Slavisches Seminar

Besonderer Teil für das Fach Slavistik

(aus der Prüfungs- und Studienordnung für die B.A./M.A.-Studiengänge in den Amtlichen Bekanntmachungen der Eberhard-Karls-Universität Tübingen, Jg. 32, Nr. 6 vom 03.07.2006, S. 281–293, auch als PDF-Version verfügbar, geänderte Fassung vom 29.05.2008, vgl. die Amtlichen Bekanntmachungen der Eberhard-Karls-Universität Tübingen, Jg. 34, Nr. 4 vom 06.06.2008, S. 104, auch als PDF-Version verfügbar)

Aufgrund von §§ 19 Abs.1 Ziffer 9, 34 Abs.1 LHG in der Fassung vom 1. Januar 2005 hat der Senat in seiner Sitzung am 12. Mai 2005 den nachstehenden Besonderen Teil für das Fach Slavistik der Prüfungs- und Studienordnung für die neuphilologischen Studiengänge mit akademischer Abschlussprüfung (B.A./M.A.-Studiengänge) beschlossen.

Der Rektor hat seine Zustimmung am 22. Mai 2006 erteilt.

Inhaltsübersicht

§ 1 Geltung des Allgemeinen Teils

I. Ziele, Inhalte und Aufbau des Studiums

§ 2 Studieninhalte und Studienziele
§ 3 Studienaufbau und Studienbeginn

II. Vermittlung der Studieninhalte

§ 4 Arten von Lehrveranstaltungen der Module
§ 5 Vorkenntnisse

III. Organisation des Studiums und der Lehre

§ 6 Umfang des Studiums

IV. Orientierungsprüfung

§ 7 Fachliche Zulassungsvoraussetzungen
§ 8 Art und Durchführung der Fachprüfung

V. Zwischenprüfung

§ 9 Fachliche Zulassungsvoraussetzungen
§ 10 Art und Durchführung der Fachprüfung

VI. B.A.-Prüfung

§ 11 Fachliche Zulassungsvoraussetzungen
§ 12 Art und Durchführung der Fachprüfung

VII. M.A.-Prüfung

§ 13. Fachliche Zulassungsvoraussetzungen
§ 14. Prüfungsanforderungen

VIII. Schlussbestimmung

§ 15 Inkrafttreten

§ 1 Geltung des Allgemeinen Teils

Die Prüfungs- und Studienordnung der Universität Tübingen für die neuphilologischen Studiengänge mit akademischer Abschlussprüfung "Allgemeiner Teil" ist in der jeweils geltenden Fassung Bestandteil dieser Ordnung.

I. Ziele, Inhalte und Aufbau des Studiums

§ 2 Studieninhalte und Studienziele

(1) Die Slavistik behandelt die slavischen Sprachen, Literaturen und Medien und ihre Einbettung in einen größeren kulturwissenschaftlichen Kontext.

(2) Studierende der Slavistik sollen in ihrem Studium lernen, fachrelevante Fragestellungen zu erkennen, literatur- und sprachwissenschaftliche Themen selbständig zu bearbeiten und die wissenschaftliche Fachliteratur kritisch zu beurteilen. Dazu gehören zum einen methodische Fähigkeiten der begriffsgeleiteten Analyse, zum anderen umfassende sachliche Kenntnisse zweier slavischen Sprachen, ihrer linguistischen Struktur und der in ihnen abgefassten Literaturen.

(3) Der B.A. kann im Fach Slavistik als Haupt- oder als Nebenfach studiert werden. Im Hauptfach sind jeweils eine Erstsprache (wahlweise Russisch, Polnisch oder Tschechisch) und eine Zweitsprache (zusätzlich möglich Serbisch/ Kroatisch und Slovenisch) zu studieren. Dabei werden zwei unterschiedliche Varianten des Studienplans angeboten, je nachdem ob in der Erstsprache schon sehr gute Sprachkenntnisse vorliegen oder nicht. Im Nebenfach werden dann, wenn schon sehr gute Sprachkenntnisse vorliegen, ebenfalls eine Erst- und eine Zweitsprache studiert, im anderen Falle nur eine Erstsprache (wahlweise Russisch, Polnisch, Serbisch/Kroatisch, Tschechisch oder Slovenisch).

