Studierende im Studiengang Bachelor of Education (Lehramt Gymnasium) sind verpflichtet, ein Orientierungspraktikum (OSP) abzuleisten. Es umfasst drei Schulwochen und ist neben der Vorlesung Einführung in das Studium der Bildungswissenschaften, die zum Orientierungspraktikum hinführt und in die praktikumsbezogenen wissenschaftlichen Arbeitsaufträge sowie in die Portfolioarbeit einführt, Teil von Modul 1 des Bildungswissenschaftlichen Studiums (BWS). Da das Orientierungspraktikum durch universitäre Lehrveranstaltungen im Modul 1 und 2 wissenschaftlich vor- und nachbereitet wird, kann es nur während des Bildungswissenschaftlichen Studiums und nicht bereits im Vorfeld des Studiums absolviert werden. Das Absolvieren des Orientierungspraktikums ist - neben dem erfolgreichen Bestehen der Vorlesung - Voraussetzung zur Belegung der Lehrveranstaltungen in Modul 2, die Bezug auf die Erfahrungen aus dem Orientierungspraktikum nehmen. Der Besuch der Vorlesung vor dem Orientierungspraktikum ist Voraussetzung, um die praktikumsbezogenen wissenschaftlichen Arbeitsaufträge, die in Modul 2 vorzulegen sind, für das Portfolio bearbeiten zu können. Der Besuch der Vorlesung ist ab dem ersten Semester möglich.
Das Orientierungspraktikum kann in der vorlesungsfreien Zeit des Wintersemesters (ab Mitte Februar) oder zum Ende des Sommersemesters (i. d. R. mit Beginn des neuen Schuljahres Mitte September bis zum Vorlesungsbeginn Mitte Oktober) absolviert werden.
Zielsetzung des Orientierungspraktikums
Das Orientierungspraktikum dient der Studien- und Berufsorientierung. Studierende sollen die wesentlichen Entscheidungskriterien für ihre Studienwahl in der Schule und mit schulischen Gesprächspartnern reflektieren.
Anmeldung zum Orientierungspraktikum (OSP)
Die Anmeldung für das Orientierungspraktikum erfolgt online über folgendes Portal:
https://www.lehrer-online-bw.de/,Lde/Startseite/Schulpraktika/Informationen
Die Anmeldung wird ca. 4 Monate vor Beginn des Praktikumszeitraums freigeschaltet.
Bitte beachten Sie, dass der abgeschlossene Besuch der Vorlesung die Voraussetzung für die Absolvierung des Orientierungspraktikums darstellt.
Bitte beachten Sie, dass im Vorfeld oder während des Orientierungspraktikums eine Anmeldung über das ALMA-Portal notwendig ist.
Weitere Informationen zum Orientierungspraktikum entnehmen Sie der Handreichung zum Orientierungspraktikum des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport vom 15.6.2015
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme am Orientierungspraktikum (OSP)
Ihre Schule bestätigt Ihnen die erfolgreiche Teilnahme am Orientierungspraktikum formlos oder über ein vorgefertigtes Formular. Dieses legen Sie bitte an der Universität dem zentralen Prüfungsamt zur Verbuchung im Rahmen des Bildungswissenschaftlichen Studiums (BWS) vor. Zuständig für die Verbuchung beim Prüfungsamt ist Frau Daniela Junk (daniela.junkspam prevention@uni-tuebingen.de).
Die Bescheinigung für das Orientierungspraktikum muss nicht direkt in der Sprechstunde von Frau Junk eingereicht werden, wenngleich dies möglich ist. Das Dokument kann eingescannt per Mail eingereicht werden oder im Service-Büro des Prüfungsamts (Wilhelmstraße 19) abgegeben werden.
Anerkennung von Schulpraktika aus anderen Lehramststudiengängen und weitere Fragen zum Orientierungspraktikum
Sollten Sie bereits in einem anderen Lehramtsstudiengang ein Schulpraktikum absolviert haben, so können Sie prüfen lassen, ob Sie sich dieses als Orientierungspraktikum anerkennen lassen können.
Auch bei weiteren Fragen zum Orientierungspraktikum und zum Bildungswissenschaftlichen Studium wenden Sie sich bitte an PD Dr. Dr. Martin Harant (martin.harantspam prevention@uni-tuebingen.de).