Fachbereich Psychologie

Anerkennung von Prüfungsleistungen

Zuständigkeiten
Ablauf der Anerkennung
  • Voraussetzungen: Studien- und Prüfungsleistungen, Studienabschlüsse sowie Studienzeiten, die an der Universität Tübingen, anderen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen und Berufsakademien in Deutschland oder an ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen erbracht worden sind, werden angerechnet, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen oder Abschlüssen besteht, die ersetzt werden.
  • Erforderliche Dokumente: Für die Anrechnung bereits erbrachter Studienleistungen benötigen Sie das Anerkennungsformular ("Laufzettel" im Downloadbereich des Prüfungsamtes). Dieses Formular lassen Sie nach erfolgter Zulassung zum Studiengang zusammen mit aussagekräftigen Nachweisen und Beschreibungen Ihrer erbrachten Leistungen von den Modulverantwortlichen prüfen.
  • Einreichung: Wenn Ihre Leistungen anerkannt werden, bestätigen die Modulverantwortlichen dies auf dem Laufzettel. Bitte bündeln Sie alle Anerkennungen, die Sie im Laufe Ihres Studiums einreichen auf einem Laufzettel. Sobald alle Anerkennungen bestätigt sind, senden Sie den vollständig ausgefüllten Laufzettel an das Prüfungsamt (pruefungsamt.psychologie2spam prevention@uni-tuebingen.de) wo Ihre Leistungen verbucht werden.
Studiengangspezifische Infos
  • Anerkennungsmöglichkeiten für Studierende, die vom grundständigen Bachelor (PO2021) in den polyvalenten Bachelor (PO2021) wechseln
  • Versuchspersonenstunden: Infos zur Anerkennung von Versuchspersonenstunden finden Sie unter "Versuchspersonenstunden".