Für Studienleistungen, die im Rahmen einer Lehrveranstaltung (Übung, Praktikum, etc.) erworben werden, ist die Anmeldung zur Lehrveranstaltung erforderlich und darüber, wie die Anmeldung zur Lehrveranstaltung erfolgt, informiert der Dozent der Lehrveranstaltung in aller Regel zu Beginn der Lehrveranstaltung.
In Studiengängen, in denen eine Anmeldung in Alma erforderlich ist, müssen die Studierenden sich zusätzlich in Alma zur Studienleistung (Übungsnachweis = Leistungsschein) anmelden; nur dann ist die Anmeldung rechtsverbindlich.