Seminar für Allgemeine Rhetorik

Nebenfach

Im B.A.-Nebenfach Allgemeine Rhetorik sind 60 Leistungspunkte zu erwerben. Zusätzlich sind 99 Leistungs­punkte im Hauptfach und 21 Leistungspunkte im überfachlichen Bereich (Schlüsselqualifikationen) nachzuweisen.

Der Aufbau des Studiums führt von stärker standardisierten Grundlagenmodulen im ersten Studienjahr über die Aufbaumodule im zweiten Studienjahr hin zu den flexibel gestaltbaren Wahlpflicht- und Spezialisierungsmodulen im dritten Studienjahr, in denen Sie die Möglichkeit haben, Ihr Studium stärker nach persönlichen Interessen zu gestalten.

Für die Studienorganisation ist es wichtig, einen guten Überblick über Kurse und notwendige Prüfungen zu behalten. Nutzen Sie dafür Modulplan und Checkliste. Zusätzlich geben Modulhandbuch und Prüfungsordnung Aufschluss über Fristen, Voraussetzungen und vorgesehene Inhalte. Haben Sie Ihr Studium vor dem Wintersemester 2023/24 begonnen, gilt für Sie die Prüfungsordnung 2019/20.

Das Grundstudium

Erstes Semester

Im ersten Semester belegen Sie:

  • Grundlagenmodul: Einführung in die Rhetorik I (Proseminar, Tutorium und Vorlesung)
  • Zusätzlich beginnt im ersten Semester die Vorbereitung auf die Terminologieklausur, die Ende des zweiten Semesters vorgesehen ist

Wichtig: Das Studium beginnt mit der Orientierungswoche im Oktober. Informationen dazu erhalten Sie rechtzeitig per Mail. Sie müssen sich nicht vorweg für Kurse anmelden. Die Gruppeneinteilung erfolgt in der Verbindlichen Vorbesprechung I.

Zweites Semester

Im zweiten Semester belegen Sie:

  • Grundlagenmodul: Einführung in die Rhetorik II (Proseminar und Vorlesung)
  • Zusätzlich führen Sie die Vorbereitung auf die Terminologieklausur fort, die Ende des zweiten Semesters vorgesehen ist

Progymnasma, Terminologieklausur und Orientierungsprüfung

Das Progymnasma ist das Vorübungs-Format, mit dem Sie sich auf die Terminologieklausur vorbereiten. Die Vorübungen bestehen aus monatlichen Lerneinheiten, die Ihnen über ILIAS zu Verfügung gestellt werden. Die Vorbereitung beginnt mit der ersten Lerneinheit im November (erstes Fachsemester), die Terminologieklausur ist für Juli vorgesehen (zweites Fachsemester). Die Lerneinheiten beinhalten Haupttexte zur Geschichte und Systematik der Rhetorik, wichtige Theoriebegriffe der Antike, wichtige rhetorische Stilmittel und weiterführende Lektüre zu zentralen Termini. Die Lerneinheiten werden bereits im der Terminologieklausur vorangehenden Wintersemester ab November  monatlich zur Verfügung gestellt.

Die Terminologieklausur ist für Studierende im Haupt- und Nebenfach zum Ende des 2. Fachsemesters vorgesehen. Die Terminologieklausur ist eine 120-minütige Multiple-Choice-, Single-Choice- und Textfragen-Klausur. Die Fragen umfassen Fragen zur Fachterminologie, zur Systematik und Geschichte der Rhetorik. Die Note der Terminologieklausur stellt gemäß Prüfungsordnung die Note der Orientierungsprüfung dar. Ort und Zeitpunkt der Terminologieklausur werden Ihnen im Mai bekanntgegeben. Wichtig: Bei der Terminologieklausur gibt es nur einen Wiederholungsversuch. Durch ein zweimaliges Nichtbestehen verlieren Sie Ihren Prüfungsanspruch.

Die Prüfungsanmeldung erfolgt über ALMA in der zweiten Semesterhälfte. Sie erhalten dazu eine Informations-Mail vom ALMA-System.

Die Orientierungsprüfung ist die erste zentrale Prüfungsleistung im B.A.-Studium. Die Orientierungsprüfung ist mit Ende des 2. Fachsemesters, also des 1. Studienjahres, zu erbringen. Sie stellt aber keine gesondert zu erbringende Prüfungsleistung dar, sondern umfasst die ohnehin von Ihnen im 1. Studienjahr zu absolvierenden Prüfungsleistungen: Die Orientierungsprüfung umfasst die Prüfungsleistungen der Grundlagenmodule: Einführung in die Rhetorik I und II, die Fachnote der Orientierungsprüfung ergibt sich gemäß Prüfungsordnung aus dem Progymnasma (Terminologieklausur).

Für die Orientierungsprüfung müssen Sie sich nicht gesondert anmelden. Das Prüfungsamt trägt Ihr Bestehen/Nichtbestehen bei Vorlage der relevanten Noten ein.

