Koreanistik kann an der Universität Tübingen als Haupt- oder Nebenfach studiert werden. Inhaltlich verknüpft das regionalwissenschaftliche Studium den Erwerb der koreanischen Sprache mit Wissen über Geschichte, Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Kultur des modernen Koreas. Das in der Regel 6-semestrige Studium schließt mit dem Abschluss B.A. (Bachelor of Arts) ab. Seit dem Wintersemester 2019/20 existiert eine Studienplatzbeschränkung im Bachelorstudiengang der Koreanistik sowohl im Hauptfach als auch im Nebenfach. Bewerbungsschluss ist zum 15. Juli des jeweiligen Jahres. Weitere Informationen finden Sie hier.
Wird Koreanistik als Hauptfach studiert, gibt es hinsichtlich des Nebenfaches keine vorgeschriebenen Kombinationen. Erfahrungsgemäß ist die Kombination eines regionalwissenschaftlichen Studiums mit einem Methodenfach jedoch empfehlenswert (zum Beispiel Geschichte, Politik-, Medien-, Kulturwissenschaften o.ä.). Es ist sehr ratsam, vor der Wahl des Nebenfaches eine Beratung durch die Zentrale Studienberatung in Anspruch zu nehmen.
Zulassungsbeschränkung und Auswahlverfahren
Es werden jährlich 50 Studienplätze im Hauptfach und 20 Studienplätze im NF der Koreanistik für Studienanfänger_innen vergeben.
Für die Platzvergabe maßgeblich ist die Abiturnote, wobei folgende Qualifikationen auf die Abiturnote angerechnet werden können.
- abgeschlossene Berufsausbildungen oder berufspraktische Tätigkeiten von mindestens sechswöchiger Dauer, die über die Eignung für den Studiengang besonderen Aufschluss geben, etwa im Bereich Dolmetschen, Übersetzen etc.
- besondere Vorbildung und außerschulische Qualifikationen, die über die Eignung für den Studiengang besonderen Aufschluss geben, insbesondere: Sprachkurse, Teilnahme an Austauschprogrammen, ehrenamtliche Tätigkeiten, besondere schulische Leistungen, sofern sie nicht in die Abiturnote miteingeflossen sind (z.B. Koreanisch-, Japanisch- oder Chinesisch-AG oder Studienprojekt zu Korea, Asien), ein mindestens dreimonatiger Auslandsaufenthalt mit Tätigkeitsnachweis über die Relevanz für den Studiengang.
Wenn nach Abschluss des Auswahl- und Vergabeverfahrens Studienplätze unbesetzt bleiben, erfolgt ein Losverfahren über diese Plätze. Eine Bewerbung um einen Studienplatz über das Losverfahren findet zum Wintersemester vom 01.09. bis 20.09. (24.00 Uhr) statt. Eine Teilnahme am Losverfahren erfolgt ausschließlich elektronisch im entsprechenden Online-Portal der Universität Tübingen.
Auslandsstudium
Im vierten und fünften Semester ist für Hauptfachstudierende ein Auslandsstudium in Korea verpflichtend.
Soweit Plätze vorhanden sind, können auch Studierende im Nebenfach an diesem Programm teilnehmen. Das TUCKU (Tuebingen Center for Korean Studies at Korea University) und die Sektion werden die Studierenden bei der Organisation, Durchführung und Finanzierung des Auslandsaufenthalts unterstützen.
Scheinänderungs-Formular
In der angehängten Datei finden Sie das Formular für eine Scheinänderung. Bitte füllen Sie das Formular entsprechend Ihrer Wünsche aus und bringen Sie es zu Yoonjung Kim, M.A. in die Sprechstunde.
Formular
Erhalt von BQ-Punkten
In der angehängten Datei finden Sie eine Guideline, wie Sie die Punkte für das Modul BQ "Interkulturelle Kompetenzen" (21-BQ-LA) erhalten und eintragen lassen können.
Guideline