Datenschutzerklärung und Impressum
Jede Homepage braucht eine Datenschutzerklärung und ein Impressum. Als Betreiber einer eigenen Homepage sind Sie dafür verantwortlich und müssen sich darum kümmern.
Es reicht nicht, wenn Sie pauschal auf die zentrale Universitätswebseite verweisen – Sie müssen eine eigene, für Ihre Seiten passende Datenschutzerklärung sowie ein Impressum erstellen. Unter Umständen läuft die Datenverarbeitung auf Ihren Seiten ganz anders ab als auf der Universitäts-Website. Entsprechend muss das in der Datenschutzerklärung zum Ausdruck kommen. Zudem tragen Sie die inhaltliche Verantwortung für den Webauftritt – auch das muss ersichtlich sein (inklusive Kontaktdaten). Die rechtliche Verantwortung bei allen Einrichtungen der Universität gem. § 5 TMG, § 55 RStV trägt die Rektorin. Bei der Erstellung der Datenschutzerklärung kann Sie der Datenschutzbeauftragte der Universität unterstützen, E-Mail datenschutzspam prevention@uni-tuebingen.de.
Barrierefreiheit
Öffentliche Einrichtungen sind dazu verpflichtet, ihre Webseiten barrierefrei zu gestalten. Bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit finden Sie Möglichkeiten, Ihre Seiten auf Barrierefreiheit zu testen sowie Informationen zur Erstellung barrierefreier Inhalte und Dokumente: https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Praxishilfen/Informationstechnik/informationstechnik_node.html.
Zudem brauchen Webseiten öffentlicher Einrichtungen eine Erklärung zur Barrierefreiheit. Eine Mustererklärung des Landes Baden-Württemberg finden Sie hier: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/header-und-footer/erklaerung-zur-barrierefreiheit/
Weitere Informationen finden Sie bei der Überwachungsstelle Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg: https://bw-medial-barrierefrei.de/
Urheberrecht
Bei der Ausgestaltung der Webseiten mit Bildern/Fotos, Grafiken, Anfahrtsskizzen etc. ist stets das Urheberrecht, bei Fotoaufnahmen von Personen zudem das Datenschutzrecht zu berücksichtigen. Urheberrechtlich geschützte Werke sind grundsätzlich nicht frei nutzbar und dürfen daher nicht einfach aus dem Internet heruntergeladen und auf eigenen Webseiten eingestellt werden. D. h. vor jeder Nutzung eines Bildes, einer Grafik, etc. ist vorab zu prüfen, ob das gewünschte Werk rechtlich geschützt ist; ggf. ist der Urheber bzw. Rechteinhaber ausfindig zu machen.
Der Urheber / der Rechteinhaber (z.B. bei Fotos der Fotograf oder die Bildagentur) muss der Nutzung und Veröffentlichung zustimmen, und für die Übertragung der Nutzungsrechte erhält er im Regelfall ein Honorar. Vorsicht: Bitte stellen Sie sicher, dass alle gewünschten Nutzungsarten mit dem Honorar abgegolten sind. Wenn Sie ein Bild zum Beispiel für eine Druckpublikation erworben haben, dürfen Sie es nicht automatisch auch im Internet verwenden! Das kann u. U. sogar für ein bei einem Fotografen in Auftrag gegebenes Porträt der eigenen Person gelten. Das verwendete Werk ist stets mit der Urheberbezeichnung zu versehen, zum Beispiel "Foto: Fotograf XY / Bildagentur XY".
Auch bei der Nutzung von Bildern/Fotos aus Plattformen sind vorab sorgfältig die geltenden Nutzungsbestimmungen zu prüfen, denn möglicherweise ist eine vermeintlich kostenfreie Nutzung für die gewünschte Verwendung nicht gegeben.
Recht am eigenen Bild
Abgebildete Personen haben im Rahmen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ein Recht am eigenen Bild. Außerdem ist auch bei Fotoaufnahmen von Personen der Datenschutz gemäß den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung zu beachten. Das heißt, dass die Veröffentlichung von Personenbildern nur mit der Einwilligung der Abgebildeten zulässig ist. Denken Sie daran, vorab die Einwilligung einzuholen, vor allem, wenn Bilder zunächst in einem nichtöffentlichen Rahmen (z. B. bei einer Feier) entstanden sind und dann im Internet weltweit sichtbar veröffentlicht werden sollen.
Merkblatt zur Nutzung von Fotos im Web
Namen und Kontaktdaten von Mitarbeitern / Mitarbeiterinnen
Beachten Sie bei der namentlichen Nennung sowie beim Einstellen von Fotos von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Datenschutz. Die Veröffentlichung von solchen persönlichen Daten ist nur möglich, soweit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter damit einverstanden sind.
Im Zweifelsfall kann Sie die Rechtsabteilung der Universität Tübingen bei rechtlichen Fragen beraten.