Chemisches Zentralinstitut

Transporte von Proben und Gefahrstoffen

Für den Versand von Waren, in den meisten Fällen der MNF sind dies Proben, Gefahrstoffe oder Gefahrgüter und evtl. bestimmte Geräte oder Verbrauchsmaterialien, gelten viele Regelungen und Vorschirften die es zu beachten gilt.
Viele dieser Dinge im täglichen Gebrauch stellen besondere Anforderung an den Sicheren Umgang und eine sichere Verpackung bei deren Transport. So fallen viel Dinge des täglichen Lebens unter das Gefahrgutrecht wie z.B. Feuerzeuge, Lacke, Spraydosen, Batterien, Reinigungsmittel usw, im betrieblichen Bereich z.B. Gase unter Druck/verflüssigt/verfestigt, GVO's, chemische oder biologische Proben usw.

In Deutschland unterliegen Transporte von gefährlichen Gütern dem GBefGG (Gesetz zur Beförderung gefährlicher Güter).

In folge davon der GGVSEB(Gefahrgutverordnung Straße-Eisenbahn-Binnenschifffahrt), der GGVSee und dem Luftverkehrsgesetz welche dann auf die Vorschriften des ADR/RID, ADN, IMDG-Code und den IATA -Regelungen "Dangerous Goods" verweist.

Informationen Gefahrgüter und deren Versand

Was sind Gefahrgüter?

Als Gefahrgüter gelten

  • Sprengstoffe, Munition, Feuerwerkskörper
  • Gase
  • entzündliche flüssige und feste Stoffe
  • selbstentzündliche Stoffe
  • Stoffe die mit Wasser entzündliche und/oder giftige Gase entwickeln
  • oxidierend wirkende Stoffe und organische Peroxide
  • giftige Stoffe
  • ansteckungsgefährliche Stoffe (darunter auch die GVO)
  • radioaktive Stoffe
  • ätzende Stoffe
  • wassergefährdende Stoffe
  • Trockeneis (im Luftverkehr)

Auch bei alltäglichen Tätigkeiten und in Geräten sind Gefahrgüter enthalten. z.B. in

  • Geräte die obige Stoffe enthalten, z.B. Thermometer mit Quecksilber, Computer, Laptop
  • Fahrzeuge, Motoren, Maschinen etc.
  • Batterien und Akkumulatoren
  • Testkits für die Probennahme
  • Vorbereitete Probenflaschen für Exkursionen
  • u.v.m.

Transporte von Gefahrstoffen an der Universität - Campus Morgenstelle

Für den Transport von Gefahrstoffen zwischen Einrichtungen der Universität auf der Morgenstelle achten Sie auf einen sicheren Transport.

So sollten Sie Tragekörbe oder Eimer für den Transport von kleineren Gefahrstoffgebinden benutzen. Für größere Mengen an Gefahrstoffen benutzen Sie bitte einen Handwagen mit einer flüssigkeitsdichten Wanne.

Für den Transport von Gasflaschen benutzen Sie bitte nur dafür gebaute Gasflaschenwägen. Bei der CVE können diese auch für einen Transport ausgeliehen werden.

Für Transporte im Stadtbereich wenden Sie sich bitte vorab an die CVE.

Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln zum Transport von Gefahrstoffen ist nicht zulässig!

Siehe dazu §11 der naldo-Beförderungsbedingungen sowie Absatz 7.2 der Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn.

Versand von Proben und Muster (Gefahrstoffe)

Der Versand von Gefahrgütern/Gefahstoffen an der Universität Tübingen über die Verkehrsträger Straße/Schiene und Luft wird über die Abteilung CVE abgewickelt, für See und Binnenschiff kann kein vollständiger Service angeboten werden.

Ein Versand der Klassen 1 (explosive Stoffe) und 7 (radioaktive Stoffe) ist generell nicht möglich. Manche Transportunternehmen schließen auch auf der Straße bestimmte Klassen vom Transport aus. Dies betrifft Hauptsächlich Stoffe die mit Wasser entzündliche oder giftige Gase bilden und Stoffe der Klasse 6.1, I (sehr giftige Stoffe LD < 5mg/kg).

Für einen Versand benötigen wir das vollständig ausgefüllte Versandformular im Voraus.

Bei biologischen Proben und Muster ist der aktuelle Hygieneplan der Abteilung beizulegen.
Ohne einen Hygieneplan wird kein Versand angenommen.

Das Formular finden Sie im Downloadbereich.
 

Versand von Proben auf Trockeneis/flüssigen Gasen

Diese Hilfe ist nur für den Versand von gekühlten Proben ohne weitere Gefahrenauslöser!

Ist die Probe oder das Medium selbst als Gefahrgut eingestuft bzw. einzustufen sind alle weiteren Vorschriften für den Versand von Gefahrgütern zu befolgen.
Für den Straßenverkehr ist dazu eine Einweisung und Bestellung zur beauftragten Person nötig!
Diese Einweisung kann nach Terminabsprache durch Hr. Dr. Weber erfolgen.