(4) Es werden zwei M.A.-Studiengänge angeboten:

  • Slavische Literatur- und Kulturwissenschaft
  • Slavische Sprachwissenschaft

In beiden M.A.-Studiengängen sind jeweils eine Erstsprache (wahlweise Russisch, Polnisch oder Tschechisch) und eine Zweitsprache (zusätzlich möglich Serbisch/Kroatisch und Slovenisch) zu studieren.

§ 3 Studienaufbau und Studienbeginn

Das Studium der Slavistik als Haupt- wie auch als Nebenfach in einem B.A.-Studiengang gliedert sich in drei Studienjahre, die jeweils im Wintersemester beginnen. Die M.A.-Studiengänge der Slavistik gliedern sich in zwei Studienjahre, die jeweils im Wintersemester beginnen.

II. Vermittlung der Studieninhalte

§ 4 Arten von Lehrveranstaltungen der Module

(1) Als Seminarveranstaltungen in den beiden ersten Studienjahren werden regelmäßig allgemein einführende und themenorientierte Proseminare angeboten. Als Seminarveranstaltungen für das dritte Studienjahr werden regelmäßig Hauptseminare angeboten. Als Seminarveranstaltungen für den Aufbaustudiengang mit Slavistik als M.A.-Fach werden regelmäßig Oberseminare und Kandidatenkolloquien angeboten.

(2) Lehrveranstaltungen im ersten Studienjahr werden durch Tutorien unterstützt und ergänzt. In einem Tutorium sollen insbesondere fachspezifische Arbeitstechniken vermittelt und ihr Gebrauch geübt werden. Außerdem sollen die Studierenden in einem Tutorium die Gelegenheit haben, in kleineren Gruppen die Fähigkeit zu entwickeln, erarbeitete Kenntnisse mündlich und schriftlich wiederzugeben.

§ 5 Vorkenntnisse

Für das Studium der Slavistik im Haupt- wie im Nebenfach sind gute Kenntnisse des Englischen sowie mindestens einer weiteren klassischen oder modernen Fremdsprache notwendig, die bis zur Orientierungsprüfung nachgewiesen werden müssen. Das Deutsche kann als moderne Fremdsprache anerkannt werden, wenn es nicht die Muttersprache des Studierenden ist. Für das Studium der Slavistik im M.A.-Studiengang sind gute Kenntnisse mindestens einer und Grundkenntnisse einer weiteren slavischen Sprache notwendig.

III. Organisation der Lehre und des Studiums

§ 6 Umfang des Studiums

(1) Das Studium der Slavistik als Hauptfach eines B.A.-Studiengangs erfordert die regelmäßige Teilnahme an bestimmten Modulen mit einem Gesamtumfang von insgesamt 100 Leistungspunkten. Über die fachlichen Inhalte und Qualifikationsziele der Module sowie die Lehr- und Lernformen der Veranstaltungen im Einzelnen gibt ein Modulehandbuch Aufschluss, welches die Fakultät ergänzend zu dieser Studien- und Prüfungsordnung für jedes Semester herausgibt. Die beiden Spezialisierungsmodule im dritten Studienjahr sind in den Schwerpunkten Literatur- und Kulturwissenschaft sowie Sprachwissenschaft zu absolvieren, in einem der beiden muss auch die B.A.-These geschrieben werden.

Bitte beachten Sie, dass über diese Leistungspunkte im genannten Zeitraum hinaus die vorgeschriebenen Leistungspunkte im Nebenfach (60) und im überfachlichen Bereich (20; vgl. Rahmenordnung § 2 Abs. 2) erworben werden müssen.

