Universitätsbibliothek

Die Universitätsstatuten von 1477

Inhalt und Form

Die ältesten Statuten der Universität Tübingen wurden in der ersten Senatssitzung am 9. Oktober 1477 (Originaldatum: die nona mensis octobris indictione decima) von dem Beauftragten des Papstes, Abt Heinrich Fabri von Blaubeuren erlassen, der auch sein Siegel an die Urkunde anhängte.

Die Statuten regelten in lateinischer Sprache das Leben innerhalb der Universität, z.B. die Vollmachten und die Wahl des Rektors, das Benehmen und die Kleidung der Universitätsmitglieder oder die Leistung von Eiden und die Zahlung von Gebühren. Die Regelungen lehnten sich vor allem an die Statuten der Universität Basel an und nahmen einzelne Regelungen der Universität Heidelberg auf.

In dem Dokument befindet sich auch die Zeichnung eines Schwurkreuzes, das die Neuimmatrikulierten berühren mussten, wenn sie dem Rektor den Treueeid schworen.

Die Statuten gehören zu den Gründungsdokumenten der Universität, die zu jeder Zeit so sicher in Truhen und Gewölben verwahrt wurden, dass sie bis heute im Universitätsarchiv überliefert sind.

Leider hatte der Erhaltungszustand des sogenannten Libells (22 Pergamentblätter (3 Lagen à 4 Doppelblätter, das erste und letzte Blatt ist als Spiegel auf den Holzdeckel geklebt) in einem mit rotem Leder bezogenen Holzdeckeleinband) sehr gelitten: Unten im Falzbereich waren alle Lagen stark beschädigt und wiesen zum Teil große Fehlstellen auf. Auch der Einband hatte Fehlstellen und Risse am Rücken über den echten Bünden (die erhabenen Wülste, unter denen die Bundschnüre, auf die die Pergamentblätter geheftet sind, verlaufen).

Die Restaurierung

Das Universitätsarchiv Tübingen partizipiert am Landesrestaurierungsprogramm des Landes Baden-Württemberg und konnte den Band daher in das Institut für Erhaltung in Ludwigsburg zur Restaurierung geben. Dort wurden alle Blätter und der Einband trockengereinigt, die Blätter minimal befeuchtet und anschließend geglättet. Die Fehlstellen und Risse wurden mit mehreren Lagen Japanpapier oder mit rekonstituiertem Pergament geschlossen. Dabei kam Hausenblase, das ist die Schwimmblase des Störs, als Klebstoff zum Einsatz. Auch das Siegel wurde gereinigt und restauriert. Abschließend wurde der untere Bund verlängert und am Holzdeckel befestigt, das Bezugsleder ergänzt, und die lose Schließe wieder befestigt. Der Band und das Siegel wurden mit einer speziellen Schutzverpackung versehen. Insgesamt dauerte die Restaurierung 35 Arbeitsstunden, der Zustand vor und nach der Restaurierung wurde fotografisch dokumentiert.

Das Institut für Erhaltung von Bibliotheks- und Archivgut

Am Landesrestaurierungsprogramm von 1986 partizipieren die Landesbibliotheken, die Archive und Bibliotheken der Universitäten und das Landesarchiv. Das Institut für Erhaltung vertritt zum einen die Belange der Bestandserhaltung in der fachwissenschaftlichen Diskussion, beteiligt sich an Ausbildung und Forschung, organisiert Fortbildungen, berät bei der Wahrnehmung von Förderprogrammen und entscheidet über die Vergabe der Mittel aus dem Landesrestaurierungsprogramm. Es unterhält jedoch auch eine Zentralwerkstatt, die arbeitsteilig organisiert ist und in der einzelne Objekte aus den teilnehmenden Institutionen restauriert werden können.

Literatur und Quellen

Regina Keyler: Die kurze Geschichte der Universitätsgründung, in: Tübingen. Aus der Geschichte von Stadt und Universität (landeskundig Bd. 4), Ostfildern 2018, S. 177-202 (und darin zitierte Literatur).

Restaurierungsbericht UAT U 4 (intern)

https://www.landesarchiv-bw.de/de/landesarchiv/fachaufgaben---jahresberichte/bestandserhaltung---kulturgutschutz/46234

Digitalisat im Opendigi: http://idb.ub.uni-tuebingen.de/opendigi/UAT_U004#p=5