Fachbereich Wirtschaftswissenschaft

FAQs für Studierende in den Masterstudiengängen

Informationen für Erstsemester und grundlegende Informationen

Wann beginnt die Vorlesungszeit und wann endet Sie?

Die Vorlesungszeit variiert genauso wie die vorlesungsfreie Zeit jedes Jahr. Die aktuellen Daten und die der nächsten Semester finden Sie unter den Semesterterminen und Bewerbungsfristen der Uniwebsite.

Wie melde ich mich für Veranstaltungen an?

Für die meisten Veranstaltungen des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaft müsst Ihr Euch nicht anmelden. Im Vorlesungsverzeichnis auf dem Alma-Portal ist bei den jeweiligen Kursen gekennzeichnet, ob und wie Ihr Euch für diese bewerben oder registrieren müsst. Die Veranstaltungen des Pflichtbereichs sind fast alle ohne Belegpflicht, daher besucht Ihr die Veranstaltung ohne sich für diese anmelden zu müssen. In den höheren Semestern kann dies abweichen, bitte beachtet hierzu die jeweiligen Hinweise im Alma-Portal oder die Informationen auf den Websites der einzelnen Lehrstühle.

Im Modulhandbuch werden bestimmte Voraussetzungen genannt. Wie ist das zu verstehen?

Die Voraussetzungen, die Sie im Modulhandbuch oder auch auf Alma zu einem bestimmten Modul oder einer bestimmten Veranstaltung finden, sind in erster Linie als Orientierung für die Studierenden gedacht. Niemand wird kontrollieren, ob Sie bestimmte Prüfungen bestanden haben. Z.B. gilt das Modul "E424 Advanced Microeconomics" als eine Voraussetzung für das Modul "E427 Globalization and Labor Markets". Sie können "E427 Globalization and Labor Markets" auch belegen, wenn Sie die Prüfung zu "E424 Advanced Microeconomics" bisher nicht bestanden haben. Sie sollten sich aber darüber im Klaren sein, dass bestimmte Inhalte aus aus dem genannten Modul hilfreich sind und nicht erneut erklärt werden. Ggf. müssen Sie daher bereit sein, fehlende Voraussetzungen während des Semesters nachzuarbeiten.

Wo finde ich die Vorlesungsunterlagen?

Jeder Lehrstuhl richtet in Ilias (https://ovidius.uni-tuebingen.de) einen Ordner ein. Dort werden alle relevanten Vorlesungsunterlagen eingestellt. Kontrolliert dies regelmäßig, um keine dort bereitgestellten Informationen zu verpassen. Alle Informationen, die in ILIAS eingestellt werden, gelten als bekannt.

Wie erhalte ich das Passwort des Vorlesungsordners in Ilias?

Das Passwort erhaltet Ihr in der ersten Vorlesung. Falls Ihr an der ersten Vorlesung nicht teilnehmen könnt, erfragt das Passwort bitte bei Euren Kommilitonen. Teilweise ist der Beitritt zu den Veranstaltungen auf ILIAS ohne Passwort möglich, manchmal sind die ILIAS-Passwörter im Vorlesungsverzeichnis auf alma (--> Studienangebot --> Vorlesungsverzeichnis anzeigen) hinterlegt, manchmal findet Ihr die Passwörter auf den Seiten der Lehrstühle.

Prüfungen

Ich studiere einen Masterstudiengang mit 90 ECTS-Credits, habe aber nur 180 ECTS-Credits im Bachelor absolviert, wie kann ich die zusätzlichen 30 ECTS-Credits sammeln?

In der Summe müssen Studierende nach den Bologna-Regeln aus Bachelor- und Masterstudium zusammen 300 ECTS-Credits absolvieren. Haben Sie einen Bachelorstudiengang mit 180 ECTS-Credits absolviert und studieren nun einen Masterstudiengang im Umfang von 90 ECTS-Credits, müssen Sie bis zur Schließung Ihres Credit-Point-Kontos 30 zusätzliche ECTS-Credits absolvieren. Diese 30 zusätzlichen ECTS-Credits fließen dabei weder in die B.Sc.-Note noch in die M.Sc.-Note mit ein, müssen also lediglich erbracht werden.

