Ablauf des Promotionsverfahrens
In den nachfolgenden Rubriken erhalten Sie genauere Informationen über die einzelnen Schritte im Ablauf eines Promotionsverfahren:
Annahme als Doktorand/in
Hinweis: Vom Dekanat werden nur vollständige Unterlagen für die Annahme als Doktorandin/Doktorand angenommen
- Datenblatt für die Annahme als Doktorand/in (in einfacher Ausfertigung, zum Ausfüllen Datei downloaden)
- Promotionsvereinbarung (in dreifacher Ausfertigung)
- Formular: Zusätzliche Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung (deutsch)
- Formular: Zusätzliche Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung (englisch)
- Nachweise gem. § 3 Promotionsordnung (Abschlusszeugnisse, ggf. Seminarleistungen) in beglaubigter Kopie
Zulassung zum Promotionsverfahren
Hinweis: Sobald die Dissertation fertig gestellt ist, kann die Zulassung zur Promotion beantragt werden. Die Zugangsdaten zu diesem Formular können bei Frau Wagner telefonisch (07071/29-72545) oder per E-Mail erfragt werden. Sie werden zur Verfügung gestellt, sobald alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind.
- Antrag auf Zulassung zur Promotion (bitte unbedingt doppelseitig ausdrucken)
- Führungszeugnis online beantragen (einfaches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde!)
Disputation
- Die/der Vorsitzende des Promotionsausschusses bestimmt nach Ablauf der Auslegungsfrist (§ 13 Abs. 2 S. 2) den Termin für die Disputation.
- Alle Lehrenden, Doktorandinnen/Doktoranden und Studierenden der Juristischen Fakultät können nach Maßgabe der vorhandenen Plätze als Zuhörerinnen / Zuhörer an der Disputation teilnehmen. Die Teilnahme erstreckt sich nicht auf die Beratung und auf die Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses. Aus wichtigen Gründen können die Zuhörerinnen / Zuhörer ausgeschlossen werden.
Veröffentlichung der Dissertation
Allgemeine Schritte:
Auflagen? | nein / ja |
Änderung des Titels? | nein / ja (schriftliche Genehmigung der Betreuerin/des Betreuers gegenüber dem Dekanat) |
Erklärungen nach § 19 Abs. 3 PromO | an julia.wagner @jura.uni-tuebingen.de |
Titelblatt zur Genehmigung | Word-Vorlage ausfüllen; an julia.wagner @jura.uni-tuebingen.de (für die Ausstattung der vier Pflichtexemplare) |
Bei der Veröffentlichung der Dissertation durch einen Verlag:
Verlagsvertrag (Mindestauflage 150 Exemplare) | mit allen Unterschriften als Scan an julia.wagner @jura.uni-tuebingen.de
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Bibliotheksziffer D21 | wird ins Impressum eines jeden Exemplars der veröffentlichten Dissertation gedruckt |
Nach Veröffentlichung der Dissertation:
- Ablieferung der vier Pflichtexemplare beim Dekanat spätestens zwei Jahre nach dem exakten Datum der Disputation
- Widmungsexemplare an die Gutachter senden