sie hier.

Ansprechpersonen der Institute

Kontaktadresse: gleichstellungspam prevention@wiso.uni-tuebingen.de

Zusammensetzung der Kommission

Prof. Dr. Martin Biewen (Gleichstellungsbeauftragter der Fakultät) Kontakt
AR Dr. Karin Bürkert (Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte) Kontakt

Institut/EinrichtigungAnsprechpersonKontakt
Hector Institut für Empirische BildungsforschungDr. Katarina WendebourgKontakt
MethodenzentrumDr. Daniel LeyhrKontakt
Institut für ErziehungswissenschaftDipl.-Päd. Anja NoldKontakt
Institut für PolitikwissenschaftCharlotte KehneKontakt
Grace AtuhaireKontakt
Cecilia BruzeliusKontakt
Institut für SoziologieJanna WilhelmKontakt
Institut für SportwissenschaftSandra Dreher-MansurKontakt
Ludwig-Uhland-Institut für Empirische KulturwissenschaftDr. Karin BürkertKontakt
WirtschaftswissenschaftenProf. Dr. Martin BiewenKontakt   
Wissenschaftsunterstützender DienstKarolin MattesKontakt
Mona VoelkelKontakt

 

Förderprogramme

Der Fokus der Arbeit der Gleichstellungskommission liegt auf der Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses sowie auf der Förderung der Gender-Forschung. Somit wird die spezifische Situation von Frauen in den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften besonders berücksichtigt.

Diesem Zweck dienen die durch die Fakultät finanzierten Förderprogramme.

Interessierte Studierende, Promovierende und Lehrende (Mittelbau) der Fakultät haben die Möglichkeit, bei der Gleichstellungskommission Anträge auf die Teilfinanzierung von Forschungsvorhaben, Tagungsteilnahmen etc. einzureichen ("Fördermittel der Gleichstellungskommission").

Im Rahmen des TEAching-Equality-Programms, das aus Qualitätssicherungsmitteln finanziert wird, steht es den einzelnen Instituten der Fakultät bzw. dem Fachbereich Wirtschaftswissenschaften zudem offen, die Finanzierung von Lehraufträgen zu Gender-Studies sowie von gender-bezogenen Praxis- oder Fachvorträgen zu beantragen ("TEAching-Equality-Programm").

Die WiSo Gleichstellungskommission hat jährlich TEA-Gelder für die Durchführung des Workshops „Gender Mainstreaming und Diversity Management – berufsqualifizierende Kompetenzfelder“ fest eingeplant, der als fächerübergreifendes Angebot in das Lehrangebot für überfachliche Qualifikationen aufgenommen wurde.

Gastprofessuren für GenderforscherInnen müssen weiterhin über die zentrale Gleichstellungsbauftragte der Universität Tübingen beantragt werden.

Weitere Informationen

Athene Mentoring Programm

Das Athene Mentoring für Studentinnen und Wissenschaftlerinnen ist ein fakultätsübergreifendes Mentoring Programm der Universität Tübingen zur Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses.

Was ist das Ziel des Athene Mentoring Programms?

Ziel des Programmes ist es, Frauen* für die Schritte zur jeweils nächsten Qualifikationsstufe auf dem Weg zu einer Karriere in der Wissenschaft (Master-Studium, Promotion, Habilitation) oder auch außerhalb der Wissenschaft zu bestärken und so dem Schwund weiblichen Nachwuchses im Verlauf der wissenschaftlichen Qualifikationsstufen entgegenzuwirken. Das Mentoring richtet sich an alle Personen, die sich selbst als weiblich identifizieren (inkl. trans*, inter* sowie nicht-binäre Personen). Es wird durch das Gleichstellungsbüro der Universität koordiniert und finanziert und von der WiSo-Gleichstellungskommission auf unsere eigenen, fakultätsinternen Bedürfnisse angepasst.

Wie funktioniert das Mentoring?

Student*innen und Wissenschaftler*innen werden im Mentoring nach Kaskadenprinzip von Frauen* aus der jeweils nächsthöheren Qualifikationsstufe betreut. Dabei wird jede wissenschaftliche Gruppe von der Bachelorstudentin bis hin zur Professorin berücksichtigt. Das Programm ist so konzipiert, dass die Teilnehmer*innen im Regelfall sowohl Mentor*in als auch Mentee sind. Es ist aber auch möglich, sich nur als Mentee oder Mentor*in anzumelden. Das Mentoring kann bedarfsorientiert in Tandems oder in Gruppen stattfinden. Begleitet wird das Programm von Workshops, Vernetzungstreffen und Fortbildungsprogrammen. Mentorinnen und Mentees können selbst entscheiden, wie viel Zeit sie für das Mentoring erbringen können.

Sie sind am Mentoring interessiert?

Anmeldungen für das Mentoring sind ab sofort bis zum 30. November 2023 möglich. Bitte senden Sie dazu den ausgefüllten Anmeldebogen per E-Mail an gleichstellung-mentoringspam prevention@wiso.uni-tuebingen.de. Gerne beantworten wir Ihnen alle Fragen rund um das Mentoring. Wir freuen uns auf Sie!

Weitere Informationen zum Athene Mentoring Programm können Sie dem Informationsblatt und der Website des Mentorings entnehmen.

Unterlagen für das Mentoring:

Weitere Mentoring Programme der Universität Tübingen:

Mentoring Angebot für Promotionsinteressierte: das MAP unterstützt First Generation Academics bei ihrem akademischen Werdegang, informiert über Promotionsmöglichkeiten, Finanzierungsmodelle und vernetzt Promovierende und Studierende miteinander.  

Unterstützungs- und Hilfsangebote

Die Universität Tübingen unterstützt darüber hinaus verschiedene Programme und Beratungsangebote zur Förderung der Gleichstellung an der Universität.

Weitere Informationen finden sich auf der Homepage der Gleichstellungsbeauftragten der Universität Tübingen.