Wenn es um die Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz geht, hilft Ihnen die Praktikaberatung gerne weiter. Für die Anerkennung des Praktikums und für die Ausstellung von Bescheinigungen ist der Praktikumsbeauftragte zuständig.
Bitte besorgen Sie sich diese Bestätigung vor Antritt des Praktikums, so dass Sie nicht in die Verlegenheit kommen, ein nicht anerkannbares Praktikum zu absolvieren.
Mit der Bestätigung des Praktikumsträgers und einer Kopie des Praktikumsvertrages empfehlen wir bereits vor Absolvieren des Praktikums eine Anerkennungsbestätigung vom Praktikumsbeauftragten einzuholen. Hierzu füllen Sie die Anerkennungszusage Pflichtpraktikum mit den Angaben zum Praktikumsplatz aus.
4.
eine Kopie des Praktikumszeugnisses oder der Bestätigung des Praktikumsträgers, dass das Praktikum absolviert wurde.
Diese Unterlagen sind vollständig beim Praktikumsbeauftragten vorzulegen, um die – vom Kolloquium unabhängigen – ECTS für das Berufspraktikum zu erhalten.