Ziel der Arbeit ist die Gleichstellung aller Geschlechter und sexueller Orientierungen in Studium, Lehre und Forschung am Institut für Politikwissenschaft.
Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten:
- Beratung zur Vereinbarkeit von Studium und Familie (Beratung zu Studieren mit Kind, Kindertagesstätten, etc.)
- Beratung und Unterstützung von Opfern sexueller Belästigung und/oder sexueller Diskriminierung
- Geschlechtersensitive Studienberatung: Hinweis auf Fördermöglichkeiten, spezielle Motivation von Frauen zur wissenschaftlichen Weiterqualifikation
- Beratung von Lehrenden zu Fördermöglichkeiten von Frauen in wissenschaftlichen Positionen
- Abhalten von Frauen- und Männerversammlungen nach Bedarf
Weiterhin setzen sich die Gleichstellungsbeauftragten ein für:
- eine Erhöhung des Frauenanteils am wissenschaftlichen Personal
- die Verankerung der Geschlechterforschung in Lehre und Forschung
- eine Gleichstellungsrichtlinie des Institut für Politikwissenschaft, die sich in den Förderplan der Universität einreiht
- ebenso werden in unregelmäßigen Abständen Vorträge zu Geschlechterforschung, sexueller Belästigung an Universitäten/in öffentlichen Räumen, Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und über die Situation von Frauen an Universitäten organisiert
Der AK-Gleichstellung steht den Gleichstellungsbeauftragten zur Seite und ist als offenes Forum gedacht für alle, die sich für das Thema interessieren. Weitere Informationen unter: gleichstellungspam prevention@ifp.uni-tuebingen.de
Zusätzliche Informationen zu Thema Gleichstellung an der Universität Tübingen erhalten Sie bei
Informationen zu Fördermitteln der Gleichstellungskommission der Wirtschaft- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät finden Sie hier. Das Förderprogramm umfasst sowohl die Förderung von Personen mit Gleichstellungs- oder Diversitätsbezug als auch forschungsbezogene Aktivitäten, die sich mit diesen Aspekten beschäftigen.