Fachliche Zulassungsvoraussetzung in Haupt- und Nebenfach ist die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den für das 1. Studienjahr im Haupt- bzw. Nebenfach geforderten Lehrveranstaltungen.

Merkblatt Progymnasma
und Terminologieklausur

Das Aufbaustudium

Drittes Semester

Im dritten Semester belegen Sie:

  • Aufbaumodul: Rhetorische Textanalyse (Proseminar analytisch, Praxisseminar)

Viertes Semester

Im vierten Semester belegen Sie:

  • Aufbaumodul: Moderne Rhetorik (Praxisseminar, Proseminar modern, Rhetorikum)

Rhetorikum und Zwischenprüfung

Das Rhetorikum ist die mündliche Prüfungsleistung, die für das Ende des 4. Fachsemesters, also des 2. Studienjahrs, vorgesehen ist. Das Rhetorikum ist eine 30-minütige mündliche Prüfung im Aufbaumodul: Moderne Rhetorik, in der grundlegende moderne rhetorische Theorien und Modelle sowie ideengeschichtliche Entwicklungen aus der Rhetorik und verschiedenen fachaffinen Theoriebereichen behandelt werden. Das Rhetorikum besteht aus einem Pflichtteil sowie einem Wahlpflichtteil, die sich wie in der Übersicht abgebildet zusammensetzen.

Die Texte des Wahlpflichtteils wählen Sie eigenständig aus der Liste der 20 möglichen Texte, die Sie im Merkblatt: Rhetorikum unten finden. Der Wahlpflichtteil bietet die Möglichkeit, dass Sie nach Ihrem eigenen Interesse weitere thematische Schwerpunkte setzen.

Zur Anmeldung werden Sie im Lauf des jeweiligen Semesters per E-Mail aufgefordert und erhalten dann alle prüfungsrelevanten Unterlagen wie die kanonischen Texte und Termine. Sie legen dann Ihren präferierten Prüfungszeitraum sowie Ihre Wahlpflichttexte fest. Das Rhetorikum findet jeweils in der ersten Semesterwoche statt; also im Oktober oder im April. Möchten Sie das Rhetorikum im Oktober absolvieren, findet die Anmeldung im Juni statt. Möchten Sie das Rhetorikum im April absolvieren, findet die Anmeldung im Dezember statt.

Fachliche Zulassungsvoraussetzungen für das Rhetorikum in Haupt- und Nebenfach sind gemäß Prüfungsordnung die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den für das zweite Studienjahr geforderten Lehrveranstaltungen, die erfolgreich abgelegte Orientierungsprüfung sowie der Nachweis der Kenntnisse des Englischen sowie einer weiteren Fremdsprache.

Merkblatt Rhetorikum

Die Zwischenprüfung ist die zweite zentrale Prüfungsleistung im Bachelor-Studium. Die Zwischenprüfung ist für das Ende des vierten Fachsemesters vorgesehen. Wie auch die Orientierungsprüfung, stellt die Zwischenprüfung keine gesondert zu erbringende Prüfungsleistung dar, sondern umfasst die ohnehin von Ihnen im 2. Studienjahr zu absolvierenden Prüfungsleistungen: Die Zwischenprüfung umfasst den Nachweis der Sprachkenntnisse, das Bestehen der Aufbaumodule sowie die mündliche Prüfung des Aufbaumoduls: Moderne Rhetorik (Rhetorikum). Die Fachnote der Zwischenprüfung ergibt sich gemäß Prüfungsordnung aus der mündlichen Prüfung des Aufbaumoduls: Moderne Rhetorik (Rhetorikum). Für die Zwischenprüfung müssen Sie sich nicht gesondert anmelden. Das Prüfungsamt trägt Ihr Bestehen/Nichtbestehen bei Vorlage der relevanten Nachweise ein.

Sprachkenntnisse

Gemäß Prüfungsordnungen sind für das Studium der Allgemeinen Rhetorik in den Bachelorstudiengängen Sprachkenntnisse des Englischen sowie einer weiteren Fremdsprache nachzuweisen. Gefordert ist das Sprachniveau A2.

Bitte weisen Sie die Sprachkenntnisse eigenständig beim Prüfungsamt nach. Es genügt eine beglaubigte Kopie des Reifezeugnisses oder des Zeugnisses einer gleichwertigen Sprachprüfung (z.B. Latinum). Der Nachweis ist spätestens mit der Zwischenprüfung zu erbringen.

Das Wahlpflicht- und Spezialisierungsstudium

Fünftes Semester

Die Leistungen der Wahlpflicht- und Spezialisierungsmodule verteilen sich über das fünfte und sechste Semester. Sie können die Belegung gemäß Arbeitsbelastung oder anderer Kriterien (z.B. Praktika) eigenständig priorisieren.

