Anerkennung von Prüfungsleistungen
Allgemeine Informationen zu Fragen zur Anerkennung von Prüfungsleistungen erhalten Sie beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.
Die individuelle Anerkennung einzelner Module und Veranstaltungen wird von den jeweiligen Modulverantwortlichen der zuständigen Arbeitsbereiche durchgeführt:
Studien- und Prüfungsleistungen, Studienabschlüsse sowie Studienzeiten, die in Studiengängen an der Universität Tübingen, anderen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen und Berufsakademien der Bundesrepublik Deutschland oder in Studiengängen an ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen erbracht worden sind, werden angerechnet, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen oder Abschlüssen besteht, die ersetzt werden. (PO von 2018, PAT § 6)
Für die Anrechnung bereits erbrachter Studienleistungen gibt es einen Laufzettel.
Den schicken Sie bitte zusammen mit aussagekräftigen Nachweisen und Beschreibungen zu Ihren bereits erbrachten Studienleistungen an die jeweiligen Modulverantwortlichen (finden Sie bei jedem Modul im Modulhandbuch, die entsprechenden Kontaktdaten auf unserer Website unter Personen) und beantragen formlos in der Email die Leistungsanerkennung. Der/die Modulverantwortliche füllt das Formular aus und schickt es Ihnen (Corona-bedingt) als Scan zurück, sofern die Leistung anrechenbar ist. Danach schicken Sie dasselbe Formular an alle Modulverantwortlichen, die für die von Ihnen anzurechnenden Leistungen zuständig sind.
Wenn Sie alle Anrechnungen zusammen haben (und die gelten, sobald Sie sie von den Modulverantwortlichen erhalten haben), schicken Sie sie bitte direkt an Frau Grauer vom Prüfungsamt (pruefungsamt.psychologie2), die die Daten in Ihr Transcript of Records einträgt. @uni-tuebingen.de