Es wird grundsätzlich empfohlen, einen Antrag auf Auslands-BAföG zu stellen, da für das Auslands-BAföG günstigere Bemessungsgrenzen und höhere Sätze als für das Inlands-BAföG gelten und die Studiengebühren (in der Höhe der Bedürftigkeit) darlehensfrei gezahlt werden. Bewilligungszeitraum: März bis Juli
Bitte beachten: Mehrere Monate Wartezeit - keine Deckung der laufenden Kosten, sondern Nachzahlung
Anreichen der Unterlagen per Post oder per E-Mail Man sollte so früh wie möglich mit der Beantragung beginnen. Die Einreichung bestimmter Unterlagen ist jedoch erst später möglich. Daher müssen die Dokumente nach und nach eingereicht werden. Das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim ist für die Ausbildungsförderung im asiatischen Raum und damit auch für China zuständig.