Im fünften Semester belegen Sie (in Teilen):

  • Wahlpflichtmodul (Seminar oder Praktikum oder Projekt und Praxisseminar oder Vorlesung)
  • Spezialisierungsmodul (Seminar historisch, Seminar theoretisch)

Sechstes Semester

Im sechsten Semester belegen Sie (in Teilen):

  • Wahlpflichtmodul (s.o.)
  • Spezialisierungsmodul (s.o.)

Wahlpflichtmodul

Das Wahlpflichtmodul bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Studium noch stärker nach Ihrem persönlichen Interesse zu gestalten. Hier können Sie sich beispielsweise zwischen theorie- oder praxisbezogenen Formaten entscheiden. Das Modul umfasst 9 Leistungspunkte, die sich wie folgt zusammensetzen können:

Für die Belegung eines Seminars, Praxisseminars und der Vorlesung gehen Sie wie gewohnt vor: Melden Sie sich hierfür über ALMA für Veranstaltung und Prüfung an.

Praktikum

Studienbegleitende Praktika sind für die berufliche Orientierung und Qualifikation eine wichtige Ergänzung. Sie bieten die Möglichkeit, theoretisches Wissen in der realen Arbeitswelt anzuwenden und praktische Fähigkeiten zu entwickeln. Durch Praktika können Studierende Einblicke in verschiedene Branchen und Arbeitsbereiche wie Journalismus, Marketing, Unternehmenskommunikation, Politikberatung und andere gewinnen und so persönliche Interessen und Stärken besser erkennen.

Nicht gehen aus Praktika Arbeitsverhältnisse als Werkstudierende hervor. Praktika ermöglichen den Aufbau eines professionellen Netzwerks, das kurz- und langfristig bei der Jobsuche von unschätzbarem Wert sein kann. Praktika sind eine gute Gelegenheit, um potenzielle Arbeitgeber kennenzulernen und sich für zukünftige Karrieremöglichkeiten zu positionieren.

Praktika können im Bachelor-Studium im Wahlpflichtbereich sowie im überfachlichen Bereich (Schlüsselqualifikation) angerechnet werden. Zu den Regularien können Sie sich mithilfe der Handouts informieren. Zusätzlich steht Ihnen die praktikumsbeauftragte Person als Anlaufstelle zur Verfügung.

Merkblatt Praktikum
(Wahlpflichtmodul)
    Leitfaden
Praktikumsbericht
    Praxisportal
Universität Tübingen
   

Projekt

Das Projekt soll Studierenden die Möglichkeit bieten, in eigener Verantwortung und Planung ein Projekt zu realisieren und ist dafür durch eine große Offenheit gekennzeichnet. Dazu formulieren Studierende in Absprache mit der betreuenden Person (Prof. Olaf Kramer oder Prof. Dietmar Till) ein Projektziel, etwa in Form eines Werkstücks, das entstehen soll. Werkstücke können sein (Aufzählung ist exemplarisch, nicht abgeschlossen):

  • eine schriftliche wissenschaftliche Arbeit (etwa eine weitere Hausarbeit, also wissenschaftliche Textsorten, idealiter ein publikationsfähiger Aufsatz)
  • Medienprodukte (ein kürzerer Film, Podcast, Hörspiel, Social-Media-Aktivitäten etc.)
  • die Organisation einer Veranstaltung wie z.B. eines wiss. Kolloquiums, einer Lesung/eines Vortrags, eines poetry slams, einer Podiumsdiskussion etc.

Merkblatt Projekt

Studienabschluss

Im Nebenfach schließen Studierende ihr Studium mit den im Spezialisierungsmodul geforderten Leistungen ab. Neben der Hausarbeit im Theorieseminar und der unbenoteten Prüfungsleistung im Praxisseminar ist eine mündliche Prüfung im Rahmen des Theorieseminars zu absolvieren.

Die mündliche Prüfung

Die mündliche Prüfung im Spezialisierungsmodul ist eine 30-minütige Prüfung, in der Sie zu drei Themen geprüft werden. Die mündliche Prüfung soll zeigen, dass Sie Fachwissen und Zusammenhänge zu den jeweiligen Themen darlegen können und in der Lage sind, spezielle Fragestellungen in diese Zusammenhänge einzuordnen und aufbauen darauf zu beantworten.

Die drei Themen der mündlichen Prüfung können Sie eigenständig vorschlagen. Sprechen Sie sich dazu mit Ihrem Prüfer ab. Erarbeiten Sie dazu eine Literaturliste mit fünf bis sieben Einträgen (je nach Art des Eintrags) pro Thema. Bitte beachten Sie: Eines der drei Themen muss historisch ausgerichtet sein.

Für die Anmeldung zur mündlichen Prüfung wenden Sie sich bitte an Ihren Prüfer. Vereinbaren Sie individuell einen Prüfungstermin.