Römische Rechtsgeschichte (mit Abschlussklausur) (WS/SS P/G und SPP 3a und SPW 3c)
Große Teile der modernen kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen gehen auf das römische Recht zurück und sind vom römischen Rechtsdenken bestimmt. Das römische Recht ist das bisher einzige gesamteuropäische Recht, das deshalb auch die Grundlage für die Kodifikation eines europäischen Zivilgesetzbuchs bilden wird. Die Wirkungsgeschichte des römischen Rechts ist die Geschichte seines Erfolges. Sie reicht von den Anfängen der XII Tafeln (um 450 v. Chr.) über seinen klassischen Höhepunkt im zweiten Jahrhundert n. Chr. bis zum Corpus iuris civilis, der berühmten Kodifikation des Kaisers Justinian I. aus den Jahren 533-534, die das römische Recht der Nachwelt vermittelte.
Das Sachenrecht ist eine der Kernmaterien des BGB und Pflichtfach des Examens. Die Vorlesung dient der Vertiefung bereits vorhandener Kenntnisse und stellt das sachenrechtliche System in seiner Gänze dar.
Auf die Literatur wird in der Veranstaltung hingewiesen.
Das römische Personenrecht ist entscheidend für das Verständnis des römischen Vermögensrechts. In den römischen Rechtsquellen hat darunter das Erbrecht eine zentrale Bedeutung.
Es werden die verschiedenen Institutionen des römischen Personen- und Erbrechts behandelt.