Die ältesten Statuten der Universität Tübingen wurden in der ersten Senatssitzung am 9. Oktober 1477 (Originaldatum: die nona mensis octobris indictione decima) von dem Beauftragten des Papstes, Abt Heinrich Fabri von Blaubeuren erlassen, der auch sein Siegel an die Urkunde anhängte.
Die Statuten regelten in lateinischer Sprache das Leben innerhalb der Universität, z.B. die Vollmachten und die Wahl des Rektors, das Benehmen und die Kleidung der Universitätsmitglieder oder die Leistung von Eiden und die Zahlung von Gebühren. Die Regelungen lehnten sich vor allem an die Statuten der Universität Basel an und nahmen einzelne Regelungen der Universität Heidelberg auf.
In dem Dokument befindet sich auch die Zeichnung eines Schwurkreuzes, das die Neuimmatrikulierten berühren mussten, wenn sie dem Rektor den Treueeid schworen.
Die Statuten gehören zu den Gründungsdokumenten der Universität, die zu jeder Zeit so sicher in Truhen und Gewölben verwahrt wurden, dass sie bis heute im Universitätsarchiv überliefert sind.
Leider hatte der Erhaltungszustand des sogenannten Libells (22 Pergamentblätter (3 Lagen à 4 Doppelblätter, das erste und letzte Blatt ist als Spiegel auf den Holzdeckel geklebt) in einem mit rotem Leder bezogenen Holzdeckeleinband) sehr gelitten: Unten im Falzbereich waren alle Lagen stark beschädigt und wiesen zum Teil große Fehlstellen auf. Auch der Einband hatte Fehlstellen und Risse am Rücken über den echten Bünden (die erhabenen Wülste, unter denen die Bundschnüre, auf die die Pergamentblätter geheftet sind, verlaufen).