Für die benötigten zusätzlichen 30 ECTS-Credits gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • wirtschaftswissenschaftliche Module aus dem dritten B.Sc.-Studienjahr (Nummer beginnt mit 300, z.B. B351 Steuerliches Rechnungswesen)
  • Kurse und Module, die im Modulhandbuch für die außerfachlichen Veranstaltungen aufgeführt sind
    • weiterführende Sprachkurse (am Fremdsprachenzentrum oder an der Philosophischen Fakultät), die über den verpflichtenden Teil Ihres B.Sc.-studiums hinausgehen
    • außerfachliche Veranstaltungen (z.B. Psychologie, Mathematik, Informatik, Recht oder Soziologie) gemäß Modulhandbuch für die außerfachlichen Veranstaltungen
  • wirtschaftswissenschaftliche Mastermodule, d.h. Sie können zusätzliche Kurse aus dem Kursprogramm der Masterstudiengänge auswählen.

Wie melde ich mich für Klausuren an?

Über das Alma-Portal können Sie sich während der Anmeldephase für die entsprechende Klausur anmelden. Dafür schauen Sie unter dem Reiter „Prüfungsverwaltung/ Prüfungsan- und -abmeldung“. Nun können Sie die jeweiligen Module Ihres Studiengangs auswählen und die entsprechende Veranstaltung anmelden. Sie können sich während der gesamten Anmeldephase auch für die Prüfung wieder abmelden. Das Abmelden danach ist dann nicht mehr möglich, ebenso wie das Anmelden einer Prüfung. Für die Anmeldung Ihrer Sprachkurse wenden Sie sich bitte an Ihren Dozenten, dies gilt ebenso für die außerfachlichen Veranstaltungen im Bereich Elective Studies (Informatik, Psychologie, Mathematik, …). Wenn Sie einen Schein für Ihre erbrachte Prüfungsleistung erhalten, bringen Sie diesen bitte zum Prüfungsamt (Original und Kopie vorlegen). Bitte beachten Sie die gesonderten Anmeldezeiträume für den Haupt- bzw. den Nachtermin. Für Fragen finden Sie das Prüfungsamt in der Haußerstrasse 11.

Sollten Sie nicht für einen Studiengang des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaft im Haupt- oder Nebenfach eingeschrieben sein, ist die Teilnahme an Prüfungen nur für Studierende bestimmter Studiengänge im Rahmen des Nachbarfachs möglich. Das entsprechende Merkblatt finden Sie hier zum Download. Die Prüfungsanmeldung läuft hier schriftlich beim Prüfungsamt im gleichen Anmeldezeitraum.

Haben Sie sich zur Klausur angemeldet und können nun doch nicht teilnehmen?

 Bis zur Abmeldefrist ist eine Abmeldung über alma problemlos möglich. Wenn Sie krank werden sollten, gibt es die Möglichkeit, innerhalb von drei Werktagen nach der Klausur von der Klausur zurückzutreten. Dazu schreiben Sie einen Antrag an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und legen ein ärztliches Attest bei. Wird der Grund anerkannt, bekommen Sie keinen Fehlversuch!

Was ist klausurrelevant?

Klausurrelevant ist grundsätzlich alles, was in Vorlesung und/oder Übung behandelt wurde. Davon abweichende Regelungen werden vom Dozenten/von der Dozentin bekanntgegeben.

Wo finde ich die Prüfungstermine und -orte?

Die Prüfungstermine finden Sie ab ca. Mitte November bzw. ab Mitte Mai auf der Homepage des Prüfungsamts.