Für den Internationalen Luftversand sind dann die Vorschriften der IATA/ICAO bzgl. Kennzeichnung, Verpackung und vor allem der Dokumentation zu befolgen.

Achtung:
Für den Versand von Gefahrgütern im Luftverkehr (auch Trockeneis) ist ein bestandener Lehrgang nach IATA Versender (A)*** verpflichtend! Dieser ist alle zwei Jahre zu wiederholen.
 

Ab dem 01.01.2013 gelten neue Regeln für den Versand von Packstücken die zu kühlzwecken Trockeneis oder tiefgekühlte Gase wie Stickstoff oder Argon enthalten.

Die Verpackung muss folgende Kriterien erfüllen:

  • Die Versandstücke dürfen durch das Kühlmittel nicht beeinträchtigt oder geschwächt werden.
  • Die Proben müssen so verpackt werden das eine Bewegung nach der Dissipation des Kühlmittels verhindert wird
  • Die Verpackung muss dauerhaft und lesbar gekennzeichnet werden (je nach verwendetem Mittel)
  • In Packstücken:
    • KOHLENDIOXID, FEST, ALS KÜHLMITTEL
    • KOHLENDIOXID, FEST, ALS KONDITIONIERUNGSMITTEL
  • In Cryo-Behältern:
    • STICKSTOFF ALS KÜHLMITTEL
    • STICKSTOFF ALS KONDITIONIERUNGSMITTEL
    • ARGON ALS KÜHLMITTEL
    • ARGON ALS KONDITIONIERUNGSMITTEL
  • Das Fahrzeug muss mit dem nebenstehenden Warnschild an allen Zugängen gekennzeichnet sein
  • Das Warnschild muss ebenfalls die Angabe über das verwendete Kühlmittel enthalten.

Paketversand national/international (Straße/Schiene)

Für einen Transport von Trockeneis mit einem Paketversand innerhalb Deutschlands ist die Verpackung folgendermaßen zusätzlich zu den Adressinformationen zu beschriften:

"UN 1845 KOHLENDIOXID, FEST, ALS KÜHLMITTEL"

International

“UN 1845 DRY ICE SOLID, AS COOLANT”

Paketversand international (Luftfracht - nur mit bestandenem Lehrgang durchzuführen)

Die Verpackung besteht aus einem geeignetem Kühlbehälter (Styropobox) und einer für Gefahrgut zugelassenen Kiste aus Pappe, Stahl oder Aluminium.
Kisten aus Pappe sind zu bevorzugen.
Für einen Transport von Trockeneis mit einem Paketversand in das Ausland per Luftfracht ist die Verpackung folgendermaßen zusätzlich zu dem Paketschein zu beschriften:

  • Shipper's Name and Address (Absender in Englisch)
  • Consignee Name and Address (Empfänger in Englisch, Wichtig: Bezeichnen als Consignee)
  • UN 1845 DRY ICE
  • Net.Weight CO2:_____ KG
  • Gefahrgutetikett nach ICAO Klasse 9

 

Informationen zu Zoll und Exportkontrolle

Exportkontrolle

Bestimmte Güter unterliegen der Exportkontrolle. 
Ob Ihre Versandgüter dieser unterliegen ist im voraus zu überprüfen und evtl. durch die BAFA zu genehmigen.
Informationen zur Exportkontrolle finden Sie im Dezernat I, Abteilung 4 oder direkt bei der BAFA.

Informationen zu Zollformalitäten

Ab dem 01.03.2023 tritt die 2. Phase des ICS2 (Import Controll System 2) in Kraft.
Dies verlangt von Kurierdiensten, Spediteuren und Postdienstleistern bei Transporten per Luft innerhalb und in die EU weitere Informationen zu den Waren.

Notwendige Informationen für den Versand außerhalb Deutschlands sind

  • der HSS-Code für jeden Artikel in der Sendung
  • eine genaue Warenbeschreibung für jeden Artikel
  • die EORI-Nummer des Empfängers

Fehlende Informationen führen zu Verzögerungen oder zur Ablehnung der Sendung.

Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link:  Informationen zu ICS2

Ab dem 01.04.2025 tritt dann die dritte Phase in Kraft welche dann auch den Verkehr auf Straßen, Schienen und Seewegen mit einbezieht. Dies soll laut Plan bis 01. September abgeschlossen sein.

Kontaktinformationen

Gefahrgutbeauftragte an der Universität Tübingen sind:
Für konventionelle Stoffe
Dr. Jens Weber 29-77386

Für radioaktive Stoffe
Dr. Adelheid Hagenbach 29-77874

Kontak Biologische Sicherheit
Dr. Jacqueline Wettengel 29-75054

 

Versand

Björn Niederhöfer 29-77892

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