NEU! Master-Abschlussfeier 2026
Die nächste Master-Abschlussfeier findet am 20. November 2026 statt. Bei Interesse an einer Teilnahme und an Updates senden Sie uns eine Nachricht von Ihrer privaten EMail-Adresse an studienberatung@psycho.uni-tuebingen.de. So erhalten Sie auch dann Informationen, wenn Ihre studentische Mail nicht mehr funktioniert.
Informationen zur Themenvergabe für die Bachelorarbeiten im WiSe 2026/27
Die Vergabe der Bachelorarbeitsthemen für das WiSe 2026/27 erfolgt im SoSe 2026 in Alma. Sie werden rechtzeitig vorher per Mail und auf dieser Seite informiert.
Wenn Sie Ihre Bachelorarbeit außerplanmäßig im Wintersemester schreiben, nehmen Sie bitte in alma an der Themenvergabe teil, die im vorherigen Sommersemester stattfindet. Bitte beachten Sie, dass die Arbeitsbereiche Klinische Psychologie und Schulpsychologie grundsätzlich keine Bachelorarbeiten anbieten.
Im M.Sc. Psychologie kann das FS/FP im Modul "Spezifische Forschungsvertiefung" (MPSYSCI3) die thematische Grundlage für die Masterarbeit bilden. Je nach Verfügbarkeit kann in diesem Modul auch ein individuell betreutes FS/FP belegt werden. Zusätzliche Informationen zur Masterarbeit in der Schulpsychologie finden Sie hier.
Die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlussarbeiten sind im Besonderen Teil der jeweiligen Prüfungsordnung geregelt. Hier finden Sie jeweils eine Liste der Module, die Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung bereits belegt haben müssen. Die Anmeldung erfolgt zum 1. eines Monats durch das Einreichen des ausgefüllten Anmeldeformulars im Prüfungsamt.
Für die Abgabe reichen Sie bitte persönlich oder per Post (Abgabedatum: Poststempel) die folgenden Dokumente im Servicebüro des Zentralen Prüfungsamts ein oder werfen sie diese in den Briefkasten des Prüfungsamtes in der Wilhelmstr. 19 ein:
Zusätzlich schicken Sie bitte eine pdf-Version der Arbeit an das Prüfungsamt und zusätzlich jeweils eine weitere pdf-Version an die Gutachter:innen.
Der letztmögliche Abgabetermin ist der erste Tag des Monats, mit dem die Bearbeitungszeit endet. Z.B. ist bei einer Anmeldung zum 1. Mai der Abgabetermin einer Bachelorarbeit der 1. September (4 Monate Bearbeitungszeit), und der Abgabetermin einer Masterarbeit der 1. November (6 Monate Bearbeitungszeit).
Die Abschlussarbeiten können grundsätzlich auch schon früher abgegeben werden. In begründeten Fällen kann die Bearbeitungszeit auch verlängert werden. Hierzu ist ein entsprechender Antrag an den Prüfungsausschuss zu stellen. Die "Fachlichen Zusatzvoraussetzungen" (s. jeweilige PO, Besonderer Teil) müssen zum Zeitpunkt der Anmeldung im Prüfungsamt erbracht worden sein. Es müssen nur diejenigen Veranstaltungen erbracht worden sein, die in der jeweiligen PO aufgelistet sind. Für die vor der Anmeldung im Prüfungsamt stattfindende Themenvergabe müssen die entsprechenden Veranstaltungen noch nicht erbracht worden sein.