Ausleihfristen
Für Ausleihen nach Hause
Die Ausleihfrist beträgt in der Regel 28 Tage, Zeitschriftenbände können nur für 14 Tage entliehen werden. Sie können die Leihfrist der Medien auch verlängern.
- zur Verlängerung
Nur in der Bibliothek nutzbar und nicht nach Hause ausleihbar sind:
- Präsenzbestände
- Zeitschriftenhefte
- Audio-CDs
Werke, die im Ammerbau oder im Handschriftenlesesaal liegen, haben eine Frist von 14 Tagen und müssen dann verlängert werden (sonst werden sie abgeräumt).
Im Ammerbau können Sie folgende Werke benutzen:
- alle Werke mit Erscheinungsjahr von 1851 bis 1920
- maschinenschriftliche Dissertationen
- Großformate
- Loseblattausgaben und Partituren / Noten
- sonstige wertvolle und besonders gefährdete Bestände
Informationen zum Präsenzbestand Ammerbau
Im Handschriftenlesesaal im Bonatzbau können Sie folgende Werke benutzen:
- alle Werke mit Erscheinungsjahr vor 1850
- Handschriften, Nachlässe, Autographen
- wertvolle Drucke einschließlich Inkunabeln
- Rara-Bestand
- Archivalien
Informationen zum Handschriftenlesesaal