16.03.2022
Bewerbungsfrist für Masterstudiengänge ohne beschränkte Zulassungszahl (M.A. und M.Ed.) wurde verkürzt
Ab dem kommenden Bewerbungsverfahren zum Wintersemester 2022/23
Achtung! Die Bewerbungsfrist für Masterstudiengänge ohne beschränkte Zulassungszahl wurde verkürzt.
Ab dem kommenden Bewerbungsverfahren zum Wintersemester 2022/23 wird die Bewerbungsfrist für die Studiengängen, die bisher eine Bewerbungsfrist bis 30.09. hatten, auf den 15.09. vorgezogen. Die Bewerbungsfrist zum Sommersemester wird ab Sommersemester 2023 für die Studiengängen, die bisher eine Bewerbungsfrist bis 31.03. hatten, auf den 15.03. vorgezogen. Davon sind auch die Studiengänge im Bereich Master of Education und MA Geschichtswissenschaft betroffen.
Die Bewerbungsfrist für die internationalen Bewerberinnen und Bewerber außerhalb der EU wird nicht geändert, diese Frist endet bereits früher.
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