Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten und Gleichstellungskommission sind:
- Beratung und Unterstützung im Falle von Diskriminierung sowie bei Grenzüberschreitungen (´sexueller Belästigung´)
- Durchführung themenbezogener Veranstaltungen, die der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit Diversitäts-Themen dienen
- Beratung des Fakultätsvorstandes und Fakultätsrates in Gleichstellungsangelegenheiten, wie der Angemessenheit von Formularen, der Erhöhung des Frauenanteils am wissenschaftlichen Personal, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie usf.
- Information und Beratung über diversitätsorientierte Fördermöglichkeiten und Unterstützung bei der wissenschaftlichen Weiterqualifikation, insbesondere von Wissenschaftlerinnen
- Entscheidung über die Vergabe von Gleichstellungsmitteln der Ev.-Theol. Fakultät
- Beratung der entsprechenden Gremien bei Stellenbesetzungs- und Berufungsverfahren.