Zentrum für Islamische Theologie (ZITh)

Masterprüfung (M.A. - PITh) - auslaufend

Alle erforderlichen Dokumente finden Sie im Downloadbereich.

Die nachfolgenden Informationen sind allesamt in der Prüfungsordnung nachzulesen. Relevant sind insbesondere im Allgemeinen Teil die §§ 7 –  8, 15 – 17, 20 – 25, 27 – 28 und im Besonderen Teil die §§ 8 – 10.

Die Masterprüfung besteht neben den geforderten Studienleistungen und etwaig geforderten Ergänzungsleistungen aus studienbegleitenden Prüfungsleistungen und der Masterarbeit sowie einer etwaig geforderten mündlichen Abschlussprüfung am Ende des Master-Studiums, mündlichen Prüfung über den Inhalt der Masterarbeit und / oder dem etwaig geforderten, zur Masterarbeit gehörigen Abschluss-Kolloquium. Die Masterprüfung ist bestanden, wenn diese Prüfungsleistungen erfolgreich erbracht wurden. Im Besonderen Teil bzw. dem Modulhandbuch ist geregelt, in welchen Modulen endnotenrelevante studienbegleitende Prüfungsleistungen zu erbringen sind.

Bildung der Master-Gesamtnote

Die Gesamtnote der Masterprüfung ergibt sich unter Berücksichtigung der weiteren Regelungen in § 21 des Allgemeinen Teils dieser Ordnung zu 20% aus der Note des Moduls Masterarbeit (Masterarbeit und eventuell in der Tabelle in § 3  für dieses Modul vorgesehene weitere Leistungen) und zu 80% aus dem nach Leistungspunkten gewichteten Durchschnitt aller Noten der übrigen benoteten Module.

Abschlusszeugnis

Hat die Kandidatin oder der Kandidat die Master-Prüfung bestanden, so erhält sie oder er ein Zeugnis. In das Zeugnis wird die Master-Gesamtnote und das Thema der Masterarbeit eingetragen. Das Zeugnis wird von der Geschäftsführenden Direktorin oder dem Geschäftsführenden Direktor des Zentrum für Islamische Theologie und von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterzeichnet. Es trägt das Datum des Tages, an dem die letzte zur Master-Prüfung gehörende Prüfungsleistung erbracht worden ist. Es wird in deutscher Sprache ausgestellt, auf Antrag wird eine Übersetzung in englischer Sprache ausgehändigt.

Masterarbeit

Die Masterarbeit ist eine Prüfungsarbeit. Sie soll zeigen, dass die Verfasserin oder der Verfasser in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die so gewonnenen Ergebnisse sachgerecht schriftlich darzustellen. Das Thema ist dem Bereich der islamischen Seelsorge und sozialen Arbeit im weitesten Sinne zu entnehmen.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Masterarbeit

Zur Masterarbeit sowie einer etwaig geforderten mündlichen Abschlussprüfung am Ende des Master-Studiums, mündlichen Prüfung über den Inhalt der Masterarbeit und / oder dem etwaig geforderten, zur Masterarbeit gehörigen Abschluss-Kolloquium kann nur zugelassen werden, wer:

  1. die für die Zulassung zu diesem Studiengang geforderten Voraussetzungen erfüllt und an der Universität Tübingen im betreffenden Fach des Master-Studienganges eingeschrieben ist,
  2. den Prüfungsanspruch (§ 32 Abs. 5 LHG) im betreffenden Fach des Master-Studienganges oder in einem verwandten Studiengang mit im Wesentlichen gleichen Inhalt an einer Hochschule nicht verloren hat,
  3. die ECTS-Punkte der Module P 1 bis P 10 (insg. 90 ECTS):

Modul-kürzel

Titel der Veranstaltung

Art der

Lehrform

ECTS

P 1

Theorien der Sozialen Arbeit, Sozialpolitik, Soziologie

V

3

P 1

Sozialpädagogik

S

3

P 2

Grundlagen des deutschen Rechts

V

3

P 2

Sozialrecht/Pflegerecht/Berufsrecht

Ü

3

P 3

Einführung in Geschichte und Theorie der Seelsorge

V

3

P 3

Islamische Seelsorge

S

3

P 4

Praktikumsbegleitung

Ü

2

P 4

Praktikum

P

10

P 5

Angewandte Texte der islamischen Theologie

S

3

P 5

Islamische Beratung (Islamic Counselling)

