Im Rahmen des Studiengangs Magister sind 3 Sprachnachweise zu erbringen: 1. Latinum 2. Graecum 3. Hebraicum In der Regel ist bereits die Teilnahme an Veranstaltungen sprachgebunden. Die konkreten Voraussetzungen für die Veranstaltungen entnehmen Sie dem Campus-System oder erfragen Sie beim jeweiligen Dozierenden. Die im Modulhandbuch angegebenen Sprachvoraussetzungen sind für den Abschluss des Moduls relevant.
Der Studiengang Magister ist nicht modularisiert. Die bis zur Zwischenprüfung zu erbringenden Leistungen sind identisch mit der Zwischenprüfungsordnung des Diplomstudiengangs, Artikel 1, Absatz 2 (1). Ein Übersichtsblatt, auf dem dies noch einmal zusammengefasst ist, findet sich unter den Materialien.
Je nach angestrebtem Beruf sind Praktika in der jeweiligen Branche zu empfehlen. Ein obligatorisches Praktikum existiert für den Abschluss Magister nicht.
Das Prüfungsamt ist das Dekanat der Evangelisch-Theologischen Fakultät. Die Anmeldungen zur Zwischenprüfung sowie zum Examen (Magisterprüfung) erfolgen über die Geschäftsstelle Examen.