Juristische Fakultät

Recht und Rhetorik

Egal ob Barack Obama, Nelson Mandela, Mahatma Gandhi, Rosa Luxemburg oder Cicero – die Reihe an großen Rednern mit juristischem Hintergrund ist lang.

Rhetorik ist die Kompetenz zu überzeugen. Gute Juristen können das.

Recht und Rhetorik sind untrennbar miteinander verbunden. Als Anwalt vor Gericht oder bei Vertragsverhandlungen – in der Rechtspraxis ist Kommunikationsfähigkeit ein entscheidender Faktor. Wie aber funktioniert Überzeugungsbildung im juristischen Kontext? Dieses Verständnis zu vermitteln und zugleich gewonnene Kenntnisse anzuwenden, ist Inhalt des Programms Recht und Rhetorik.

Die Zusatzqualifikation Rhetorik und Recht umfasst zwei Semester und vermittelt Rhetorik- und Jura-Studierenden Grundkenntnisse der jeweils anderen Disziplinen. Neben dem Besuch einer semesterbegleitenden Vorlesung des anderen Fachs finden übergreifende Praxis-Seminare, verblockt als Wochenendseminar, unter Beteiligung erfahrener Praktiker statt.

Frequently Asked Questions

I. Generelle Fragen

Worum geht es bei Rhetorik und Recht eigentlich?

Ziel des Programms Recht und Rhetorik ist es zu vermitteln, wie Überzeugungsbildung im juristischen Bereich funktioniert. Zugleich sollen gewonnene Kenntnisse praktisch angewandt werden. Die Zusatzqualifikation Rhetorik und Recht umfasst zwei Semester und vermittelt Rhetorik- und Jura-Studierenden Grundkenntnisse der jeweils anderen Disziplinen. Neben dem Besuch einer semesterbegleitenden Vorlesung des anderen Fachs finden übergreifende Praxis-Seminare, verblockt als Wochenendseminar, unter Beteiligung erfahrener Praktiker statt.


Wer führt die Zusatzqualifikation durch?

Die Zusatzqualifikation Rhetorik und Recht wird vom Rhetorischen Seminar in Kooperation mit der Juristischen Fakultät durchgeführt.


Wer kann teilnehmen?

Teilnehmen können Studierende der Rechtswissenschaft oder der Rhetorik im Hauptfach der Universität Tübingen. Studierende eines anderen Hauptfaches der Universität Tübingen können teilnehmen, soweit ein Kooperationsabkommen der betreffenden anderen Fakultät mit der Juristischen Fakultät oder der Rhetorik besteht.

II. Inhalt und Struktur des Studienprogramms RuR

Wie ist das Programm aufgebaut?

Eine Teilnahme an Recht und Rhetorik erstreckt sich über zwei Semester. Der Einstieg ist immer zum Sommersemester möglich. In diesem steht mit "Modul I: Grundlagen des Rechts in Theorie und Praxis" das Recht im Mittelpunkt. Anschließend wird im Wintersemester mit "Modul II: Grundlagen der Rhetorik in Theorie und Praxis" der Fokus auf die Rhetorik gerichtet.

 

Wie hoch ist der zeitliche Aufwand?

Jedes der beiden Module umfasst jeweils eine Vorlesung im Umfang von 2 SWS sowie die Teilnahme an einem Praktiker-Seminar im Umfang von 2 SWS, die verblockt als Wochenend-Seminar stattfinden. Eine Teilnahme am Programm setzt zudem das erfolgreiche Absolvieren je einer Klausur pro Modul voraus. Gegenstand der Klausur ist der Stoff des gewählten Schwerpunktbereichs.

Die einzelnen Vorlesungen und Praxisseminare finden Sie unter Studienplan.

III. Vorteile einer Teilnahme

Welche Vorteile habe ich von einer Teilnahme?

  •     Erwerb außerfachlicher Kompetenzen
  •     Spannende Exkursionen wie z.B. zum Bundesverfassungsgericht
  •     Kontakte zu Juristen und Rhetorikern aus der Praxis
  •     Schlüsselqualifikationsschein nach § 9 Abs. 2 Nr. 4 i.V.m. § 3 Abs. 5 S. 1 JAPrO 2002 (Jura)
  •     Teilnahmebescheinigung für das interdisziplinäre Studienprogramm "Recht und Rhetorik - Rhetorik und Recht"

 

IV. Anmeldung und Zulassung

Wie bewerbe ich mich?

Infos zur Bewerbung finden Sie hier.


Nach welchen Kriterien werden die Plätze vergeben?

Sollte die Anzahl der Bewerbungen die Anzahl der verfügbaren Plätze übersteigen, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Bei Studierenden der Juristischen Fakultät ist dabei die Note der Zwischenprüfung sowie die Note des Grundlagenscheins entscheidend.