Juristische Fakultät

Recht und Rhetorik

Egal ob Barack Obama, Nelson Mandela, Mahatma Gandhi, Rosa Luxemburg oder Cicero – die Reihe an großen Rednern mit juristischem Hintergrund ist lang.

Rhetorik ist die Kompetenz zu überzeugen. Gute Juristen können das.

Recht und Rhetorik sind untrennbar miteinander verbunden. Als Anwalt vor Gericht oder bei Vertragsverhandlungen – in der Rechtspraxis ist Kommunikationsfähigkeit ein entscheidender Faktor. Wie aber funktioniert Überzeugungsbildung im juristischen Kontext? Dieses Verständnis zu vermitteln und zugleich gewonnene Kenntnisse anzuwenden, ist Inhalt des Programms Recht und Rhetorik.

Die Zusatzqualifikation Recht und Rhetorik umfasst zwei Semester und vermittelt Rhetorik- und Jura-Studierenden Grundkenntnisse der jeweils anderen Disziplin. Neben dem Besuch einer semesterbegleitenden Vorlesung aus der Rechtswissenschaft im Sommersemester und der Rhetorik im Wintersemester finden übergreifende Praxis-Seminare unter Beteiligung erfahrener Praktiker statt.

Frequently Asked Questions

I. Generelle Fragen

Worum geht es bei Recht und Rhetorik eigentlich?

Ziel des Programms Recht und Rhetorik ist es zu vermitteln, wie Überzeugungsbildung im juristischen Bereich funktioniert. Hierfür werden in den semesterbegleitenden Vorlesungen die theoretischen Grundlagen gelegt. Zugleich sollen die gewonnenen Kenntnisse im Rahmen von Seminaren praktisch angewandt werden, um für den späteren Berufsalltag bestens gewappnet zu sein. Egal ob als Anwältin vor Gericht, als Rechtsjournalist, als Pressesprecherin im juristischen Kontext oder als Rhetorik-Coach für Juristen - rhetorische Herausforderungen sind im jurististischen Berufsalltag allgegenwärtig. Ebenso ist die juristische Welt ein spannendes Berufsfeld für Rhetorikerinnen und Rhetoriker.


Wer führt die Zusatzqualifikation durch?

Die Zusatzqualifikation Recht und Rhetorik wird vom Seminar für Allgemeine Rhetorik und der Juristischen Fakultät in Kooperation durchgeführt.


Wer kann teilnehmen?

Teilnehmen können Studierende der Rechtswissenschaft oder der Rhetorik im Hauptfach der Universität Tübingen. Studierende eines anderen Hauptfaches der Universität Tübingen können teilnehmen, soweit ein Kooperationsabkommen der betreffenden anderen Fakultät mit der Juristischen Fakultät oder dem Seminar für Allgemeine Rhetorik besteht.

 

Werden juristische Vorkenntnisse vorausgesetzt?

Nein, Recht und Rhetorik richtet sich explizit auch an Rhetorik-Studierende, die bislang keine juristischen Vorkenntisse besitzen. Das Studienprogramm macht sich vielmehr zur Aufgabe, interessierten Rhetorik-Studierenden einen Einblick in rechtliche Materien zu ermöglichen. Eine Einführungsveranstaltung in die juristische Welt gleich zu Beginn des Programms sowie der Austausch zwischen den juristischen und den rhetorischen Teilnehmern des Programms tragen hierzu entscheidend bei.

 

II. Inhalt und Struktur des Studienprogramms RuR

Wie ist das Programm aufgebaut?

Eine Teilnahme an Recht und Rhetorik erstreckt sich über zwei Semester. Der Einstieg ist immer zum Sommersemester möglich. In diesem steht mit "Modul I: Grundlagen des Rechts in Theorie und Praxis" das Recht im Mittelpunkt. Hier können die Studierenden zwischen mehrereren Schwerpunktbereichen wählen (siehe Studienplan). Anschließend wird im Wintersemester mit "Modul II: Grundlagen der Rhetorik in Theorie und Praxis" der Fokus auf die Rhetorik gerichtet.

 

Wie hoch ist der zeitliche Aufwand?

Jedes der beiden Module umfasst jeweils eine Vorlesung sowie die Teilnahme an einem Praxisseminar. Eine Teilnahme am Programm setzt zudem das erfolgreiche Absolvieren je einer Klausur pro Modul voraus. Gegenstand der Klausur im Sommersemester ist der Stoff des gewählten Schwerpunktbereichs. Im Wintersemester nehmen die Studierenden an der Abschlussklausur der Einführungsvorlesung in die Rhetorik teil.

Die einzelnen Vorlesungen und Praxisseminare finden Sie unter Studienplan.

 

III. Vorteile einer Teilnahme

Welche Vorteile habe ich von einer Teilnahme?

  • Erwerb außerfachlicher Kompetenzen
  • Praktische Übungen zum Verbessern der rhetorischen Fähigkeiten
  • Spannende Exkursionen wie z.B. zum Bundesverfassungsgericht
  • Kontakte zu Juristen und Rhetorikern aus der Praxis
  • Schlüsselqualifikationsschein nach § 9 Abs.2 Nr.4 i.V.m. § 3 Abs.5 S.1 JAPrO BW (Jura)
  • Teilnahmebescheinigung für das interdisziplinäre Studienprogramm "Recht und Rhetorik - Rhetorik und Recht"

 

IV. Anmeldung und Zulassung

Wie bewerbe ich mich?

Infos zur Bewerbung finden Sie hier.


Nach welchen Kriterien werden die Plätze vergeben?

Sollte die Anzahl der Bewerbungen die Anzahl der verfügbaren Plätze übersteigen, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Dabei sind bei Studierenden der Rechtswissenschaft die bislang erbrachten Studienleistungen, bei Studierenden der Rhetorik die Note der Zwischenprüfung entscheidend.