Die Zusatzqualifikation ist zulassungsbeschränkt. Teilnahmeberechtigt sind Studierende aller o.g. Studiengänge.
Die Zusatzqualifikation wird mit erfolgreichem Abschluss aller drei Module erworben und bescheinigt.
Anmeldeverfahren
Achtung: Eine Anmeldung entspricht keiner Zulassung!
Die Anmeldung zu allen drei Modulen erfolgt (soweit möglich) über das alma Portal und zusätzlich, mit derselben Anmeldefrist, per Email.
1.) Anmeldung über alma
- Im Wintersemester können Modul 1 und 2, im Sommersemester Modul 3 belegt werden.
- Im Wintersemester kann über alma nur Modul 2 belegt werden
- Die Veranstaltungen der Zusatzqualifikation finden Sie im alma Portal im Wahlmodul Ihres Studienganges. Hier finden Sie auch die Anmeldefrist.
2.) Anmeldung zur Zusatzqualifikation (Module 1-3) an folgende E-Mail-Adresse:
qualifikation.sexualisierte-gewaltspam prevention@ife.uni-tuebingen.de
Die Anmeldung per E-Mail erfolgt formlos mit folgenden Informationen:
- Name
- Matrikelnummer
- Studiengang (HF/NF)
- Fachsemester
- sollten Sie Modul 1 oder 2 bereits in einem vorangegangenen Semester einzeln studiert haben, teilen Sie uns dies bitte mit. Vergessen Sie nicht, auch den entsprechenden Leistungsnachweis mit der Email an uns zu senden.
Für die Anmeldung per E-Mail gelten die Fristen von alma.
Auswahl und Zulassung
Übersteigen die Anmeldungen das Platzkontingent (maximal 25 Personen pro Durchlauf), wählen wir nach festgelegten Kriterien aus. Wenn Sie zugelassen wurden, werden Sie informiert.
Besonderheiten der Module:
Modul 1
Zum einführenden, praxisorientierten Blockseminar werden vorrangig Studierende zugelassen, welche die Zusatzqualifikation (Modul 1-3) erwerben möchten (Anmeldung zu Modul 1 via alma, Anmeldung zur Zusatzqualifikation per Email). Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 20 Personen. Nur, wenn sich weniger als 20 Personen für die Zusatzqualifikation angemeldet haben, kann das Blockseminar auch einzeln (d.i. unabhängig von der Zusatzqualifikation) über ein Wahlmodul besucht werden.
Modul 2
Die digitale Vorlesungsreihe ist fester Bestandteil der Zusatzqualifikation. Zugelassen werden dieselben Personen, die auch zu Modul 1 zugelassen werden (Anmeldung zu Modul 2 via alma, Anmeldung zur Zusatzqualifikation per Email).
Die digitale Vorlesungsreihe kann auch unabhängig von der Zusatzqualifikation über das TCP studiert werden und ist dort, abgesehen vom Platzkontingent (maximal 120 TN), nicht zulassungsbeschränkt.
Modul 3
Die Praxisphase (Hospitation) mit dem Forschungskolloquium kann nur studiert werden, wenn zuvor Modul 1 und 2 erfolgreich absolviert wurden. Die Zulassung erfolgt nach Prüfung dieses Kriteriums automatisch.
Wissenswertes zu Modul 3 finden Sie im entsprechenden Reiter ("Praxisphase").