Orientierungsprüfung
Frist | Ende zweites Semester |
Umfang | (M 1) Sprachmodul I: (M 2) Einführungsmodul I: - Einführung in das Studium der Islamischen Theologie (V)
- Einführung in wiss. Arbeiten und Methoden der Islamischen Theologie (S)
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StPrO | AT § 7 - 10 BT § 8 |
Die Orientierungsprüfung ist bestanden, wenn alle studienbegleitenden Prüfungsleistungen der oben genannten Module bestanden sind.
Wiederholungsprüfungen müssen spätestens bis zum Ende des 3. Semesters erfolgreich abgelegt worden sein, sonst erlischt Ihr Prüfungsanspruch.
Bitte bedenken Sie, dass das Versäumen der Frist zum Verlust des Prüfungsanspruchs führt!
Zwischenprüfung
Frist | Ende viertes Semester |
Umfang | (M 5) Sprachmodul II: (M 13) Aufbaumodul IV: - Islamische Glaubenslehre (Aqida) (S)
- Islamische Mystik (Tasawwuf) (S)
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StPrO | AT § 11 - 14 BT § 9 |
Die Zwischenprüfung ist bestanden, wenn alle studienbegleitenden Prüfungsleistungen der oben genannten Module bestanden sind.
Die Prüfungsleistungen können zwei Mal wiederholt werden.
Die Wiederholungsprüfungen müssen bis spätestens zum Ende des 6. Semesters erfolgreich abgelegt worden sein, sonst erlischt Ihr Prüfungsanspruch.
Bachelorprüfung
Frist | - |
Umfang | Bachelorarbeit (Bearbeitungszeit 10 Wochen) Erwerb der in der StPrO geforderten 240 ECTS |
StPrO | AT § 15 - 16, 23 - 25, 28 - 32 BT § 10 - 12 |
Eine Bachelorarbeit, die nicht bestanden ist oder als nicht bestanden gilt, kann einmal wiederholt werden; eine zweite Wiederholung ist ausgeschlossen.