Juristische Fakultät

Institut für Finanz- und Steuerrecht

Das Institut für Finanz- und Steurerrecht bündelt die an der Juristischen Fakultät vorhandene Lehr- und Forschungskompetenz im Finanz- und Steuerrecht.

Im Hinblick auf wissenschaftliche Expertise in diesen Bereichen befindet sich die Juristische Fakultät der Ebehard Karls Universität in einer bundesweit einzigartigen Situation. Drei hauptamtliche Mitglieder der Fakultät befassen sich vertieft mit Finanz- und Steuerrecht. Verstärkt wird das Fach zudem durch zwei ehemalige Verfassungsrichter - Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof als Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts a.d. und Prof. Rudolf Mellinghoff als derzeitiger Präsident des Bundesfinanzhofs - sowie durch weitere hochrangige Vertreter aus der Praxis als Honorarprofessoren.

Diese bundesweit einzigartige Bündelung steuerrechtlichen Sachverstands wird durch das Institut nach außen verstärkt sichtbar. Zudem dient es der intra- und interdisziplinären Zusammenarbeit, indem es eine Basis für Projekte bietet, die verschiedene Sichtweisen auf die Staatsfinanzierung und die Besteuerung zusammenbringen und den Austausch zwischen unterschiedlichen Ansätzen fördern.

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Universität Tübingen                Juristische Fakultät            Institut für Finanz- und Steuerrecht               Geschwister-Scholl-Platz             72074 Tübingen

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