1. Die Konfirmandin/der Konfirmand trägt seine Antworten zu den Fragen in die Antwortfelder ein, z. B. so:
Wie groß ist Dein Interesse an folgenden Themen in der Konfi-Zeit?
Taufe (…), Abendmahl (…), Bibel (…) usw.
2. Beim Forschungsprojekt Konfirmandenarbeit werden Adresse und Fragenteil voneinander getrennt. Um nur ‘richtige’ Daten zu verarbeiten, werden eventuelle Unstimmigkeiten in den Antworten vorher geklärt. Auf dem Fragenteil ist ein anonymer Code enthalten, der aber keine Zuordnung zu bestimmten Personen ermöglicht. Die Adressdaten werden ohne jeden Code erhoben, so dass eine Zuordnung von Adresse und Fragebogen nicht möglich ist. Wer den Fragebogen sieht, weiß also nicht, von welcher Person die Antwort gegeben wurde. Die Adresse verbleibt beim Forschungsprojekt Konfirmandenarbeit, jedoch nur bis zum Abschluss der Gesamtuntersuchung. Sie dient nur dazu, die Jugendlichen 2015 für den dritten Fragebogen noch einmal anzuschreiben.
3. Die Antworten auf die gestellten Fragen werden in Zahlen umgesetzt und ohne den Namen und die Adresse der Konfirmanden (also anonymisiert) auf einen Datenträger gebracht.
4. Dann werden die Fragebogendaten (ohne Name und Adresse) von einem Computer ausgewertet. Der Computer zählt zum Beispiel alle Antworten pro Frage und errechnet die Prozentergebnisse.
5. Das Gesamtergebnis und die Ergebnisse von Teilgruppen (z. B. Mitarbeitende, Konfirmandinnen und Konfirmanden, Pfarrerinnen und Pfarrer) werden in Tabellenform ausgedruckt.
6. Auch bei einer Wiederholungs- oder Folgebefragung werden Name und Anschrift stets von den Daten des Fragenteils getrennt. Ebenso werden die personenbezogenen Daten getrennt von den Daten des Fragenteils gespeichert.
7. Da die für die Angabe der Kontaktdaten vorgesehenen blauen Blätter getrennt von den Fragebögen an die Projektleitung gesendet werden, ist es selbst Projektleitung und -team in keiner Weise möglich, eine Verbindung zwischen den Fragebögen und den Kontaktdaten und damit Personen herzustellen, da keine Zuordnungsmöglichkeit zwischen ausgefüllten Fragebögen und Adressdaten besteht.
8. In jedem Fall gilt: Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig. Bei Nicht-Teilnahme entstehen den Konfirmandinnen und Konfirmanden keine Nachteile. Gemäß BDGB, § 28, Abs. 4 haben sie Widerspruchsrecht. Zwei Jahre nach Ablauf des Projektes werden sämtliche personenbezogenen Daten gelöscht. Es ist selbstverständlich, dass das Forschungsprojekt Konfirmandenarbeit alle Vorschriften des Datenschutzes einhält.
Die Konfirmandinnen und Konfirmanden können sicher sein, dass niemand erfährt, welche Antworten sie gegeben haben. Name, Anschrift und Einzeldaten, die eine Identifizierung der Person zulassen, werden nicht an Dritte weitergegeben.