[BA-Hauptfach] Variante I (noch keine slavische Sprache beherrscht)

Studienjahr Module Veranstaltungsart Prüfungsleistung Leistungspunkte
1. Grundlagenmodul Einführung in die Slavistik Ü Klausur 2
Grundlagenmodul Sprachwissenschaft V mündliche Prüfung 4
PS Protokoll, Klausur 6
Grundlagenmodul Erstsprache Sprachkurs I Klausur 4
Grundlagenmodul Literaturwissenschaft V mündliche Prüfung 4
PS Protokoll, Klausur 6
Grundlagenmodul Erstsprache Sprachkurs II Klausur 4
2. Aufbaumodul Literaturwissenschaft PS II Referat und Hausarbeit 6
Aufbaumodul Sprach- und Literaturgeschichte V mündliche Prüfung 4
Aufbaumodul Erstsprache Sprachkurs III Klausur 4
Aufbaumodul Sprachwissenschaft PS II Referat und Hausarbeit 6
Aufbaumodul Weiterer Theorieschwerpunkt PS Klausur 6
Aufbaumodul Erstsprache Sprachkurs IV Klausur 4
Vorlesung I (entsprechend dem gewählten Schwerpunkt: Literatur- und Kulturwissenschaft oder Sprachwissenschaft) V mündliche Prüfung 4
3. Spezialisierungsmodul I (entsprechend dem gewählten Schwerpunkt: Literatur- und Kulturwissenschaft oder Sprachwissenschaft) HS Referat und mündliche Prüfung 8
Spezialisierungsmodul II (im NICHT als Schwerpunkt gewählten Bereich: Literatur- und Kulturwissenschaft oder Sprachwissenschaft) HS Referat und Klausur 8
zu dem als Schwerpunkt gewählten Bereich   B.A.-Arbeit 8
Grundlagenmodul Zweitsprache Sprachkurs I Klausur 4
Grundlagenmodul Zweitsprache Sprachkurs II Klausur 4
Vorlesung II (im NICHT als Schwerpunkt gewählten Bereich) V mündliche Prüfung 4

(+ 60 LP Nebenfach + 20 LP Schlüsselqualifikationen)

[BA-Hauptfach] Variante II (bereits eine slavische Sprache beherrscht)

Studienjahr Module Veranstaltungsart Prüfungsleistung Leistungspunkte
1. Grundlagenmodul Einführung in die Slavistik Ü Klausur 2
Grundlagenmodul Sprachwissenschaft V mündliche Prüfung 4
PS Protokoll, Klausur 6
Aufbaumodul Erstsprache Muttersprachlerkurs Klausur 4
Grundlagenmodul Literaturwissenschaft V mündliche Prüfung 4
PS Protokoll, Klausur 6
Aufbaumodul Erstsprache Oberkurs Klausur 4
2. Aufbaumodul Literaturwissenschaft PS II Referat und Hausarbeit 6
Aufbaumodul Sprach- und Literaturgeschichte V mündliche Prüfung 4
Grundlagenmodul Zweitsprache Sprachkurs I Klausur 4
Aufbaumodul Sprachwissenschaft PS II Referat und Hausarbeit 6
Aufbaumodul Weiterer Theorieschwerpunkt PS Klausur 6
Grundlagenmodul Zweitsprache Sprachkurs II Klausur 4
Vorlesung I (entsprechend dem gewählten Schwerpunkt: Literatur- und Kulturwissenschaft oder Sprachwissenschaft) V mündliche Prüfung 4
3. Spezialisierungsmodul I (entsprechend dem gewählten Schwerpunkt: Literatur- und Kulturwissenschaft oder Sprachwissenschaft) HS Referat und mündliche Prüfung 8
Spezialisierungsmodul II (im NICHT als Schwerpunkt gewählten Bereich: Literatur- und Kulturwissenschaft oder Sprachwissenschaft) HS Referat und Klausur 8
zu dem als Schwerpunkt gewählten Bereich   B.A.-Arbeit 8
Aufbaumodul Zweitsprache Sprachkurs III Klausur 4
Aufbaumodul Zweitsprache Sprachkurs IV Klausur 4
Vorlesung II (im NICHT als Schwerpunkt gewählten Bereich) V mündliche Prüfung 4

(+ 60 LP Nebenfach + 20 LP Schlüsselqualifikationen)

(2) Das Studium der Slavistik als Nebenfach eines B.A.-Studiengangs erfordert die regelmäßige Teilnahme an bestimmten Lehrveranstaltungen mit einem Gesamtumfang von ca. 60 Leistungspunkten.

