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„Eine Zettelabstimmung der deutschen Nationalversammlung“

So steht es auf dem Buchrücken. Mehr nicht, das ist alles. Und innen: 337 weiße Stimmzettel säuberlich eingeklebt, mit dem Aufdruck „Ja“, dazu Name und Wohnort. Es folgen 67 Nein-Stimmen in rosa oder blau. Es stellt sich die Frage: worüber wurde da wohl abgestimmt?

Die Frankfurter Nationalversammlung trat erstmalig am 18. Mai 1848 in der Paulskirche zusammen. Das Ziel war hoch gesteckt: eine vom Volk gewählte Nationalversammlung sollte eine Verfassung für einen bisher nicht existierenden deutschen föderalen Staat ausarbeiten. Das Ergebnis war die „Verfassung des deutschen Reiches“ vom 28. März 1849, die einige Errungenschaften der Revolution von 1848 und politische Freiheiten in einem bisher nicht gekannten Maß umsetzte.

Zunächst gab sich die Nationalversammlung eine Geschäftsordnung. Sie regelte den Ablauf der parlamentarischen Arbeit der 587 Abgeordneten: Ausschüsse und Kommissionen, den Umgang mit Anträgen, die Reihenfolge der Redner, wer hat den Vorsitz, wie wird abgestimmt, wer sitzt wo und wer darf was. Alle Sitzungen waren öffentlich, und jeder, der wollte, konnte auf der Besuchertribüne die Verhandlungen verfolgen. Und durch Zwischenrufe die eigene Meinung äußern.

Geheime Abstimmungen waren verpönt. Die stenographischen Protokolle (damals so amüsant wie heute) zeigen zwei Arten der Abstimmung: aufstehen oder nicht, wenn es schnell gehen sollte oder der Sachverhalt unstrittig war – und die namentliche Abstimmung, wenn es um wichtigere Fragen ging. Die Ergebnisse wurden in den Protokollen veröffentlicht.
„Damit den Wählern jedes Abgeordneten und dem ganzen Volke die Möglichkeit offen bleibe, jeden einzelnen Abgeordneten nach seinen Abstimmungen kennen zu lernen[...]", so heißt es im Parlaments-Kalender von 1849. Da es vor der Märzrevolution 1848 „an öffentlichem Leben gefehlt“ habe – es gab keine Versammlungsfreiheit, Pressefreiheit, Meinungsfreiheit – habe der Wähler die Kandidaten vielleicht nicht genug gekannt, und sollte sich nun versichern können, ob der Abgeordnete in seinem Sinne abstimmte.
Glücklicherweise haben einige wenige Abgeordnete auf ihren Zetteln das Datum der Abstimmung notiert: 7. Dez. 1848. Und einmal: §13.

An diesem Tag, in der 131. Sitzung, wurde über die endgültige Fassung des Artikel IV, §13 über die freie Meinungsäußerung und Pressefreiheit abgestimmt. Die Abstimmung über den ersten Satz war unstrittig und konnte mit Aufstehen erledigt werden: „Jeder Deutsche hat das Recht durch Wort, Schrift, Druck und bildliche Darstellung seine Meinung frei zu äußern.“

Zum zweiten Satz lagen Änderungsvorschläge aus dem Plenum und dem Verfassungsausschuss vor, über die namentlich abgestimmt wurde. Nach ein paar tumultartigen Szenen und einem Ordnungsruf an den Abgeordneten Zimmermann aus Stuttgart für die unschickliche Äußerung „Unsinn“ (über die Reihenfolge, in welcher über die Änderungen abgestimmt werden sollte) wurde der zweite Satz mit 338 zu 67 Stimmen angenommen. Ein Stimmzettel mit „Ja“ ist verschollen.

Der Satz, über den hier abgestimmt wurde, fand unter Artikel IV, §143 Eingang in die Verfassung:
„Die Preßfreiheit darf unter keinen Umständen und in keiner Weise durch vorbeugende Maaßregeln, namentlich Censur, Concessionen, Sicherheitsbestellungen, Staatsauflagen, Beschränkungen der Druckereien oder des Buchhandels, Postverbote oder andere Hemmungen des freien Verkehrs beschränkt, suspendirt oder aufgehoben werden.“

Zum Vergleich: in Artikel 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland heißt es:
(1)    Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Pünktlich zum Jubiläum der Paulskirchenverfassung haben wir die Frage „Worüber wurde abgestimmt?“ endlich beantwortet. Viele andere spannende Fragen bleiben noch: wie kamen die Abstimmungszettel in die UB? Wer waren die Tübinger Abgeordneten? Gab es Wahlkampf in Hintertupfingen? Was wurde aus der Paulskirchenverfassung? Was ist mit den Frauen? Wer war der Abgeordnete Piepmeyer? Und was hat das Ganze mit einem Ostberliner Kinderzimmer zu tun?

Schalten Sie auch im September wieder ein zu einer weiteren Folge über die Revolution 1848/49!

Quellen und weiterführende Literatur: