Muss jemand wegen Krankheit von einer Prüfungsleistung zurücktreten, muss er gemäß § 23a Abs. 1 S. 3f. StudPrO unverzüglich ein ärztliches Attest einreichen, das die für die Beurteilung der Prüfungsunfähigkeit nötigen medizinischen Befundtatsachen enthält. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht in der Regel nicht aus.
Hier finden Sie ein Formular, das Sie dem Arzt vorlegen können, damit Sie ein entsprechendes Attest bekommen.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich in Alma nicht abmelden dürfen, wenn Sie ein Attest einreichen wollen, weil es sonst nicht verbucht werden kann. Bei einem Rücktritt im Rechtssinne, um die Möglichkeit der Ersatzklausur zu bekommen, müssen Sie angemeldet bleiben.