[BA-Nebenfach] Variante I (noch keine slavische Sprache beherrscht)

Studienjahr Module Veranstaltungsart Prüfungsleistung Leistungspunkte
1. Grundlagenmodul Einführung in die Slavistik Ü Klausur 2
Grundlagenmodul Sprachwissenschaft V mündliche Prüfung 4
PS Protokoll, Klausur 6
Grundlagenmodul Erstsprache Sprachkurs I Klausur 4
Grundlagenmodul Literaturwissenschaft V mündliche Prüfung 4
PS Protokoll, Klausur 6
Grundlagenmodul Erstsprache Sprachkurs II Klausur 4
2. Aufbaumodul Literaturwissenschaft PS II Referat und Hausarbeit 6
Aufbaumodul Sprach- und Literaturgeschichte V mündliche Prüfung 4
Aufbaumodul Erstsprache Sprachkurs III Klausur 4
Aufbaumodul Sprachwissenschaft PS II Referat und Hausarbeit 6
Aufbaumodul Weiterer Theorieschwerpunkt PS Klausur 6
Aufbaumodul Erstsprache Sprachkurs IV Klausur 4

(+ 100 LP Hauptfach + 20 LP Schlüsselqualifikationen)

[BA-Nebenfach] Variante II (bereits eine slavische Sprache beherrscht)

Studienjahr Module Veranstaltungsart Prüfungsleistung Leistungspunkte
1. Grundlagenmodul Einführung in die Slavistik Ü Klausur 2
Grundlagenmodul Sprachwissenschaft V mündliche Prüfung 4
PS Protokoll, Klausur 6
Aufbaumodul Erstsprache Muttersprachlerkurs Klausur 4
Grundlagenmodul Literaturwissenschaft V mündliche Prüfung 4
PS Protokoll, Klausur 6
Aufbaumodul Erstsprache Oberkurs Klausur 4
2. Aufbaumodul Literaturwissenschaft PS II Referat und Hausarbeit 6
Aufbaumodul Sprach- und Literaturgeschichte V mündliche Prüfung 4
Grundlagenmodul Zweitsprache Sprachkurs I Klausur 4
Aufbaumodul Sprachwissenschaft PS II Referat und Hausarbeit 6
Aufbaumodul Weiterer Theorieschwerpunkt PS Klausur 6
Grundlagenmodul Zweitsprache Sprachkurs II Klausur 4

(+ 100 LP Nebenfach + 20 LP Schlüsselqualifikationen)

(3) Das Studium der Slavischen Literatur- und Kulturwissenschaft bzw. der Slavischen Sprachwissenschaft als Masterstudiengang erfordert die regelmäßige Teilnahme an Modulen mit einem Gesamtumfang von 120 Leistungspunkten. § 6 Abs.1 Satz 2 gilt entsprechend.

A. Slavische Literatur- und Kulturwissenschaft:

Semester Module Veranstaltungsart Prüfungsleistung Leistungspunkte
1.-3. Spezialisierungsmodul I
in der Literatur der Erstsprache (im ersten gewählten Schwerpunkt Theorie oder Epoche oder Autor/Gattung)
OS Referat und Klausur 10
Sprachliches Spezialisierungsmodul Erstsprache Oberkurs Klausur 4
Oberkurs Mündliche Prüfung 4
Spezialisierungsmodul II
(im zweiten gewählten Schwerpunkt Theorie oder Epoche oder Autor/Gattung)
OS Referat und Hausarbeit 10
Sprachliches Spezialisierungsmodul Zweitsprache Sprachkurs III / Oberkurs Klausur 4
Sprachkurs IV / Oberkurs Mündliche Prüfung 4
Diachrones Spezialisierungsmodul Übung Klausur / mündliche Prüfung 6
Spezialisierungsmodul III: Literatur der Zweitsprache OS Referat und mündliche Prüfung 10
Weiteres sprachliches Spezialisierungsmodul Zweitsprache Sprachpraxis Klausur 4
Praxismodul   Praktikumbericht 12
Vorlesung zur Literatur der Erstsprache V mündliche Prüfung 4
Aufbaumodul Literaturwissenschaft (Seminar aus einem affinen Fach)
Das Aufbaumodul Literaturwissenschaft kann aus folgenden Bereichen gewählt werden: Germanistik, Anglistik, Romanistik, Skandinavistik, Rhetorik, Internationale Literaturen.
OS Referat, Klausur 8
Aufbaumodul Kultur- und Medienwissenschaft
Das Aufbaumodul Kultur- oder Medienwissenschaft kann aus folgenden Bereichen gewählt werden, sofern entsprechende Veranstaltungen in Absprache mit den betreffenden Fächern im kommentierten Veranstaltungsverzeichnis der Slavistik aufgeführt sind: Slavische Sprachwissenschaft, Osteuropäische Geschichte, Geschichte, Empirische Kulturwissenschaften, Philosophie, Judaistik, Medienwissenschaft, Kunstgeschichte, Politikwissenschaft.
V Mündliche Prüfung 4
Lehrveranstaltung Referat / Klausur / Hausarbeit / Mündl. Prüfung 6
4.   Examen Mündliche M.A.-Prüfung 10
    M.A.-Arbeit 20

Die Module I-III sind mit einer der genannten Prüfungsleistungen abzuschließen. Es ist darauf zu achten, dass alle 3 Prüfungsformen Berücksichtigung finden; die Reihenfolge ihrer Erbringung ist frei wählbar.

Das Praxismodul beinhaltet z.B. ein Praktikum in einem fachaffinen Arbeitsfeld oder die Tätigkeit als Tutor.

B. Slavische Sprachwissenschaft:

Semester Module Veranstaltungsart Prüfungsleistung Leistungspunkte
1.-3. Spezialisierungsmodul I
in der Sprachwissenschaft der Erstsprache (im ersten gewählten Schwerpunkt Grammatik oder Pragmatik/Textlinguistik oder Diachronie)
OS Referat und Klausur 10
Sprachliches Spezialisierungsmodul Erstsprache Oberkurs Klausur 4
Oberkurs Mündliche Prüfung 4
Spezialisierungsmodul II (im zweiten gewählten Schwerpunkt Grammatik oder Pragmatik/Textlinguistik oder Diachronie) OS Referat und Hausarbeit 10
Sprachliches Spezialisierungsmodul Zweitsprache Sprachkurs III / Oberkurs Klausur 4
Sprachkurs IV / Oberkurs Mündliche Prüfung 4
Diachrones Spezialisierungsmodul Ü Klausur / mündliche Prüfung 6
Spezialisierungsmodul III: Sprachwissenschaft der Zweitsprache OS Referat und mündliche Prüfung 10
Weiteres sprachliches Spezialisierungsmodul Zweitsprache Sprachpraxis Klausur 4
Praxismodul   Praxisbericht 12
Vorlesung zur Erstsprache V mündliche Prüfung 4
Aufbaumodul Sprachwissenschaft (Seminar aus einem affinen Fach)
Das Aufbaumodul Sprachwissenschaft kann aus folgenden Bereichen gewählt werden: Germanistik, Anglistik, Romanistik, Skandinavistik, Rhetorik, Allgemeine Sprachwissenschaft.
OS Referat, Klausur 8
Aufbaumodul Kultur- und Medienwissenschaft
Das Aufbaumodul Kultur- oder Medienwissenschaft kann aus folgenden Bereichen gewählt werden, sofern entsprechende Veranstaltungen in Absprache mit den betreffenden Fächern im kommentierten Veranstaltungsverzeichnis der Slavistik aufgeführt sind: Slavische Literaturwissenschaft, Osteuropäische Geschichte, Geschichte, Empirische Kulturwissenschaften, Philosophie, Judaistik, Medienwissenschaft, Kunstgeschichte, Politikwissenschaft.
V Mündliche Prüfung 4
Lehrveranstaltung Referat / Klausur / Hausarbeit / Mündl. Prüfung 6
4.   Examen Mündliche M.A.-Prüfung 10
    M.A.-Arbeit 20

Die Module I-III sind mit einer der genannten Prüfungsleistungen abzuschließen. Es ist darauf zu achten, dass alle 3 Prüfungsformen Berücksichtigung finden; die Reihenfolge ihrer Erbringung ist frei wählbar.

Das Praxismodul beinhaltet z. B. ein Praktikum in einem fachaffinen Arbeitsfeld oder die Tätigkeit als Tutor.

IV. Orientierungsprüfung

§ 7 Fachliche Zulassungsvoraussetzungen

(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen zu den studienbegleitenden Prüfungen für Slavistik im Hauptfach sind:

  1. durch das Reifezeugnis oder das Zeugnis über eine gleichwertige Sprachprüfung nachzuweisende Kenntnisse des Englischen sowie einer weiteren klassischen oder modernen Fremdsprache,
  2. die regelmäßige Teilnahme an den für das erste Studienjahr geforderten Lehrveranstaltungen.

(2) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen für Slavistik im Nebenfach sind:

  1. durch das Reifezeugnis oder das Zeugnis über eine gleichwertige Sprachprüfung nachzuweisende Kenntnisse des Englischen sowie einer weiteren klassischen oder modernen Fremdsprache,
  2. die regelmäßige Teilnahme an den für das erste Studienjahr geforderten Lehrveranstaltungen.

§ 8 Art und Durchführung der Fachprüfung

(1) Die Fachprüfung für Slavistik besteht im Hauptfach aus 3 studienbegleitenden Prüfungsleistungen, die in folgenden Modulen erbracht werden müssen:

Variante I:

  • Grundlagenmodul Sprachwissenschaft (Prüfungsleistung: 2-stündige Klausur)
  • Grundlagenmodul Literaturwissenschaft (Prüfungsleistung: 2-stündige Klausur)
  • Grundlagenmodul slavische Erstsprache (Prüfungsleistung: 2-stündige Klausur am Ende des Moduls)

Variante II:

  • Grundlagenmodul Sprachwissenschaft (Prüfungsleistung: 2-stündige Klausur)
  • Grundlagenmodul Literaturwissenschaft (Prüfungsleistung: 2-stündige Klausur)
  • Aufbaumodul slavische Erstsprache (Prüfungsleistung: 2-stündige Klausur am Ende des Muttersprachlerkurses)

Der Zeitpunkt, die Art und der Umfang der studienbegleitenden Prüfungen sind vom Leiter der Lehrveranstaltung zu Beginn des Semesters allen Studierenden, die an der Lehrveranstaltung teilnehmen, bekannt zu geben.

(2) Die Fachprüfung für Slavistik besteht im Nebenfach aus zwei studienbegleitenden Prüfungsleistungen, die in folgenden Modulen erbracht werden:

Variante I:

  • Grundlagenmodul Literaturwissenschaft (Prüfungsleistung: 2-stündige Klausur)
  • Grundlagenmodul slavische Erstsprache (Prüfungsleistung: 2-stündige Klausur am Ende des Moduls)

Variante II:

  • Grundlagenmodul Sprachwissenschaft (Prüfungsleistung: 2-stündige Klausur)
  • Aufbaumodul slavische Erstsprache (Prüfungsleistung: 2-stündige Klausur am Ende des Moduls)

(3) Die Fachnote ergibt sich ohne Gewichtung aus dem Durchschnitt der Noten für die einzelnen Prüfungsleistungen. § 12 Abs.3 gilt entsprechend.

