Weitere Informationen und Formulare
Anträge auf Anerkennung von auswärtigen Studienleistungen
Antrag auf Anerkennung ausländischer Prüfungsleistungen (PDF-Datei)
Keine verbindlichen Auskünfte kann das Prüfungsamt hinsichtlich der Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen im Ausland als Fremdsprachenkompetenznachweis gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 JAPrO 2002 und der Ableistung von praktischen Studienzeiten gemäß § 5 JAPrO erteilen. Hierfür wenden Sie sich bitte zuständigkeitshalber an das Landesjustizprüfungsamt Baden-Württemberg.
Hinweise zur Anerkennungspraxis des Prüfungsamts der Fakultät finden Sie hier.
Antrag auf Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses / Anrechnung von Studienzeiten (PDF-Datei)
Informationsmaterial
- Präsentation zum neuen Prüfungsrecht ab Frühjahr 2020
- Studien- und Prüfungsordnungen der Juristischen Fakultät sowie Studienpläne und das Modulhandbuch für das Bachelor-Nebenfach (PO 2020)
- Hinweise zu den in der Abschlussprüfung zugelassenen Hilfsmitteln (Stand November 2021)
- Hinweise zum Anfertigen von Hausarbeiten
- Hinweise des Landesjustizprüfungsamtes