Die Beantragung einer IP-Adresse für einen netzwerkfähigen Drucker erfolgt analog zur Beantragung von IP-Adressen für andere Geräte. Wichtig ist hierbei die Angabe des Gerätetyps Drucker.
Netzwerkfähige Drucker werden in speziell für diesen Zweck reservierten, privaten Netzen betrieben. Diese Regelung gilt sowohl für Leasinggeräte der Fa. Morgenstern als auch für direkt beschaffte Drucker. Daher können Netzwerkanschlüsse (Netzwerkdosen), die für den Druckerbetrieb konfiguriert wurden, nicht mehr für den Betrieb anderer Endgeräte (PC, Laptop o.ä.) genutzt werden.
Der in manchen Gebäuden früher übliche Mischbetrieb von Druckern mit anderen Endgeräten an einem Anschluss (über Desktop-Switch) ist aus dem selben Grund nicht mehr möglich.