Der Studiendekan
Die Aufgaben des Studiendekans nach § 26 IV LHG:
Studienberatung
diese erfolgt vorrangig und sehr kompetent durch die Studienfachberatung
Schlüsselqualifikationen
Planung und Organisation
Fremdsprachige Lehrveranstaltungen
Planung und Organisation
Bescheinigungen
z.B. BAföG-Bescheinigung, Bescheinigungen der Studiendienlichkeit bezüglich eines Auslandsaufenthalts an einer ausländischen Hochschule etc.
Ausstellung in der Regel durch die Studienfachberatung
Studienkommission
Vorsitz der Studienkommission
Berufungsverfahren
Mitglied in allen Berufungskommissionen
Qualitätssicherungsmittel (früher: Studiengebühren)
Mitwirkung an der Antragsstellung der Fakultät
Beschwerdestelle
für Beschwerden im Studien- und Prüfungsbetrieb
Härtefallanträge
sind über Frau Meier (Prüfungsamt) an den Studiendekan zu richten
Leitfaden zum Anfertigen von Hausarbeiten
Eine wertvolle Arbeitshilfe zur Erstellung von Haus- und Seminararbeiten, Studien- und Doktorarbeiten stellt auch Herr Professor Dr. Rüdiger Wulf zur Verfügung (hier). Studierenden aller Semester und Doktoranden wird sehr empfohlen, sich den Leitfaden einmal anzusehen. Er kann mit Gewinn durchgearbeitet werden. Ein herzliches Dankeschön gilt Herrn Professor Dr. Wulf für die mühevolle Erstellung des Leitfadens.
Feedback
Die Fakultät hat eine zentrale Email-Adresse eingerichtet, an die Sie schreiben können, wenn Sie Anregungen oder Fragen für uns haben. Soweit Sie es wünschen, werden wir Ihre Zuschriften vertraulich behandeln. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung unter
feedback @jura.uni-tuebingen.de