Ü

3

P 6

Praktische islamische Rituale

S

3

P 6

Beratung für muslimische Jugendliche

Ü

3

P 7

Religiöse Schriften und Theologie – Jüdische, Christliche und Islamische Schriften im Vergleich

S

3

P 7

Interreligiöse Seelsorge

S

3

P 8

Praktikumsbegleitung

Ü

2

P 8

Praktikum

P

10

P 9

Projektentwicklung

S

3

P 9

Supervision

Ü

3

P 9

Praktikum

P

18

P 10

Pädagogische Ansätze in der Seelsorge und Sozialen Arbeit

V

3

P 10

Psychologie

Ü

3

Gesamt:

90

erworben hat.

Zulassungsverfahren

Der Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit sowie der etwaig geforderten mündlichen Abschlussprüfung am Ende des Master-Studiums, mündlichen Prüfung über den Inhalt der Masterarbeit und / oder dem etwaig geforderten, zur Masterarbeit gehörigen Abschluss-Kolloquium (Meldung) ist schriftlich beim Prüfungsausschuss zu stellen. In ihm ist der Studiengang anzugeben und gegebenenfalls die von der Kandidatin oder dem Kandidaten als Prüferin oder Prüfer vorgeschlagene Person zu benennen. Die Entscheidung über den Antrag obliegt dem Prüfungsausschuss, es besteht kein Anspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Prüfers. Das Antragsformular finden Sie im Downloadbereich.

Dem Antrag sind beizufügen:

  1. das aktuelle Transcript of Records
  2. Immatrikulationsbescheinigung
  3. eine Erklärung darüber, ob die Kandidatin oder der Kandidat den Prüfungsanspruch (§ 32 Abs. 5 LHG) im Master-Studiengang oder in einem nach § 11 Abs. 2 verwandten Studiengang mit im Wesentlichen gleichen Inhalt an einer Hochschule verloren hat und ob sie oder er sich in einem laufenden Prüfungsverfahren in demselben oder einem nach § 11 Abs. 2 verwandten Studiengang mit im Wesentlichen gleichen Inhalt befindet. (Diese Erklärung ist bereits im Zulassungsantrag zur Masterarbeit implementiert.)

Die Kandidatin oder der Kandidat gilt als zugelassen, wenn der Antrag nicht innerhalb von zwei Wochen abgelehnt wird.

Thema der Master-Arbeit

Das Thema der Masterarbeit wird vom Kandidaten vorgeschlagen, d.h. die Themenwahl ist grundsätzlich frei. Das endgültige Thema wird jedoch (in Absprache mit dem Prüfungskandidaten) vom Prüfer gestellt. Bei der ersten Besprechung des Themas mit dem gewünschten Prüfer / Betreuer wird empfohlen, ein einseitiges Kurzexposee vorzulegen, welches die Fragestellung, eine Grobgliederung der Arbeit und die zentrale Literatur beinhaltet. Dieses Kurzexposee ist Grundlage des Beratungsgesprächs in der Sprechstunde.

Findet die oder der Studierende keine Themenstellung für die Masterarbeit, so sorgt die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses auf schriftlichen Antrag dafür, dass die oder der Studierende rechtzeitig ein Thema für die Masterarbeit erhält. Das Thema wird über den Prüfungsausschuss ausgegeben. Der oder dem  Studierenden ist Gelegenheit zu geben, Vorschläge für das Thema der Masterarbeit zu machen; ein Anspruch auf deren Berücksichtigung besteht jedoch nicht.

Umfang der Masterarbeit

Ca. 30-40 Seiten, Inhalts- und Literaturverzeichnis sowie Anhänge sind nicht eingeschlossen.

Formale Gestaltung

Rand oben / links / rechts

2,5 cm

Schriftgröße

12 pt

Zeilenabstand

1,5

Zeilenabstand bei Anmerkungen und Literaturverzeichnis

1,0

 Bitte bemühen Sie sich um einen grammatikalisch und orthographisch fehlerfreien Text und einen guten Stil. Beides wird bei der Benotung berücksichtigt.

Bitte halten Sie Ihre Arbeit schlicht und professionell und verzichten Sie auf Bilder und Farben, sofern diese nicht aus inhaltlichen Gründen unbedingt erforderlich sind.

