Für die Anrechenbarkeit ausländischer Studienleistungen für Studierende in den Bachelorstudiengängen besuchen Sie bitte die Download-Seiten des Prüfungsamtes.
Klären Sie eine Anrechnung wenn möglich bereits vor Ihrem Auslandsaufenthalt. Mit Fragen zur Anrechenbarkeit von Veranstaltungen an unserem Lehrstuhl wenden Sie sich bitte direkt an uns. Bringen/senden Sie hierzu entsprechende Informationen mit. In der Regel ist die Anerkennung dann nach Ihrem Auslandsstudienaufenthalt kein Problem.
Zur Anrechnung im Anschluss an Ihren Auslandsaufenthalt kommen Sie bitte mit Ihren vollständigen Unterlagen nach Absprache an den Lehrstuhl.