V. Zwischenprüfung

§ 9 Fachliche Zulassungsvoraussetzungen

(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen zu den studienbegleitenden Prüfungen für Slavistik im Hauptfach sind:

  1. die erfolgreich abgelegte Orientierungsprüfung,
  2. die regelmäßige Teilnahme an den für das zweite Studienjahr geforderten Lehrveranstaltungen.

(2) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen für Slavistik im Nebenfach sind:

  1. die erfolgreich abgelegte Orientierungsprüfung,
  2. die regelmäßige Teilnahme an den für das zweite Studienjahr geforderten Lehrveranstaltungen.

§ 10 Art und Durchführung der Fachprüfung

(1) Die Fachprüfung besteht für Slavistik im Hauptfach aus drei studienbegleitenden Prüfungsleistungen, die in folgenden Modulen erbracht werden müssen:

Variante I:

  • Aufbaumodul Sprachwissenschaft (Prüfungsleistung: Hausarbeit von 10-12 Seiten Umfang einschließlich Titelblatt, Inhaltverzeichnis und Bibliographie)
  • Aufbaumodul Literaturwissenschaft (Prüfungsleistung: Hausarbeit von 10-12 Seiten Umfang einschließlich Titelblatt, Inhaltverzeichnis und Bibliographie)
  • Aufbaumodul slavische Erstsprache (Prüfungsleistung: 2-stündige Klausur)

Variante II:

  • Aufbaumodul Sprachwissenschaft (Prüfungsleistung: Hausarbeit von 10-12 Seiten Umfang einschließlich Titelblatt, Inhaltverzeichnis und Bibliographie)
  • Aufbaumodul Literaturwissenschaft (Prüfungsleistung: Hausarbeit von 10-12 Seiten Umfang einschließlich Titelblatt, Inhaltverzeichnis und Bibliographie)
  • Grundmodul slavische Zweitsprache (Prüfungsleistung: 2-stündige Klausur)

(2) Die Fachprüfung besteht für Slavistik im Nebenfach aus zwei studienbegleitenden Prüfungsleistungen, die in folgenden Modulen erbracht werden:

Variante I:

  • Grundlagenmodul Literaturwissenschaft (Prüfungsleistung: 2-stündige Klausur)
  • Aufbaumodul slavische Erstsprache (Prüfungsleistung: 2-stündige Klausur)

Variante II:

  • Grundlagenmodul Literaturwissenschaft (Prüfungsleistung: 2-stündige Klausur)
  • Grundmodul slavische Zweitsprache (Prüfungsleistung: 2-stündige Klausur)

(3) Die Fachnote ergibt sich ohne Gewichtung aus dem Durchschnitt der Noten für die einzelnen Prüfungsleistungen. §12 Abs.3 gilt entsprechend.

VI. B.A.-Prüfung

§ 11 Fachliche Zulassungsvoraussetzungen

(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen für Slavistik im Hauptfach sind:

  1. die erfolgreich abgelegte Zwischenprüfung,
  2. regelmäßige Teilnahme an den für das dritte Studienjahr geforderten Lehrveranstaltungen.

(2) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen für Slavistik im Nebenfach sind:

  1. die erfolgreich abgelegte Zwischenprüfung,
  2. regelmäßige Teilnahme an den für das dritte Studienjahr geforderten Lehrveranstaltungen.

§ 12 Art und Durchführung der Fachprüfung

(1) Die Fachprüfung wird für Slavistik im Hauptfach studienbegleitend abgelegt. (vgl. § 30 des Allgemeinen Teils dieser Prüfungsordnung).

(2) Die Note im Hauptfach setzt sich folgendermaßen zusammen:

  • Grundstudium (= Note der Zwischenprüfung) 40 %
  • Spezialisierungsmodule des dritten Studienjahres 60 %

Die Spezialisierungsmodule des dritten Studienjahres werden folgendermaßen gewichtet:

  • Spezialisierungsmodul I 10 %
  • Spezialisierungsmodul II 10 %
  • B.A.-Arbeit 30 %
  • Sprachpraxis (Durchschnitt der Noten in der slav. Erst- und Zweitsprache) 10 %

(3) Die Fachprüfung besteht für Slavistik im Nebenfach aus zwei studienbegleitenden Prüfungsleistungen, die in folgenden Modulen erbracht werden:

  • Aufbaumodul Literaturwissenschaft (Prüfungsleistung: 2-stündige Klausur oder Hausarbeit von 10-12 Seiten Umfang einschließlich Titelblatt, Inhaltverzeichnis und Bibliographie)
  • Aufbaumodul Sprachwissenschaft (Prüfungsleistung: Hausarbeit von 10-12 Seiten Umfang einschließlich Titelblatt, Inhaltverzeichnis und Bibliographie oder 2-stündige Klausur, komplementär zum Aufbaumodul Literaturwissenschaft)

(4) Die Note im Nebenfach errechnet sich aus dem Durchschnitt der Noten der studienbegleitenden Prüfungen. § 12 Abs.3 gilt entsprechend.

VII. M.A.-Prüfung

§ 13 Fachliche Zulassungsvoraussetzungen

Fachliche Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung im Masterstudiengang Slavistik sind:

  1. die regelmäßige Teilnahme an den im Pflichtbereich geforderten Lehrveranstaltungen für den Masterstudiengang,
  2. der Erwerb von insgesamt 90 Leistungspunkten bis zur Meldung zur Prüfung.

§ 14 Prüfungsanforderungen

(1) Prüfungsleistungen sind die studienbegleitenden Prüfungsleistungen, die mündliche M.A.-Prüfung und die M.A.-Arbeit.

(2) Die studienbegleitenden Prüfungsleistungen bestehen aus einer 3-stündigen Klausur, einer mündlichen Prüfung im Umfang von 30 Minuten und einer Hausarbeit von ca. 20 Seiten Umfang einschließlich Titelblatt, Inhaltsverzeichnis und Bibliographie und sind im Kontext der drei Oberseminare zu erbringen. Die Reihenfolge, in der die Oberseminare mit den unterschiedlichen Prüfungsleistungen absolviert werden, ist frei.
Der Zeitpunkt, die Art und der Umfang der studienbegleitenden Prüfungen sind vom Leiter der Lehrveranstaltung zu Beginn des Semesters allen Studierenden, die an der Lehrveranstaltung teilnehmen, bekannt zu geben.

(3) Mit den Leistungen in der mündlichen M.A.-Prüfung dieser Ordnung soll der Prüfling seine Fähigkeit beweisen, dass er die von ihm gewählten Spezialgebiete in ihrem umfassenden fachlichen Zusammenhängen sicher beherrscht und über ein vertieftes methodologisches Grundwissen verfügt.
Voraussetzung für die Teilnahme an der mündlichen M.A.-Prüfung ist, dass der Prüfling alle studienbegleitenden Prüfungsleistungen erfolgreich absolviert hat.

(4) Gegenstand der mündlichen M.A.-Prüfung sind vier Themen.

(5) Die Master-Arbeit ist entsprechend der Regelungen des Allgemeinen Teils (§ 37) anzufertigen.

(6) Die Gesamtnote errechnet sich aus dem Durchschnitt der Noten der studienbegleitenden Prüfungen, der Note der mündlichen Prüfung und der Note der M.A.-Arbeit Die Note der Master-Arbeit, die Note der studienbegleitenden Prüfungen und der mündlichen Prüfung werden im Verhältnis 2:1:1 gewichtet.

VIII. Schlussbestimmung

§ 15 Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt am 1. Oktober 2006 in Kraft.

Tübingen, den 22. Mai 2006, Professor Dr. Dr. h.c. mult. Eberhard Schaich
(Rektor)