Das Deckblatt der Masterarbeit muss folgende Angaben enthalten:

  • Eberhard-Karls-Universität Tübingen, Zentrum für Islamische Theologie
  • Masterarbeit, Titel
  • Name des Verfassers / der Verfasserin
  • Matrikelnummer
  • Name des Prüfers / der Prüferin
  • Abgabedatum

Das Logo der Uni dürfen Sie auf dem Deckblatt nicht verwenden.

Bearbeitungsfrist

Die Bearbeitungsfrist der Masterarbeit beträgt 3 Monate (12 Wochen), das Thema ist so festzulegen und die Aufgabenstellung ist von der Betreuerin oder dem Betreuer so zu begrenzen, dass die Masterarbeit innerhalb dieser Frist angefertigt werden kann. Die Bearbeitungsfrist beginnt mit dem Bekanntgeben des Themas. Bitte beachten Sie, dass das Anmeldeformular zur Master-Arbeit erst nach der Zulassung zur Master-Arbeit ausgehändigt wird!

Nicht fristgerecht eingereichte Arbeiten werden mit „nicht ausreichend“ bewertet.

Verlängerung der Bearbeitungsfrist

Die Abgabefrist kann in begründeten Fällen auf Antrag vom Prüfungsausschuss um verlängert werden. Der Antrag ist innerhalb der Bearbeitungsfrist zu stellen. Bitte belegen Sie die Gründe für Ihren Antrag in Ihrem eigenen Interesse (ärztliches Attest etc.).

Rückgabe des Themas

Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb des ersten Monats der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden; in diesem Fall beginnt die Frist für die Bearbeitung des Themas erneut von vorne zu laufen. Die Möglichkeit zur Rückgabe eines Themas kann nur einmalig in Anspruch genommen werden.

Wiederholung der Master-Arbeit

Eine Masterarbeit, die nicht bestanden ist oder als nicht bestanden gilt, kann einmal wiederholt werden; eine zweite Wiederholung ist ausgeschlossen. Der Antrag auf Wiederholung muss spätestens zwei Monate nach Bestandkraft des Prüfungsbescheides eingereicht werden; bei Versäumnis dieser Frist erlischt der Prüfungsanspruch, es sei denn, die oder der Studierende hat das Versäumnis nicht zu vertreten. Eine Rückgabe des Themas ist bei einer Wiederholung jedoch nur dann zulässig, wenn die oder der Studierende bei der Anfertigung ihrer oder seiner ersten Arbeit von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat.

Die Wiederholung einer bestandenen Masterarbeit ist nicht zulässig.

Sprache

Die Arbeit soll, soweit im Besonderen Teil dieser Ordnung nichts Abweichendes geregelt ist, nach Wahl des oder der Studierenden in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein; über Anträge auf Abfassung in einer anderen Sprache entscheidet der Prüfungsausschuss.

Abgabe

Die fertige Masterarbeit ist innerhalb der Bearbeitungsfrist in zwei gebundenen Exemplaren und zusätzlich in elektronischer Fassung als pdf-Datei bei Frau Dietz abzugeben. Legen Sie außerdem die vorgesehene eidesstattliche Erklärung (s. Downloadbereich) bei. Vor Plagiaten wird dringend gewarnt; sie führen zur Aberkennung der Leistung.

Bewertungsverfahren

Das Bewertungsverfahren dauert ca. 4 Wochen. Die Masterarbeit wird von zwei Personen als Prüferinnen oder Prüfern bewertet, von denen eine die Betreuerin oder der Betreuer der Arbeit sein kann. Weichen die Einzelbewertungen um mehr als eine ganze Notenstufe voneinander ab oder lautet eine von ihnen „nicht ausreichend“, holt der oder die Vorsitzende des Prüfungsausschusses die Bewertung einer weiteren Prüferin oder eines weiteren Prüfers ein. Liegt das Ergebnis vor, erhalten Sie eine Benachrichtigung. Das Ergebnis erfahren Sie dann beim Prüfungsausschuss.

Mündliche Prüfung

Laut Modulhandbuch findet keine mündliche Abschlussprüfung statt.

Kolloquium

Im Rahmen des Moduls „Masterarbeit und Kolloquium“ (P 13) muss ein Kolloquium besucht werden, in welchem die bzw. der Studierende Ihr bzw. Sein Masterarbeits-Thema vorstellt. Teilnahmevoraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss der Module P 1 – P 10