Fachbereich Biologie

FAQ Studium allgemein

Was ist ein Leistungspunkt?

LP bedeutet Leistungspunkt und ist gleichbedeutend mit ECTS-Punkt oder Credit point. Ein LP ist das Maß für den Zeitaufwand, den man als Studierender für eine Lehrveranstaltung erbringen muss. Pro Punkt müssen ungefähr 25-30 h investiert werden (umfasst Vorbereitung, Präsenz, Nachbereitung, Klausurvorbereitung, Klausur).

In einem Vollzeitstudium werden pro Semester rund 30 LP erworben.

Muss ich während meines Biologiestudiums Tierversuche durchführen?

Generell ist es nicht möglich, ein Biologiestudium zu absolvieren, ohne in Kontakt mit lebenden und/oder toten Tieren zu kommen. Die für eine Biologin oder einen Biologen essentiellen Kenntnisse über Lebewesen und ihre Lebensräume können nur im direkten Kontakt erworben werden. Vergleichbar ist hier das Medizinstudium, welches ohne physischen Kontakt zu lebenden und toten Menschen ebenfalls nicht möglich ist.

Im Pflichtbereich des Biologiestudiums werden Sie unter anderem mit toten Tieren zu tun haben, deren Anatomie Sie untersuchen und zeichnerisch darstellen (Sektionen). Weiterhin werden Sie ein Experiment mit einer Stubenfliege durchführen sowie Beobachtungen an Froschmuskeln und -herzen machen. Hinzu kommen unter anderem diverse Bestimmungsübungen an Museumsobjekten sowie Freilandarbeiten, bei denen Tiere zur Beobachtung oder Identifikation gefangen und wieder freigelassen werden. Die Teilnahme an diesen Kursen ist obligatorisch, es wird jedoch in keinem Fall von Ihnen verlangt, selber aktiv zu werden.

Im Wahlbereich Ihres Studiums können Sie durch die Auswahl Ihrer Lehrveranstaltungen Tierversuche und Sektionen komplett umgehen.

Wann muss ich die Lehrveranstaltungen belegen?

Der Belegungszeitraum für die Pflichtlehrveranstaltungen der ersten beiden Jahre BSc/BEd sowie das dritte Jahr B.Sc. ist für Veranstaltungen im SoSe im Februar/März, für Veranstaltungen im WiSe im Juli/August. Den genauen Belegungszeitraum finden Sie bei der Veranstaltung auf alma angegeben. Bei den Pflichtlehrveranstaltungen müssen Sie in den meisten Fällen auf alma nur das Praktikum/den Kurs belegen, nicht jedoch die Vorlesung.

Achtung: Wer eine Veranstaltung nicht belegt, hat kein Recht auf einen Platz!

Achtung: Bei Veranstaltungen, die nicht in der Biologie stattfinden (Chemie etc.), sowie bei manchen Veranstaltungen des 3. Studienjahres Bachelor of Science ist eine Belegung über alma nicht möglich. Das Verfahren ist dann bei der jeweiligen Veranstaltung auf alma vermerkt.

 

Ich habe eine inhaltliche oder organisatorische Frage zu einer Lehrveranstaltung. Wer ist mein Ansprechpartner?

Alle Fragen, die eine Lehrveranstaltung betreffen, richten Sie bitte direkt an die Modulverantwortlichen bzw. die verantwortlichen Dozent/innen der Lehrveranstaltung. Wer verantwortlich ist, können Sie dem Vorlesungsverzeichnis entnehmen.

Eine Liste der Modulverantwortlichen für die Pflichtmodule finden Sie hier.

Was passiert, wenn ich bei einer Klausur krank bin?

Reichen Sie innerhalb von drei Werktagen ein Attest beim Prüfungsamt Biologie ein (nur per Post oder über den Briefkasten des PrAmts). Das Formular mit zugehöriger Anleitung finden Sie hier.

Wie und wann erfahre ich meine Klausurergebnisse?

Sie erfahren Ihre Klausurergebnisse auf dem durch die Modulverantwortlichen bekanntgegebenen Weg bzw. auf alma.