Die Hörsäle, in denen die Prüfungen stattfinden, werden einige Tage vor der entsprechenden Klausur auf der genannten Homepage vom Prüfungsamt bekannt gegeben. Beachten Sie, dass die Zuteilung nach Nachnamen erfolgt, d.h. nicht alle Studierenden schreiben die gleiche Klausur im gleichen Hörsaal.

Welche Hilfsmittel sind zu den Prüfungen zugelassen?

Zu allen Prüfungen im ersten Semester ist ein nicht-programmierbarer Taschenrechner zugelassen. Näheres (Details zum Taschenrechner und ob weitere Hilfsmittel zugelassen sind) wird in den einzelnen Vorlesungen vom Dozenten/von der Dozentin explizit bekanntgegeben.

Darf ich ein Wörterbuch in den Prüfungen benutzen?

Sie dürfen ein Wörterbuch in der Prüfung verwenden. Dieses darf keine Notizen und Bemerkungen enthalten.

Wie und wann erfahre ich meine Klausurergebnisse?

Die Klausurergebnisse werden für Hauptfachstudenten nach der Korrektur vom Prüfungsamt in alma eingestellt. Außerdem werden sie hier vom Prüfungsamt unverbindlich veröffentlicht.

Wie häufig darf ich eine Klausur schreiben?

Informationen dazu, wie häufig Sie bei Nichtbestehen eine Klausur erneut schreiben dürfen, finden Sie im Allgemeinen Teil der Studien- und Prüfungsordnung, die Sie hier herunterladen können. Sobald Sie eine Klausur bestanden haben, besteht keine Möglichkeit, noch einmal an der gleichen Klausur teilzunehmen.

Wann findet die Klausureinsicht statt?

Jeder Lehrstuhl organisiert die Klausureinsicht selbst. Bitte informiert Euch auf den Homepages der Lehrstühle. Die Termine werden nach der Korrektur auch beim Prüfungsamt veröffentlicht unter https://uni-tuebingen.de/de/129171.

An wen wende ich mich bezüglich weiterer Fragen, die die Prüfungen betreffen?

Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen, die die Organisation der Prüfungen betreffen, direkt an das Prüfungsamt. Die Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartner finden Sie hier. Bei inhaltlichen Fragen zu den Veranstaltungen wenden Sie sich bitte an die Verantwortlichen des jeweiligen Lehrstuhls.

 

Bewerbung (Studienfachwechsel, Umschreibung, Parallelstudium)

Höheres Fachsemester Master

Es bestehen grundsätzlich Zulassungsbeschränkungen für das höhere Fachsemester in folgenden Masterstudiengängen:

  • M.Sc. Accounting and Finance
  • M.Sc. Data Science in Business and Economics
  • M.Sc. Economics and Finance
  • M.Sc. International Business
  • M.Sc. General Management
  • M.Sc. Management and Economics

Derzeit ist eine Bewerbung zum Sommersemester (Bewerbungsfrist 15. Januar) und zum Wintersemester (Bewerbungsfrist 15. Juli) möglich. Voraussetzung für einen Einstieg in das höhere Fachsemester ist, dass Ihr einen ersten berufsqualifizierten Studienabschluss in Wirtschaftswissenschaft mit der Note gut (=2,5 oder besser) vorweisen könnt, Euch eine Mindestanzahl von wirtschaftswissenschaftlichen Studienleistungen anerkannt wird und ein Platz in dem entsprechenden Fachsemester frei wird.

Bitte informiert Euch unter masterspam prevention@wiwi.uni-tuebingen.de wegen der Einstufung sowie der Anerkennung Eurer bisherigen Studienleistungen. Dazu solltet Ihr ein aktuelles Transcript mit Euren bisherigen Studienleistungen beilegen.

Zur Bewerbung für den Einstieg in ein höheres Fachsemester gelangt Ihr hier.

Die Zulassung in das höhere Fachsemester der übrigen Master-Studiengänge ist zulassungsfrei; auch hier ist jedoch eine Bewerbung mit dem entsprechenden Formular notwendig. Bewerbungsfrist für zulassungsfreie Studiengänge ist der 15. März bzw. 15.September.

