Die Prüfungsordnung des polyvalenten Bachelorstudiengangs sieht zwei Pflichtpraktika vor: das Orientierungspraktikum (150 Stunden) und die Berufsqualifizierende Tätigkeit I (BQT-I, 240 Stunden). Sämtliche Informationen zu den notwendigen Rahmenbedingungen und Abläufen finden Sie im Merkblatt und den FAQ.
Bitte beachten Sie, dass die BQT-I nach der Approbationsordnung erst begonnen werden darf, wenn Sie bereits 60 LP erbracht haben. Auch wenn Sie keine Approbation oder einen Klinischen Master anstreben, kann das Praktikum nur gemäß Approbationsordnung absolviert werden.
Praktikumszeiträume
Es wird empfohlen, beide Praktika gemeinsam als 10-wöchiges Praktikum nach dem Absolvieren des FS Gesprächsführung (im 5. Semester) und vor Beginn des 6. Semesters zu absolvieren. Das FS Gesprächsführung findet immer in den ersten beiden Wochen der VL-freien Zeit nach dem Wintersemester statt.
Künftige Praktikumszeiträume sind:
Formulare und Infos zu Praktika im polyvalenten Bachelor PO 2021
Optional (falls von der Praktikumsgestelle gefordert)
Die Notwendigkeitsbescheinigung bestätigt Ihrer Praktikumsstelle, dass es sich bei Ihrem Praktikum um ein Pflichtpraktikum handelt.