Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät

Promotions- und Habilitationsausschuss

Aufgaben des Gremiums

Der Promotionsausschuss der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät tagt regelmäßig mehrmals im Semester in nicht öffentlicher Sitzung und berät und beschließt über die Anträge der Bewerber und Doktoranden und trifft alle Entscheidungen, für die die Promotionsordnung keine besondere Zuständigkeit enthält.

Dem Promotionsausschuss gehören an:

  1. Der Dekan als Vorsitzender.
  2. Drei gewählte Mitglieder je Fachbereich, von denen mindestens zwei hauptberuflich am Fachbereich tätige Professor*innen sein müssen. Wählbar und wahlberechtigt sind die hauptberuflichen Hochschullehrer*innen des Fachbereichs und die hauptberuflich an der Universität Tübingen tätigen Privatdozent*innen, die im Fachbereich habilitiert sind. Die Fachbereichsvertreter werden auf 3 Jahre gewählt.

Zusammensetzung des Gremiums

Hinweis

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