Voraussetzung für einen Einstieg in das höhere Fachsemester ist, dass Ihr einen ersten berufsqualifizierten Studienabschluss in Wirtschaftswissenschaft mit der Note gut (=2,5 oder besser) vorweisen könnt sowie Euch eine Mindestanzahl von wirtschaftswissenschaftlichen Studienleistungen anerkannt wird, so dass Ihr in ein höheres Fachsemester eingestuft werden könnt. Für Studiengänge mit Double-Degree lässt der Studienverlauf meist keinen Einstieg in ein höheres Fachsemester zu. Weitere Hinweise zum Einstieg in das höhere Fachsemester finden Ihr hier.

Bitte informiert Euch über masterspam prevention@wiwi.uni-tuebingen.de wegen der Einstufung und der Anerkennung Eurer bisherigen Studienleistungen.

Ich möchte mich einschreiben und brauche dazu eine Bescheinigung über die studienfachliche Beratung. Wie gehe ich vor?

Sie finden das Formular, welches Sie für die Einschreibung benötigen auf dieser Seite. Kommen Sie damit in die Sprechstunde der Studienfachberatung, wir beraten Sie und stellen Ihnen das Formular dann gerne aus. Falls Sie das Formular sehr dringend zur Einschreibung benötigen und nicht sofort jemanden bei uns erreichen, können Sie die Frist zur Einschreibung im Studierendensekretariat verlängern (persönlich während der Öffnungszeiten oder telefonisch). Wir können Sie dann zum nächstmöglichen Termin der Studienfachberatung beraten.

Welche Veranstaltungen kann ich mir anrechnen lassen, wenn ich mich für ein höheres Fachsemester in einem anderen wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang bewerben möchte?

Sie können sich alles anrechnen lassen, was sowohl in Ihrem ursprünglichen Studiengang, als auch in dem Studiengang, in den Sie wechseln möchten, anrechenbar ist. Informationen über die genauen Studienpläne finden Sie im Modulhandbuch (unter Downloads). Wir beraten Sie gerne.

Kann ich in zwei wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen gleichzeitig eingeschrieben sein?

Nein, Sie können nur in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang gleichzeitig eingeschrieben sein.

Auslandsaufenthalt

Welche Möglichkeiten gibt es, ein Auslandssemester zu absolvieren und woher bekomme ich Informationen zu dem Bewerbungsverfahren, den Wahlmöglichkeiten und Formalitäten?

Um ein Auslandssemester zu absolvieren ist es wichtig, dass Sie für die Planung genug Zeit haben. Die Bewerbungsfristen für die einzelnen Programme für Erasmus (EU) und Übersee variieren stark und erfordern die entsprechenden Unterlagen oft mehr als ein Jahr vor Antritt des Auslandssemesters.

Weitere Informationen zur Bewerbung und den Fristen finden Sie unter den folgenden Links.

Auslandsaufenthalt im Rahmen eines Masterstudiengangs

Erasmus

Dezernat für Internationale Angelegenheiten

Ich komme aus dem Ausland zurück und möchte mir meine Kurse anrechnen lassen, wie gehe ich vor?

Nach einem aufregenden Semester im Ausland ist es nun wichtig, die belegten Kurse an der Universität Tübingen anrechnen zu lassen. Dabei gibt es einige Formalitäten zu beachten. Im Masterstudium können insgesamt 30 ECTS-Credits angerechnet werden. Die Anrechnung wird von den jeweiligen Lehrstühlen vorgenommen. Da die Anrechnung meistens an mehreren Lehrstühlen nacheinander vorgenommen werden muss und für die Bearbeitung einige Zeit benötigt wird, sollten Sie genügend Zeit für die Anrechnung einplanen und diese möglichst früh nach Ihrer Rückkehr aus dem Auslandssemester vornehmen.

