Institut für Sportwissenschaft

FAQ zum Sport-Erasmus-Semester – Outgoings

Hinweis: Alle aufgelisteten Fragen und Antworten gelten sowohl für das Erasmus+- als auch für das CIVIS-Programm des Instituts für Sportwissenschaft. Bei Fragen zu außereuropäischen Kooperationen melden Sie sich bitte direkt bei Dr. Verena Burk (verena.burkspam prevention@uni-tuebingen.de).

Bewerbungsprozess:

1. Auf wie viele Partnerhochschulen darf ich mich bewerben und muss ich für jede Universität eine eigene Bewerbung schreiben?

Es dürfen für die Bewerbung bis zu drei Partnerhochschulen ausgewählt werden, jedoch müssen nur einmal die Bewerbungsunterlagen eingereicht werden. Bei der Angabe von mehreren Partnerhochschulen muss gleichzeitig eine Priorisierung der ausgewählten Partnerhochschulen angegeben werden.

2. Wie viele Plätze stehen den Studierenden des IfS an den Partnerhochschulen für einen Auslandsaufenthalt zur Verfügung?

Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Austauschplätze variiert. In der Regel sind zwei Austauschplätze pro Semester an den Partnerhochschulen zu vergeben.

3. In welchem Semester sollte ich mein Auslandssemester planen?

Welcher Zeitpunkt am sinnvollsten ist, hängt von Ihren persönlichen Beweggründen und Ihrer Studienplanung ab. Eine Beratung durch den Studiengangsverantwortlichen ist hier ratsam. Die Teilnahme am Erasmus+-Programm ist im Bachelor ab dem 3. Fachsemester möglich.

4. Darf ich trotz bereits vollständig erbrachter Studienleistungen ein Auslandssemester absolvieren?

Ja, solange Sie Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 20 ECTS-Punkten an der Partnerhochschule besuchen.

5. Zum Zeitpunkt der Bewerbung habe ich noch nicht das notwendige Sprachniveau erreicht. Kann ich dieses nachholen und die Bescheinigung vor Antritt des Auslandsaufenthaltes einreichen?

Ja, die Bescheinigung über das geforderte Sprachniveau kann nachträglich bis zum Antritt des Auslandsaufenthalts eingereicht werden.

6. Gilt mein Abiturzeugnis als Sprachnachweis?

Ja, das Abiturzeugnis wird als Sprachnachweis anerkannt, wenn dieses die entsprechenden Niveaustufen des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen ausweist.

7. Welche Möglichkeiten eines außereuropäischen Auslandssemesters bestehen für mich?

Das Institut für Sportwissenschaft verfügt auch über außereuropäische internationale Kooperationen. Bei Interesse melden Sie sich gerne bei Dr. Verena Burk. Darüber hinaus bietet das International Office der Universität Tübingen noch weitere Programme für Auslandsaufenthalte in verschiedenen außereuropäischen Ländern an.

8. Ich habe eine Zusage auf meine institutsinterne Bewerbung bekommen. Wie geht es jetzt weiter?

Alle Bewerber/innen, die eine Zusage erhalten haben, erhalten danach zeitnah in einer institutsinternen Infoveranstaltung alle weiteren relevanten Informationen. Außerdem nehmen die Fachkoordinatoren der Gasthochschule zeitnah mit Ihnen Kontakt auf und geben Auskunft über die nächsten Schritte. Es wird unter anderem der Stundenplan erstellt und das Learning Agreement ausgefüllt.


Vor der Abreise:

1. Wie viele ECTS muss ich im Ausland erbringen?

Es müssen an der Gasthochschule Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 20 ECTS besucht werden.

2. Darf ich an der Gasthochschule auch Lehrveranstaltungen besuchen, die ich mir bei meinem Studiengang an der Universität Tübingen nicht anrechnen lassen kann oder möchte?

Ja, eine Anrechnung der Lehrveranstaltungen der Gasthochschule ist nicht zwingend erforderlich.

3. Wie gehe ich mit zeitlichen Überschneidungen von Semesterzeiten der Heim- und Gastuniversität um?

Ein Auslandssemester ist trotz unterschiedlicher Semesterzeiten und zeitlichen Überschneidungen möglich. Der Umgang mit fehlende Kurszeiten oder verpassten Klausuren an der eigenen Universität müssen mit den jeweiligen Dozent/innen bzw. dem/der jeweiligen Studiengangsverantwortlichen besprochen werden.

4. Kann ich mich für das Auslandssemester beurlauben lassen oder muss ich mich an der Universität Tübingen zurückmelden?

Ein Auslandsstudienaufenthalt gilt nicht als Grund für eine Beurlaubung. Eine Rückmeldung für das Semester, in dem Sie das Auslandssemester durchführen, ist somit zwingend erforderlich.

