Zentrum für Datenverarbeitung (ZDV)

Beschaffungsvorgang

Die Hardware-Beratung erfolgt durch das ZDV. Die Institute sind angehalten, nur vom ZDV empfohlene Geräte anzuschaffen. Ansonsten ist eine Unterstützung durch das ZDV (z.B. bei der Vernetzung und der Installation von Standardsoftware) unter Umständen nicht möglich. Die Empfehlungen des ZDV sind für alle universitären Einrichtungen verbindlich.

Die Details zur Beschaffung von Hardware können auf den Seiten des Dezernats VII (Finanzen) unter "Beschaffungsgrunsätze /Beschaffungsrichtlinien der Universität Tübingen" und den "Auftragsbedingungen der Universität Tübingen (AGB)" nachgelesen werden.

Empfohlene Hard- und Software

1. PC-Standardkonfiguration

Das ZDV bietet ein Rechnermodell (LZBW-PC) an, dessen Ausstattung bei Bedarf aktualisiert wird. Diese Standardkonfiguration gilt für alle Arbeitsplatzrechner im universitären Bereich.

2. Software

Als Betriebssystem wird empfohlen:

Software muss von den universitären Einrichtungen, ggf. nach Einholung von drei Vergleichsangeboten, selbst beschafft werden. Von der Preisvergleichspflicht ausgenommen sind folgende Software-Produkte:

Eine Übersicht dieser Software finden Sie auf der Seite Informationen zur Softwarebeschaffung auf der ZDV-Homepage.

Empfohlene Hersteller und Firmen

Eine Übersicht der Firmen, welche Rahmenvertragshändler der Universität Tübingen sind, bzw. zu den Auftragsbedingungen der Universität Tübingen liefern, finden Sie auf den Seiten der Abteilung Einkauf.

Netzwerkkabel sind ebenfalls über die Abteilung Einkauf erhältlich.