Bei der Anrechnung sind folgende Schritte zu beachten:

  1. Gelber Laufzettel: Das Prüfungsamt ist zuständig für die endgültige Anrechnung und Eintragung der Kurse in Ihr Transcript of Records. Alle Kurse müssen auf einem gelben Laufzettel eintragen werden, den Sie im Servicebüro des Prüfungsamts erhalten.
  2. Auf den jeweiligen Homepages der Lehrstühle finden Sie meist eine konkrete Auflistung, welche Dokumente zur Anrechnung benötigt werden. Dies kann bei den verschiedenen Lehrstühlen variieren.
  3. Die Notenumrechnungstabelle sowie das Merkblatt für die Anrechnung ausländischer Studienleistungen finden Sie auf der Homepage des Prüfungsamtes

Ich gehe früh ins Ausland und kann hier die Prüfungen nicht mitschreiben. Was kann ich tun?

Die Semesterzeiten unterscheiden sich in den meisten Ländern signifikant von den deutschen Semesterzeiten. Wenn Ihr bereits vor der Klausurenphase, also z.B. schon Ende Juli/Anfang August Euer Auslandssemester antretet, kann das bedeuten, dass Ihr für die Prüfungen des Vorsemesters nicht mehr in Deutschland seid. Ihr könnt schon bei der Planung des - in diesem Beispiel Sommersemesters - darauf achten, dass Ihr Kurse wählt, wo entweder keine Abschlussprüfung verlangt wird sondern z.B. eine Hausarbeit oder Ihr schaut nach Veranstaltungen, die geblockt stattfinden und bei der auch die Prüfungstermine schon früher im Semester liegen. Die Studienfachberatung unterstützt Euch gerne bei der Suche geeigneter Veranstaltungen.

Es kann auch notwendig werden, dass Ihr die Prüfung im Ausland schreibt. Welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen sowie das Bewerbungsformular findet Ihr hier: https://uni-tuebingen.de/de/122572#c661045 (Application for remote exam).

Praktikumsbescheinigungen und Urlaubssemester

Ich benötige für mein Praktikum eine Bescheinigung, um ein Urlaubssemester zu beantragen, wie komme ich an das Formular?

Auf unserer Website finden Sie hier die Bescheinigung für das Master-Praktikum. Wenn Sie uns diese Bescheinigung ausfüllen und zukommen lassen, schicken wir Sie Ihnen gerne eingescannt zurück. Bei Bedarf können Sie das Originaldokument auch bei uns in der Nauklerstrasse 47 abholen oder wir schicken es Ihnen per Post zurück. (In diesem Fall benötigen wir natürlich noch Ihre Adresse).

Fragen zum Studienende

Kann ich mehr ECTS-Credits absolvieren als in meinem Studiengang vorgesehen?

In jedem Studiengang können Studierende 30 ECTS-Punkte mehr machen, als in Ihrem Studiengang vorgesehen sind. Wer z.B. den M.Sc. Economics studiert, kann also bis zu 150 ECTS-Credits absolvieren. Angerechnet werden natürlich nur die 120 ECTS-Credits, die im Studiengang vorgesehen sind. Die darüberhinausgehenden Leistungen werden unter freiwillige zusätzliche Credits mit Note auf dem Transcript aufgeführt, gehen aber nicht mit in die Note ein. Beim Schließen des Leistungspunktekontos (Formular auf der Seite des Prüfungsamts) entscheiden die Studierenden, welche Leistungen angerechnet werden und welche als freiwillige Leistungen gezählt werden sollen. Dabei sind natürlich die Pflichtmodule anzurechnen und die Summe der erforderlichen ECTS-Punkte in den Spezialisierungsbereichen sind einzuhalten.

Wie bewerbe ich mich für die Masterthesis?

