Grundsätzlich ist im Sprachkurs, wie auch im Rest des Studiums, zwischen Prüfungsleistungen und Studienleistungen zu unterscheiden. Prüfungsleistungen sind benotet, während Studienleistungen zwar bestanden werden müssen, jedoch nicht in die Gesamtnote des Moduls miteinfließen.
Die Sprachprüfungen am Ende des ersten (und der folgenden) Semester des BA-Hauptfaches sind entsprechend des Sprachkurses aufgeteilt in eine Grammatikprüfung, eine Schrift- und Wortschatzprüfung, eine Leseverständnisprüfung, eine Hörverständnisprüfung und eine Konversationsprüfung. Hiervon sind jedoch nur die Prüfungen zu Grammatik sowie Schrift und Wortschatz Prüfungsleistungen und ergeben somit die Modulnote des Sprachmoduls.
Die übrigen Prüfungen sind Studienleistungen, müssen also bestanden werden, fließen aber nicht in die Modulnote mit ein.
Zusätzlich dazu finden am Anfang des zweiten und dritten Semesters je eine weitere Schrift- und Wortschatzprüfung statt, in welchen besonders die über die Semesterferien zu erlernenden Ferien-Kanji (Sino-japanische Schriftzeichen) abgefragt werden.
Weiterhin gibt es in jeder Semesterwoche je einen Schrift- und Grammatiktest. Diese geben nicht nur den Sprachlehrerinnen, sondern auch den Studenten selbst einen Überblick über den aktuellen Kenntnisstand.
Im BA-Nebenfach finden am Ende des Semesters drei Prüfungen statt, nämlich eine für die Moduleinheit Schriftliche Kompetenz, und zwei (Konversation und Hörverständnis) für die Moduleinheit Mündliche Kompetenz. Beide Moduleinheiten müssen bestanden werden und sind Prüfungsleitungen.
Da im Nebenfach keine Zusatz- und Ferien-Kanji erlernt werden müssen, entfallen hier die Schriftprüfungen am Anfang des 2. und 3. Semesters. Schrift- und Grammatiktests hin-gegen finden auch hier statt, allerdings nur alle 2 Wochen.