Institut für Politikwissenschaft

Hinweis 2025

Liebe Studieninteressierte,

unsere Zulassungsbedingungen und unsere Website haben sich kürzlich geändert. Nach den neuen Regeln, die 2025 in Kraft treten, ist das Motivationsschreiben fakultativ und wird nur berücksichtigt, wenn es Ihre Gesamtpunktzahl verbessert. 

Es sollte zusammen mit Ihrer Bewerbung auf unserem Bewerbungsportal ALMA hochgeladen werden und ist frei formuliert (im Gegensatz zu den Vorjahren verlangen wir keine spezifische Vorlage mehr). 

Falls Sie Ihre Alma-Bewerbung bereits eingereicht haben und sie nicht mehr ändern können, senden Sie Ihr Schreiben bitte als PDF per E-Mail an beratung-politik-baspam prevention@ifp.uni-tuebingen.de. Geben Sie dabei unbedingt Ihren Namen und Ihre Bewerbernummer an!

 

Wie läuft das Bewerbungsverfahren im Fach BA und BEd Politikwissenschaft im Einzelnen ab?


Schritt 1: Informieren & Entscheiden

Bevor Sie sich bewerben, sollten Sie sich mit den Studieninhalten, Anforderungen und Berufsperspektiven des Fachs Politikwissenschaft vertraut machen.

Die Universität Tübingen bietet Politikwissenschaft als:

- Hauptfach oder Nebenfach im Bachelor of Arts (B.A.)

- Teilstudiengang im Bachelor of Education (B.Ed.) für das Lehramt Gymnasium

Beide Studiengänge sind zulassungsbeschränkt, was bedeutet, dass ein Auswahlverfahren durchgeführt wird. 

Sie können sich für mehrere Programme bewerben. In diesem Fall erhalten Sie ein Angebot für alle Programme, zu denen Sie zugelassen sind. Sie können dann selbst entscheiden, welches Angebot Sie annehmen möchten.


Schritt 2: Bewerbung vorbereiten

Fristen beachten:

- Die Bewerbung ist nur zum Wintersemester möglich.

- Bewerbungsstart: Anfang Juni des jeweiligen Jahres

- Bewerbungsschluss: 15. Juli des jeweiligen Jahres

Benötigte Unterlagen:

- Hochschulzugangsberechtigung (HZB): z. B. Abiturzeugnis oder gleichwertiger Nachweis

- Nachweise über die Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau der Stufe B2 GER (siehe FAQ)

- ggf. Motivationsschreiben (siehe Schritt 3)


Schritt 3: Motivationsschreiben (optional, aber empfohlen)

Das Motivationsschreiben ist freiwillig, wird jedoch berücksichtigt, wenn es die Gesamtnote im Auswahlverfahren verbessert.

Es zählt dann 40 % zur Auswahlnote, während die HZB-Note mit 60 % einfließt.

Zeitraum zur Erstellung: In der Bewerbungsphase bis 15. Juli.

Einreichung: über das Alma-Portal

Länge: max. 500 Wörter

Sprache: Deutsch oder Englisch

Wortanzahl: Am Ende des Textes anzugeben.

Gehen Sie bitte auf folgende Aspekte ein:

  1. Was erwarten Sie sich vom Studium der Politikwissenschaft?
  2. Welche Fähigkeiten und Kenntnisse wollen Sie durch das Studium der Politikwissenschaft erwerben?
  3. Welche Erfahrungen haben Sie gemacht, die Sie dazu bewegen, Politikwissenschaft zu studieren?
  4. Welche Schwerpunkte wollen Sie im Studium legen?
  5. Warum ist das IfP der geeignete Studienort für Sie, um ihre Ziele bezüglich des Studiums der Politikwissenschaft zu erreichen?

Sie erhalten Punkte nach folgenden Kriterien: Berücksichtigung von Teilaspekten, Inhalt/Argumentation, Darstellung und Logik – jeweils mit maximal 5 Punkten.

Das Schreiben wird nicht gewertet, wenn es:

- zu lang ist,

- unvollständig ist (z. B. ohne Wortanzahl),

- Plagiate oder nicht angegebene Hilfsmittel enthält.


Schritt 4: Online-Bewerbung im Alma-Portal

Alle Bewerbungen erfolgen ausschließlich über das Bewerbungsportal alma.uni-tuebingen.de.

Wenn Sie kein Konto haben, registrieren Sie sich neu im Alma-Portal.

Wenn Sie bereits ein studentisches Konto haben, verwenden Sie dieses.

Achtung: Bei bevorstehender Exmatrikulation benötigen Sie ggf. ein neues Bewerberkonto – in diesem Fall bitte bewerbung-studienplatz@uni-tuebingen.de kontaktieren.

Falls Sie kurz vor der Exmatrikulation stehen, benötigen Sie ein neues Bewerberkonto – erstellen Sie bitte ein entsprechendes Konto mit Ihrer privaten, nicht Ihrer studentischen, E-Mail-Adresse.

Melden Sie sich nach erfolgreicher Registrierung bitte immer mit Ihrer Nutzerkennung, nicht Ihrer E-Mail-Adresse, an. Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, nutzen Sie bitte die „Zugangsdaten vergessen“-Funktion, ebenfalls mit der Nutzerkennung. 

Bewerbungskonten werden nach jedem Verfahren gelöscht, ein älteres Konto ist also nicht mehr nutzbar, registrieren Sie sich bitte neu.

Für Studiengänge mit DoSV-Beteiligung (z. B. über hochschulstart.de) geben Sie Ihre BID/BAN an.


Schritt 5: Auswahlverfahren & Rangliste

Nach Bewerbungsschluss wird eine Rangliste erstellt:

- Bewerber*innen erhalten Punkte für ihre HZB-Note (max. 15 Punkte)

- ggf. Punkte für das Motivationsschreiben (ebenfalls max. 15 Punkte)

- Die gewichtete Gesamtpunktzahl wird ermittelt (60 % HZB, 40 % Motivationsschreiben – nur, wenn das Schreiben besser bewertet wird als die HZB Note)

Bei Ranggleichheit gelten die Regeln des Hochschulzulassungsgesetzes (§ 6 Abs. 2 HZG).


Schritt 6: Zulassungsbescheid & Einschreibung

Wenn Sie zugelassen wurden, erhalten Sie einen Zulassungsbescheid mit einer Annahmefrist.

Falls Sie nicht rechtzeitig reagieren, wird der Bescheid ungültig – bitte unbedingt Fristen einhalten!

Zur Einschreibung müssen ggf. Originaldokumente vorgelegt werden.


Schritt 7: Willkommen in Tübingen

Nach erfolgreicher Einschreibung beginnt Ihr Studium im Oktober.

Vorlesungsbeginn und Orientierungsangebote finden Sie auf der Webseite der Universität Tübingen.

Weitere Informationen finden Sie im FAQ Bachelor-Studiengang hier: https://uni-tuebingen.de/de/279753