Juristische Fakultät

Anträge und Bescheinigungen

Transcript of Records

Dieses Transcript ist ausschließlich für Bewerbungen an Universitäten gedacht, bei denen eine Mindestzahl an ECTS-Punkten verlangt wird.

Wichtiger Hinweis!

Es reicht aus, wenn bei der Beantragung die Leistungsnachweise als Foto oder Scan zusammen mit der Transcript-Datei per E-Mail an julia.wagnerspam prevention@jura.uni-tuebingen.de gesandt werden. Bitte geben Sie außerdem für den Versand eine gültige Postadresse an und fügen Sie Ihren Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass) eingescannt bei.

Die per E-Mail vorgelegten Unterlagen werden nach vollständiger Bearbeitung des Antrags umgehend datenschutzrechtlich gelöscht.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung mehrere Werktage in Anspruch nehmen kann. Achten Sie daher bei der Antragstellung des Transcripts früh auf eventuell von Ihnen einzuhaltende Bewerbungsfristen.

  • Laden Sie die Transcriptvorlage (deutsch oder englisch).
  • Fügen Sie Ihre persönlichen Daten und belegten Kurse ein. Hier finden Sie eine Übersetzungshilfe.
  • Senden Sie das ausgefüllte Transcript als Word-Datei, Ihre Leistungsnachweise und einen Identitätsnachweis abfotografiert an julia.wagnerspam prevention@jura.uni-tuebingen.de.
  • Eine englische Übersetzung der Zeugnisse der Ersten und Zweiten juristischen Staatsprüfungen erhalten Sie beim Landesjustizprüfungsamt.
  • Wir leiten die Transcripts auch im versiegelten und von Ihnen ausreichend frankierten Umschlag an die entsprechenden Stellen weiter oder senden sie Ihnen zurück.

Ansprechpartner

Julia Wagner
Neue Aula, 2. Obergeschoss, Raum 232
Sprechzeiten: Montag-Donnerstag, 10-12 Uhr und nach Vereinbarung
07071 29-72545
julia.wagnerspam prevention@jura.uni-tuebingen.de

Beglaubigung von Urkunden und Unterlagen

Amtlich beglaubigen kann jede öffentliche Dienststelle, die ein Dienstsiegel führt. Dies sind z.B. Behörden wie das Bürgerbüro der Universitätsstadt Tübingen, Notare und öffentlich-rechtlich organisierte Kirchen.


Erteilung eines Diplomzeugnisses

Der Titel "Diplomjurist/Diplomjuristin" wird akzessorisch zur in Tübingen nach dem 26.1.1976 bestandenen Ersten juristischen Prüfung / Ersten juristischen Staatsprüfung vergeben. Für die Erteilung wird eine Bearbeitungsgebühr von € 10,- erhoben.

Erforderlich ist die Vorlage des Zeugnisses über die Erste juristische Prüfung in Baden-Württemberg in beglaubigter Kopie; die Vorlage der Zeugnisse über das Bestehen des Staats- und Universitätsprüfungsteils reicht nicht aus. Bitte haben Sie Verständnis, dass im Dekanat keine Beglaubigungen ausgestellt werden können. Die Bearbeitungszeit beträgt vier bis sechs Wochen.

Antrag auf Verleihung des Titels "Diplomjurist/Diplomjuristin"

Ansprechpartner

Monika Nagel
Neue Aula, 2. Obergeschoss, Raum 230
Sprechzeiten: Montag, Mittwoch, Donnerstag, 10-12 Uhr
07071 29-77938
monika.nagelspam prevention@jura.uni-tuebingen.de


Anträge auf Anerkennung von auswärtigen Studienleistungen

Ansprechpartner

Daniel Höfer
Neue Aula, 1. Obergeschoss, Raum 140
Sprechzeiten: Montag bis Freitag, 10-12 Uhr
07071 29-76775
studienfachberatungspam prevention@jura.uni-tuebingen.de