Änderung der schriftlichen Prüfungsleistung im Schwerpunktbereich 1c
ab dem 18.1.2023 nur noch Aufsichtsarbeit möglich
Mitteilung vom 18.07.2022:
Prof. Thomas hat als Sprecher des Schwerpunktbereichs 1c die Art der schriftlichen Prüfungsleistung im Schwerpunktbereich 1c vom Wahlrecht auf Aufsichtsarbeit geändert. Diese Mitteilung erfolgt gemäß § 15 Abs. 2 StudPrO. Sie gilt mit einer Vorlaufzeit von sechs Monaten. Das heißt, dass ab dem 18.1.2023 keine Studienarbeiten mehr ausgegeben werden.
Weitere Informationen und Formulare
Attest bei Prüfungsunfähigkeit
Muss jemand wegen Krankheit von einer Prüfungsleistung zurücktreten, muss er gemäß § 23a Abs. 1 S. 3f. StudPrO unverzüglich ein ärztliches Attest einreichen, das die für die Beurteilung der Prüfungsunfähigkeit nötigen medizinischen Befundtatsachen enthält. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht in der Regel nicht aus.
Hier finden Sie ein Formular, das Sie dem Arzt vorlegen können, damit Sie ein entsprechendes Attest bekommen.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich in Alma nicht abmelden dürfen, wenn Sie ein Attest einreichen wollen, weil es sonst nicht verbucht werden kann. Bei einem Rücktritt im Rechtssinne, um die Möglichkeit der Ersatzklausur zu bekommen, müssen Sie angemeldet bleiben.
Anträge auf Anerkennung von auswärtigen Studienleistungen
Antrag auf Anerkennung ausländischer Prüfungsleistungen (PDF-Datei)
Keine verbindlichen Auskünfte kann das Prüfungsamt hinsichtlich der Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen im Ausland als Fremdsprachenkompetenznachweis gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 JAPrO 2002 und der Ableistung von praktischen Studienzeiten gemäß § 5 JAPrO erteilen. Hierfür wenden Sie sich bitte zuständigkeitshalber an das Landesjustizprüfungsamt Baden-Württemberg.
Hinweise zur Anerkennungspraxis des Prüfungsamts der Fakultät finden Sie hier.
Antrag auf Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses / Anrechnung von Studienzeiten (PDF-Datei)
Informationsmaterial
- Präsentation zum neuen Prüfungsrecht ab Frühjahr 2020
- Studien- und Prüfungsordnungen der Juristischen Fakultät sowie Studienpläne und das Modulhandbuch für das Bachelor-Nebenfach (PO 2020)
- Hinweise zu den in der Abschlussprüfung zugelassenen Hilfsmitteln (Stand November 2021)
- Hinweise zum Anfertigen von Hausarbeiten
- Hinweise des Landesjustizprüfungsamtes