Das Jurastudium wird mit der Ersten Juristischen Prüfung abgeschlossen. Diese setzt sich aus der Staatsprüfung in der Ersten juristischen Prüfung, die zu 70 % in die Gesamtnote eingeht, im sog. Pflichtfachbereich (§ 8 JAPrO 2019), und aus der universitären Schwerpunktbereichsprüfung, auch Universitätsprüfung, die das Studium im Schwerpunktbereich abschließt, und zu 30 % in die Gesamtnote eingeht, zusammen.
Staatsprüfung in der Ersten juristischen Prüfung
Die Zuständigkeit für die Staatsprüfung liegt beim Landesjustizprüfungsamt (LJPA). Wegen diesbezüglicher Fragen, die Sie auf den unten verlinkten Seiten nicht beantwortet finden, wenden Sie sich bitte direkt dort hin.
Für die Universitätsprüfung, die das Schwerpunktstudium abschließt (daher auch universitäre Schwerpunktbereichsprüfung), ist das Prüfungsamt der Juristischen Fakultät zuständig. Die maßgeblichen Regelungen zur Universitätsprüfung finden sich in den §§ 26 ff. JAPrO 2019 und in den §§ 12 ff. StudPrO 2020.
Studierende, die ihr Studium im Schwerpunktbereich aufnehmen, werden gebeten, ihre Wahl des Schwerpunktbereichs mit dem entsprechenden Formular anzeigen.
Bis zur Beantragung der Zulassung zum schriftlichen Teil der Abschlussprüfung, § 16 Abs. 2 S. 2 HS. 1 (Studienarbeit) bzw. § 17 Abs. 1 S. 2 (Aufsichtsarbeit) StudPrO, ist der Studierende nicht an seine Wahl gebunden, sondern kann jederzeit in einen anderen Schwerpunktbereich wechseln, §§ 10 Abs. 2 S. 2, 15 Abs. 1 S. 2 StudPrO 2020. Auch dieser Wechsel ist dem Prüfungsamt anzuzeigen, § 10 Abs. 2 S. 3 StudPrO 2020.
Prüfungsleistungen im Rahmen der Universitätsprüfung sind:
seit der Frühjahrskampagne 2020
eine Klausur oder Studienarbeit (60 % der Endnote) und
eine mündliche Prüfung (40 % der Endnote).
Klausur und mündliche Prüfung schließen das Schwerpunktstudium ab.