5. Fallen beim Auslandsaufenthalt an den Partneruniversitäten Studiengebühren an?

Im Rahmen der Austauschprogramme fallen keine Studiengebühren an der Gasthochschule für Sie an.

6. Wo beantrage ich das Mobilitätsstipendium und wann wird dieses ausgezahlt?

Über das Mobility-Online-Portal wird im Erasmus-Büro des International Office der Online-Antrag für das ERASMUS+-Mobilitätsstipendium gestellt. Zu Beginn des Auslandsaufenthalts werden 80% des errechneten Gesamtstipendienbetrags ausgezahlt. Die restlichen 20% werden nach Ihrer Rückkehr ausgezahlt, nachdem Sie alle erforderlichen Dokumente im Mobility-Online-Portal hochgeladen haben.

7. Wo finde ich das Learning Agreement und wie fülle ich es korrekt aus?

Im Learning Agreement (LA) werden alle Lehrveranstaltungen, die Sie an der Gasthochschule belegen möchten und die ggf. an der Universität Tübingen angerechnet werden sollen, aufgeführt. Auch werden Änderungen in der Kurswahl bzw. der Anrechnung, die nach Eintreffen an Ihrer Gasthochschule notwendig werden, festgehalten. An einigen Partneruniversitäten wird das LA in Papierform ausgefüllt, andere Partneruniversitäten nutzen das Online-Learning-Agreement (OLA). Das (O)LA wird von Dr. Verena Burk, dem/der Fachkoordinator/in Ihrer Gasthochschule und von Ihnen unterschrieben und im Mobility Online Portal hochgeladen.

8. Ich studiere Sportwissenschaft, gehe aber über ein anderes Studienfach ins Ausland. Kann ich trotzdem Lehrveranstaltungen in der Sportwissenschaft belegen und mir diese anrechnen lassen?

Eine fachfremde Belegung und Anrechnung von Lehrveranstaltungen in der Sportwissenschaft ist grundsätzlich möglich. Dies muss jedoch vorab mit der Gasthochschule im Ausland und dem/r Studiengangsverantwortlichen am Institut für Sportwissenschaft der Universität Tübingen besprochen werden.

9. Wie finde ich eine Unterkunft für mein Auslandssemester?

Je nach Gasthochschule werden verschiedene Arten von Unterkünften für Austauschstudierende angeboten (z.B. Zimmer in Studierendenwohnheimen). In der Regel erhalten Sie von Ihrer Gasthochschule bei der ersten Kontaktaufnahme Informationen über Studierendenwohnheime und den Bewerbungsprozess für ein Zimmer. Diese sind aber nicht immer ausreichend für alle ausländischen Studierende und so kann es sein, dass Sie privat nach einer Unterkunft suchen müssen. Dabei bekommen Sie entweder Unterstützung von Ihrer Gasthochschule oder Sie suchen unter diesen Links: https://erasmusu.com/ oder https://housinganywhere.com/de/


Während des Auslandsaufenthalts:

1. Kann ich während meines Auslandsaufenthalts auch Lehrveranstaltungen in Tübingen belegen?

Das ist möglich, wenn diese entweder online/hybrid stattfinden oder eine Veranstaltung keine Anwesenheitspflicht erfordert.

2. Sind vor Ort Änderungen des Learning Agreements möglich?

Ja, diese müssen innerhalb der vorgesehenen Frist von fünf Wochen in das Learning Agreement eingetragen werden. Bei Änderung von Lehrveranstaltungen, die an der Universität Tübingen angerechnet werden sollen, muss nochmals Kontakt zu der/dem jeweiligen Studiengangsverantwortlichen aufgenommen werden. Erst dann können die Änderungen im Learning Agreement festgehalten und von allen drei Parteien unterschrieben werden.

3. Können Auslandsaufenthalte, die abgebrochen werden müssen, zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden?

Nach Abbruch eines Auslandsaufenthaltes kann ein Erasmus-Platz zu einem späteren Zeitpunkt nicht garantiert werden. Für jede neue Teilnahme am Erasmus+-Programm muss das institutsinterne Bewerbungsverfahren durchlaufen werden.


Nach dem Auslandsaufenthalt:

1. Über wen erfolgt die Anrechnung meiner im Ausland erbrachten Studienleistungen?

Die von den Gasthochschulen erstellten Leistungsnachweise (Transcript of Records) müssen für die Anrechnung bei der/dem jeweiligen Studiengangsverantwortlichen eingereicht werden. 

2. Ich habe im Rahmen von Erasmus+ einen Auslandsaufenthalt durchgeführt, musste aber nach Hause zurückkehren. Kann ich mein Stipendium behalten?

Das Mobilitäts-Stipendium wird auf den Tag genau berechnet. Sollte der absolvierte Zeitraum erheblich kürzer sein, kann dies eine (teilweise) Rückzahlung des Stipendiums bedeuten.