Die Prüfungsordnung regelt in ihrem Allgemeinen Teil die allgemein gültigen Rahmenbedingungen des B.Ed.-Studiums (Struktur des Studienganges, Prüfungs- und Studienleistungen, Wiederholung nicht bestandener Prüfungen, allgemeine Zulassungsvoraussetzungen zur Bachelor-Prüfung, Bildung der Bachelor-Gesamtnote usw.).
Im Besonderen Teil (BT) werden weitere, fachspezifische Rahmenbedingungen erwähnt (sprachliche Vorkenntnisse, fachliche Zulassungsvoraussetzungen zu den Prüfungen, Bildung der Bachelor-Fachnote, Vorleistungen im Masterstudiengang usw.):
Bei Studienbeginn vor dem WS 22/23 gelten noch folgende PO-Versionen (Besonderer Teil):
PO 2015, BT B.Ed. Französisch / PO 2015, BT B.Ed. Italienisch / PO 2015, BT B.Ed. Spanisch
Studierende der “alten” Prüfungsordnung haben bis zum 31.08.2028 Zeit, ihr B.Ed.-Studium abzuschließen.
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Zur Vermeidung von Leerlaufzeiten im Bachelorstudium ermöglicht die Universität Tübingen in der Endphase des Zwei-Fächer-Studiums im Bachelorstudiengang den Erwerb von zusätzlichen Leistungen im Vorgriff auf ein angestrebtes Studium im Masterstudiengang Lehramt Gymnasium mit akademischer Abschlussprüfung Master of Education (M.Ed.) (Vorleistungen Masterstudium):
- Insgesamt (in zwei Fächern) können bis zu 24 ECTS-Punkten im Master erworben werden, sofern im Bachelor-Studiengang mindestens 150 ECTS-Punkte bereits erworben wurden.
Die fachspezifischen Vorleistungen werden in der jeweiligen, oben genannten B.Ed.-Prüfungsordnung (PO 2022, BT § 3 (4) sowie § 5a (2)) geregelt: In den Romanistik-Fächern kann nur das jeweilige Komplementärmodul MED_LK oder MED_SK belegt werden (Master-Hauptseminar mit Prüfungsleistung Hausarbeit).