Juristische Fakultät

Der Studiendekan

Die Aufgaben des Studiendekans nach § 26 IV LHG:

Studienberatung

diese erfolgt vorrangig und sehr kompetent durch die Studienfachberatung

Schlüsselqualifikationen

Planung und Organisation

Fremdsprachige Lehrveranstaltungen

Planung und Organisation

Bescheinigungen

z.B. BAföG-Bescheinigung, Bescheinigungen der Studiendienlichkeit bezüglich eines Auslandsaufenthalts an einer ausländischen Hochschule etc.

Ausstellung in der Regel durch die Studienfachberatung

Studienkommission

Vorsitz der Studienkommission

Berufungsverfahren

Mitglied in allen Berufungskommissionen

Qualitätssicherungsmittel (früher: Studiengebühren)

Mitwirkung an der Antragsstellung der Fakultät

Beschwerdestelle

für Beschwerden im Studien- und Prüfungsbetrieb

Härtefallanträge

sind über Frau Meier (Prüfungsamt) an den Studiendekan zu richten

Leitfaden zum Anfertigen von Hausarbeiten

Eine wertvolle Arbeitshilfe zur Erstellung von Haus- und Seminararbeiten, Studien- und Doktorarbeiten stellt auch Herr Professor Dr. Rüdiger Wulf zur Verfügung (hier). Studierenden aller Semester und Doktoranden wird sehr empfohlen, sich den Leitfaden einmal anzusehen. Er kann mit Gewinn durchgearbeitet werden. Ein herzliches Dankeschön gilt Herrn Professor Dr. Wulf für die mühevolle Erstellung des Leitfadens.

Feedback

Die Fakultät hat eine zentrale Email-Adresse eingerichtet, an die Sie schreiben können, wenn Sie Anregungen oder Fragen für uns haben. Soweit Sie es wünschen, werden wir Ihre Zuschriften vertraulich behandeln. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung unter

feedbackspam prevention@jura.uni-tuebingen.de