Antrag auf Assoziierung einer HAW-Professur
Kriterien
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Die Universität kann mit Hochschulen für angewandte Wissenschaft bei Promotionsverfahren zusammenwirken. Der Anlass für eine Assoziierung ist immer ein konkretes Betreuungsvorhaben.
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Forschungsstarke Hochschullehrer*innen einer HAW können assoziiert werden, wenn sie in ihrem Antrag qualitativ hochwertige Forschungsaktivitäten nachweisen.
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Der/Die Antragsteller*in erhält das Promotionsrecht für 5 Jahre. Eine Verlängerungen oder eine erneute Assoziierungen sind zulässig.
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Auf die Zuordnung zu einem bestimmten Fachbereich wird verzichtet.
Antragsinhalte
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ausführliches Exposé zu einem gemeinsamen Promotionsprojekt
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in technischen Fächern:
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mindestens zwei wissenschaftliche Veröffentlichungen in wissenschaftlicher Fachliteratur jährlich über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren; dabei wird eine wissenschaftliche Veröffentlichung in Fachliteratur mit Peer Review-Verfahren wie zwei wissenschaftliche Veröffentlichungen ohne Peer Review-Verfahren berücksichtigt und
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Einwerbung von Drittmitteln im Umfang von durchschnittlich mindestens 100.000 Euro einschließlich Umsatzsteuer jährlich über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren
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in nicht-technischen Fächern:
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mindestens eine wissenschaftliche Veröffentlichung in wissenschaftlicher Fachliteratur mit Peer Review-Verfahren jährlich über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren und
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Einwerbung von Drittmitteln im Umfang von durchschnittlich mindestens 50.000 Euro einschließlich Umsatzsteuer jährlich über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren.
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Ablauf des Verfahrens
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Der Antrag geht bei Ressort Gremien ein.
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Ressort Gremien informiert den/die Fachbereichssprecher*in sowie den Promotions- und Habilitationsausschuss
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Stellungnahme des Fachbereichs
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Stellungnahme des Promotions- und Habilitationsausschusses
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Antrag + Stellungnahmen werden in den Fakultätsrat eingebracht
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Antrag + Stellungnahmen werden in den Senat eingebracht
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Antragsteller*in + FB werden vom Promotionsbüro informiert