Der Fachbereich Wirtschaftswissenschaften hat ein zentrales Vergabeverfahren eingeführt, um den Prozess für Sie zu erleichtern. Wir bitten regelmäßig jeden Studierenden, der plant, seine Abschlussarbeit im nächsten Semester zu beginnen, per E-Mail, eine kurze Umfrage auszufüllen, in der die bereits absolvierten Module, die Noten und der Lehrstuhl, von dem er oder sie betreut werden möchte, aufgeführt sind (Sie müssen 5 verschiedene Prioritäten angeben). Die Befragung beginnt in der Regel im Dezember für das Sommersemester und im Juni für das Wintersemester. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden wir Listen an die Lehrstühle weiterleiten, mit den Studierenden und ihren Erstprioritäten. Sollten sie nicht in der Lage sein, alle zu betreuen, werden sie uns mitteilen, wen sie nicht betreuen können (möglicherweise nachdem sie zuerst mit Ihnen gesprochen haben), was bedeutet, dass wir uns dann mit den anderen Prioritäten dieser Studierenden in Verbindung setzen werden.

Wenn Sie diese Umfrage korrekt ausfüllen, bereits mindestens 30 ECTS-Credits in Ihrem M.Sc. Abschluss erworben haben und Ihre Unterlagen hochladen, können wir folgende Zusagen machen:

1.    Am Ende dieses Prozesses erhalten Sie von einer Ihrer Prioritäten ein Angebot zur Betreuung.
2.    Der Lehrstuhl, den Sie als erste Priorität angegeben haben, erhält Ihre Bewerbung zuerst.
3.    Wir werden Sie über den Stand Ihrer Bewerbung auf dem Laufenden halten.
4.    Alle Ihre Angaben sind vertraulich und werden nur zur Erleichterung der Registrierung für die Masterarbeit verwendet. Zur Bearbeitung Ihrer Bewerbung haben nur der Leiter der Umfrage und das wissenschaftliche Personal Zugang zu Ihren Daten.

Ich habe einen Betreuungsplatz für die Masterthesis bekommen! Wie melde ich die Thesis an?

Nach der erfolgreichen Bewerbung um einen Betreuungsplatz sollten Sie den weiteren Ablauf mit Ihrem Betreuer oder Ihrer Betreuerin besprechen. Wenn alle relevanten Fragen geklärt sind, können Sie die Masterarbeit beim Prüfungsamt anmelden. Dazu nutzen Sie das Formular auf der Website. Im Prüfungsamt werden die Voraussetzungen für die Anmeldung zur Masterarbeit überprüft (Immatrikulationsstatus und erforderliche Anzahl von Credits). Dieser Vorgang dauert etwa ein bis zwei Wochen. Nach erfolgter Prüfung bekommen Sie eine Bestätigung der Anmeldung zur Masterarbeit vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Wenn Sie die Bestätigung der Anmeldung bekommen haben, haben Sie einen Monat Zeit, um mit dem Schreiben der Masterarbeit zu beginnen. Bitte beachten Sie die genauen Fristen auf dem Annahmedokument!

Kann ich meine Masterarbeit in Kooperation mit einem Unternehmen schreiben?

Ja, an vielen Lehrstühlen ist eine Masterarbeit in Kooperation mit einem Unternehmen möglich. Dabei gibt es jedoch eine ganze Reihe von Besonderheiten zu berücksichtigen. Einige Hinweise sowie eine Übersicht der Lehrstühle, an denen die Möglichkeit einer solchen Unternehmenskooperation besteht, haben wir auf diesem Infoblatt zusammengetragen. Details klären Sie bitte mit den jeweiligen Lehrstühlen.

Muss ich für die Masterarbeit noch eingeschrieben sein?

Bei der Anmeldung zur Masterarbeit müssen Sie eingeschrieben sein, auch bei der Abgabe. Für den Fall, dass Sie die Masterarbeit nicht bestehen sollten, müssen Sie auch für eine dann notwendige Wiederholung der Masterarbeit eingeschrieben sein.

Was muss ich beim Studienabschluss beachten?

Wir haben Ihnen hier wichtige Informationen zum Studienende zusammengestellt.