Fachbereich Pharmazie und Biochemie

Tag der Pharmazie

Freitag, 17. Oktober 2025

09:00 Uhr (s.t.)

Hörsaal N05, Hörsaalzentrum Morgenstelle

 

Es besteht Teilnahmepflicht für Studierende im 1. Semester.

Atteste bei Krankheit

Im Fall einer Erkrankung müssen Sie für die ausgefallene Prüfung ein Attest vorlegen. Über die Anerkennung bei Prüfungsunfähigkeit entscheidet der Prüfungsausschuss, nicht der Arzt!

Bitte verwenden Sie für die Attesterstellung das hier verlinkte Formblatt.

 Bitte beachten Sie dass das Formblatt sich zum 30.03.2023 geändert hat und Sie verpflichtet sind, das neue Formblatt unter dem obenstehenden Link zu verwenden! 

Wir weisen darauf hin, dass Sie verpflichtet sind für jede Prüfung und jeden Prüfungstermin ein eigenständiges Formular korrekt und vollständig ausgefüllt einzureichen!
Beachten Sie außerdem, dass die Frist für die Einreichung von Attesten routinemäßig drei Werktage nach dem Klausurtermin beträgt. Sollten Ihnen abweichende Fristen für die Einreichung der Atteste bei den Semester-/Kursbesprechungen mitgeteilt worden sein, gelten diese für die zugehörige Klausur uneingeschränkt!

Bei Prüfungen muss nach Vorlage von 3 Attesten für die selbe Prüfung ein amtsärztliches Attest vorgelegt werden!

Studieneigungstest PhaST

Der freiwillige Studieneigungstest PhaST wird ab dem WS 2020/21 von der Universität Tübingen als bedeutendes Kriterium für die Auswahl von Bewerbern im Staatsexamensstudiengang Pharmazie in den Quoten AdH und ZEQ (zusammen ca. 70% der Studienplätze) gewertet. Eine Teilnahme ist deshalb für jede Bewerberin / jeden Bewerber (auch bei sehr guten Abiturleistungen!) von großem Vorteil und deshalb dringend empfehlenswert. Bitte bedenken Sie, dass die Teilnehmerzahl in einem Testzentrum in Ihrer Nähe limitiert sein kann. Buchen Sie deshalb so frühzeitig wie möglich verbindlich einen Platz auf der Webseite:   https://itb-academic-tests.org/phast/