Ansprechpartner für alle Fragen zu Klausurergebnissen sind grundsätzlich die Leiter/innen der Lehrveranstaltung (Modulverantwortliche) bzw. deren Sekretariate.

Die Noten der Studierenden B.Sc. alte Prüfungsordnung (PO2012 = Studienbeginn vor WiSe 24/25) finden sich in der Prüfungsdatenbank der Biologie, nicht auf alma! Einen Link zur Prüfungsdatenbank finden Sie hier.

Ich habe die Anzahl der maximal möglichen Klausurversuche ausgeschöpft bzw. ich habe die Prüfungsfrist nicht eingehalten. Kann ich einen Härtefallantrag stellen?

In vielen studentischen Foren ist von sogenannten Härtefallanträgen die Rede. Einen solchen, ziemlich beliebigen Antrag auf Fristverlängerung oder Antrag auf einen weiteren Prüfungsversuch zu genehmigen, würde gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes verstoßen.

Daher gilt generell: Anträge auf Fristverlängerung und/oder zusätzliche Wiederholungsversuche können nur genehmigt werden, wenn Sie mittels Attesten, Geburtsurkunden Ihres Kindes oder ähnlichen Dokumenten nachweisen können, dass Sie die Fristüberschreitung oder das Nicht-Bestehen einer Prüfung nicht selbst zu verantworten haben. Dabei müssen Sie allerdings beachten, dass nachträglich eingereichte Atteste bzw. rückwirkend ausgestellte Atteste nicht berücksichtigt werden dürfen. Falls Sie erkranken oder Sie aus vergleichbaren Gründen wie Geburt eines Kindes oder Pflege naher Angehöriger eine Frist nicht einhalten können, sind Sie daher verpflichtet, dem für Sie zuständigen Prüfungsamt schnellstmöglich ein Attest (oder vergleichbares Dokument) einzureichen.

Wie finde ich einen Platz für meine Abschlussarbeit?

In den meisten Fällen werden Plätze für Abschlussarbeiten nicht ausgeschrieben. Sie müssen sich daher eigenverantwortlich um einen Platz bemühen und bei Arbeitsgruppen nachfragen, für deren Themen Sie sich interessieren. Im Idealfall kennen Sie die Arbeitsgruppe bereits, z.B. durch vorherige Tätigkeit als HiWi. Wir würden auch dringend raten, mögliche Betreuer persönlich zu kontaktieren und nicht "anonym" per Email

Wann ist der beste Zeitpunkt für ein Auslandsstudium?

Wir würden Ihnen empfehlen, erst nach einer bestandenen Prüfung (z.B. Zwischenprüfung) ins Ausland zu gehen. Ein Auslandsstudium ist aber grundsätzlich jederzeit möglich.

Bitte denken Sie rechtzeitig daran, sich um Anerkennung Ihrer Studienleistungen im Ausland zu kümmern, dann entstehen Ihnen keinerlei Nachteile. Die Studienberatung berät Sie gerne. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Auslandsstudium.

Ich muss das Original einer Bescheinigung/eines Zeugnisses/eines Transcripts vorlegen, was ist das?

Original = von der ausstellenden Einrichtung ausgedrucktes Dokument mit Stempel und Unterschrift, das Sie in Papierform vorlegen.

Ein von Ihnen aus einem Portal generiertes und ausgedrucktes Dokument oder eine uns als Anhang geschickte Datei ist kein Original und wird nicht akzeptiert.
Manche Universitäten/Einrichtungen ermöglichen eine online-Verifikation ihrer elektronischen Dokumente, bei der man nach Eingabe eines Codes das Dokument verifizieren kann. In diesem Fall wird eine elektronische Bescheinigung natürlich akzeptiert.

Email-Anhänge oder Scans jeder Art können nur akzeptiert werden, wenn diese direkt von der ausstellenden Einrichtung (z.B. dem Prüfungsamt Ihrer vorherigen Universität an uns geschickt werden.

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