Ein Wechsel nach Tübingen in einen der vom Institut für Politikwissenschaft angebotenen Studiengänge ist nur möglich, wenn im entsprechenden Studiengang ein Platz frei ist/wird. Über die Zulassung entscheidet das Studentensekretariat.
Studienzeiten, Studienleistungen und Zwischenprüfungen in vergleichbaren Studiengängen werden in der Regel voll angerechnet. Seminarscheine im Grundstudium zu einem der folgenden Pflichtbereiche (Pflichtscheine) brauchen nicht "angerechnet" zu werden, sondern gelten unmittelbar (entsprechendes gilt für das Hauptstudium, vgl. im einzelnen die Studienpläne).
Auch im Ausland erbrachte Studienleistungen in vergleichbaren Studiengängen werden in der Regel voll angerechnet.
Für die Anrechnung von Studienleistungen sind die zuständigen Studienberater des Instituts zuständig.
Für die erforderlichen Bestätigungen bei einem Wechsel an eine andere Universität ist das Prüfungsamt zuständig.